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Überladen 100%

Themenstarteram 2. August 2008 um 17:08

Hallo

hab mal ne Frage was ist eigetnlich los wenn man mehr als 100% überladen hat, also 2300 kg laden darf und ca 4800 kg geladen hat. Dem Auto MAN LE 220 7,49 t sieht man es nicht an:P aber.

Auf dem Hänger hingegen sind auch ca 4800 kg drauf laden darf man ca 8000kg .

Ingesamt gesehen hat man ja dann nicht überladen ist es dann der Polizei BAG etc egal oder ist man trotzdem dran.

Was gibt es den für Verlader Fahrer udn Halter für Strafen.

Besten Dank

 

P.S. bin nicht der Fahrer bzw Halter oder Verlader hab es nur mitbekommen und mich würde interessieren was da rauskommt wenn er angehalten wird oder schauen die überhaupt nach dem Gewicht wenn das Auto nicht so tief liegt.

Beste Antwort im Thema

Den Bußgeldkatalog gibt's online beim Kraftfahrtbundesamt

hier geht's direkt zum Punktekatalog

hier geht's direkt zum Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog

Die Strafen für Achslast, Gesamtgewichte, Anhängelast hinter Kraftfahrzeug findest Du hier

Wichtig ist, dass nicht nur der Fahrer bestraft wird, sondern auch die, welche diese anordnen oder zulassen. Für den Fahrer gibt's drei Puntke und eine Geldstraße zwischen 100 und 200 Euro.

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Klar hat man überladen! Das hat nicht nur mit dem zulGG zu tun, sondern auch mit der maximal zulässigen Achslast. So eine Ladung kann sehr gefährlich werden. Das zeugt schon von massiver Verantwortungslosigkeit.

am 2. August 2008 um 17:17

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

Klar hat man überladen! Das hat nicht nur mit dem zulGG zu tun, sondern auch mit der maximal zulässigen Achslast. So eine Ladung kann sehr gefährlich werden. Das zeugt schon von massiver Verantwortungslosigkeit.

was so alles auf den straßen rumläuft.

 

mich würd mal interessieren ob der sein pkw auch überläd, wenn er nen hänger mitführt und dadurch das zulGG steigt.*fg*

 

gruß

ANDY

Themenstarteram 2. August 2008 um 17:41

also ich finde es auch verantowertungslos aber anscheinend können dürfen wollen sie es nicht verstehen

aber was es so an fahrverbote geldstrafen und punkte für die beteiligten gibt würd mich mal intressieren

vielleicht gehen ihnen dann die augen auf

bußgeldkatalog find ich leider nicht, aber ich denk das auch niemand erfahrung hat mit einer solchen überladung

 

ich glaub sogar das der gute mann nichtmal den LKW führerschein hat sondern den alten dreier also 7,49 t Zugmaschine und 10,5 t tandemahänger

Den Bußgeldkatalog gibt's online beim Kraftfahrtbundesamt

hier geht's direkt zum Punktekatalog

hier geht's direkt zum Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog

Die Strafen für Achslast, Gesamtgewichte, Anhängelast hinter Kraftfahrzeug findest Du hier

Wichtig ist, dass nicht nur der Fahrer bestraft wird, sondern auch die, welche diese anordnen oder zulassen. Für den Fahrer gibt's drei Puntke und eine Geldstraße zwischen 100 und 200 Euro.

am 2. August 2008 um 18:06

hallo, das ist ne ....... frage

 

Wer zu viel geladen hat, dem drohen saftige Bußgelder. Schon deshalb gilt: Das Gewicht sollte nicht nur per Augenschein überprüft werden.

Durchbiegende Federn, Änderung des Lenkverhaltens, geringere Wendigkeit, geminderte Bremskraft, verlangsamtes Anzugsvermögen und vor allem platt gedrückte Reifen –

bei älteren Lkws gab es sichere und verlässliche

Anzeichen für Überladung.

Überladung ist schnell aufgedeckt.

Bei modernen Fahrzeugen ist dies nur noch bedingt so. Da auch die Polizei und die Ordnungsbehörden ihre Überprüfungsmöglichkeiten verbessert haben, lässt sich noch vor Ort eine Verwiegung mittels eines geeichten Radlastmessers problemlos durchführen. Fehleinschätzungen bei der Lkw-Beladung werden daher schnell aufgedeckt. Weiterfahrverbote und saftige Bußgelder sind die Folge.

Der Fahrer trägt die Verantwortung für die Ladung.

Die Verantwortung für die Fahrzeugladung obliegt zunächst dem Fahrzeugführer. Liegen ihm Wiegekarten oder Frachtpapiere mit Gewichtsangaben vor, kann und darf er sich auf diese Angaben verlassen. Er muss die Gewichtsangaben allerdings auf Plausibilität prüfen. Beispiel: Zehn Waschmaschinen – ein Gewicht von 70 Kilogramm ist in diesem Fall nicht plausibel. Zehn Waschmaschinen à 70 Kilogramm, also 700 Kilogramm insgesamt sind plausibel.

Vorsicht beim Gewicht Schätzen.

Problematisch ist es bei Fahrzeugladungen, für die derartige Gewichtsmessungen nicht vorliegen und die in ihrem Gewicht variabel sind. Alleine auf die Optik kann und darf sich der Fahrzeugführer nicht verlassen. Dies gilt zum Beispiel für geschlagenes Holz. Das spezifische Gewicht von Holz ist abhängig davon, ob es bereits längere Zeit geschlagen oder noch frisch im Saft ist. Wenn dem Fahrzeugführer keine Kenntnis über die Hiebzeit vorliegen, muss er im Zweifelsfall von einem höheren Gewicht der Holzstämme ausgehen.

Auch Regenperioden sind bei Holzladungen in die Gewichtsüberlegungen miteinzubeziehen. Regenwasser kann über die Baumrinde in das Stammholz eindringen und zu einer Gewichtserhöhung der Ladung führen. Fahrzeugführer, die diese Faktoren nicht berücksichtigen, dürfen das zulässige Gesamtgewicht nicht maximal ausnutzen. Vielmehr gilt es umgekehrt, weniger als zu viel zu laden, oder in unklaren Fällen eine Überprüfung durch Wiegen des Fahrzeuges durchzuführen (Oberlandesgericht Stuttgart, Aktenzeichen 2 Ss 166/02).

Das OLG Hamm zu den Pflichten der Fahrzeughalter.

Auch der Fahrzeughalter kann für die Überladung des Fahrzeugs durch seinen Lkw-Fahrer zur Verantwortung gezogen werden. Seine Pflicht ist es nicht nur, geeignete und zuverlässige Fahrzeugführer auszuwählen und ihnen die notwendigen Anweisungen zu erteilen. Seine Pflicht ist es ebenfalls, sich durch gelegentliche – auch überraschende – Stichproben davon zu überzeugen, dass seine Weisungen tatsächlich eingehalten werden (Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen 2 Ss OWi 277/03).

Im Zweifel empfiehlt es sich nachzuwiegen

Fazit: In Zweifelsfällen und gerade bei Gütern, die einem variablen Gewicht unterliegen, die Ladung besser nachwiegen lassen. Fahrzeugführer und Fahrzeughalter können dadurch beträchtliche Bußgelder und Punkte in Flensburg vermeiden. Zudem wird zusätzlicher logistischer wie kostenintensiver Aufwand, bedingt durch das angeordnete polizeiliche Weiterfahrverbot, vermieden.

 

 

gruß nobsch

am 3. August 2008 um 16:46

....

Ich würde jetzt einfach mal behaupten, dass es einfach ein Idiot war, der das geladen hat. Als ich mal bei einer Druckerei warten musste, habe ich mir auch die Ladung des LKWs angeguckt, der vor mir abladen durfte: 18-Tonnen-Actros mit 2-Achs-Anhänger. Auf beiden Einheiten genau gleichviel Papierrollen drauf (nur unter der Hintersten jeweils ein Keil übrigens). Tja, dürfte genau der gleiche Fall gewesen sein wie vom Threadersteller beschrieben: LKW massiv überladen, den Anhänger dafür nicht ausgelastet. Einige Fahrer sind wohl einfach damit überfordert, wenn LKW und Anhänger nicht die gleiche Nutzlast haben (zumindest in der Schweiz ist das aber fast normal, da immer noch viele solche 36-Tonnen-Anhängerzüge unterwegs sind).

Themenstarteram 3. August 2008 um 19:44

Problem ist das der gute mann gitterboxen ladet und aufs auto und auf den hänger jeweils 28 boxen ladet also randvoll da passt nix mehr drauf nur ist eben die nutzlast extrem verschieden hätte ein größeren hänge rund kleineres auto kaufen sollen

die fahren übrigens mehrmals die woche so

Ja, das hätte er in diesem Falle wohl sollen. Also mit gutem Wissen und Gewissen sein Auto überladen? Nee nee, würde ich also nicht machen. Ich fahre nun wirklich nicht oft LKW, habe aber schon einige Male mit Polizeibegleitung auf die Waage dürfen - die Achslasten und Gesamtgewichte haben immer gepasst. Nur einmal habe ich mich bisher verleiten lassen, mit einem massiv überladenen Fahrzeug zu fahren (habs so übernommen, war schon Abend und s'war nur 1h vom Zielort entfernt...wollte nach Hause)... nie mehr! Das ist echt gefährlich, verdammt!

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