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Überholverbot !!

es geht um das normale überholverbotszeichen ( 2 autos , eins rot und eins schwarz auf rundem schild ) gestrichelte linie . zwei junge kollegen machen gerade den führerschein und behaupten das dieses schild nur für mehrspurige fahrzeuge gilt und daher motorräder überholen dürfen , wie auch sie überholt werden dürfen . kann das sein ???

Beste Antwort im Thema

2 Spurige Fahrzeuge dürfen nicht überholt werden.

d.h. ein Auto darf das Motorrad überholen aber das Motorrad nicht das Auto.

Ein Motorrad darf natürlich auch ein anderes überholen.

Gruß
Sebastian

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...dieses Schild besagt, es dürfen keine mehrspurigen Fahrzeuge überholt werden. (dabei ist es völlig unerheblich ob es sich um einen PKW, LKW, Landmaschine oder ein Pferdefuhrwerk handelt)

Einspurige Fahrzeuge dürfen überholt werden, du darfst mit einem mehrspurigen oder einspurigen Fahrzeug Fahrräder, Roller, Motorräder überholen, nachzulesen in der STVO.

Gruß
Torsten

Zitat:

Original geschrieben von sebastianar


2 Spurige Fahrzeuge dürfen nicht überholt werden.

d.h. ein Auto darf das Motorrad überholen aber das Motorrad nicht das Auto.

Gruß
Sebastian

So und nicht anders

Vorgestern noch gehabt ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Freddy7


Hallo Leute,
wer lesen kann, ist klar im Vorteil !!! 
 

Stimmt, wer das kann hätt erstmal aufs Datum geschaut... 😁

Zitat:

Original geschrieben von Harryheilbutt


...dieses Schild besagt, es dürfen keine mehrspurigen Fahrzeuge überholt werden. (dabei ist es völlig unerheblich ob es sich um einen PKW, LKW, Landmaschine oder ein Pferdefuhrwerk handelt)

Einspurige Fahrzeuge dürfen überholt werden, du darfst mit einem mehrspurigen oder einspurigen Fahrzeug Fahrräder, Roller, Motorräder überholen, nachzulesen in der STVO.

Gruß
Torsten

Seit wann ist ein Pferdefuhrwerk ein Kraftfahrzeug, auch wenn die Pferde kräftig sind?

Dazu sagt §2 der FZV:

§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind
1.Kraftfahrzeuge: nicht dauerhaft spurgeführte Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden;
 
Also, außer das Datum des letzten Eintrags zu lesen empfiehlt sich ebenso das korrekte Lesen u. Verstehen des Textes 😉.

Die Zeichen 276 und 277 verbieten Kraftfahrzeugführern das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen.
 
276 ist das allgem. Überholverbot, 277 das Überholverbotsschild mit dem roten LKW u. schwarzen PKW, gültig für KFZ ü. 3.5t, von dem LKW-Fahrer immer wieder zu glauben scheinen, daß es ihnen lediglich das Überholen von PKW untersagt, nicht aber generell "Elefantenrennen".

Muss man wirklich nicht diskutieren, ist eindeutig nachlesbar.

Grüße
Uli

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Zitat:

Original geschrieben von PuntoFlame


Muss ich jetzt meine Fahrschulbögen wieder vor krahmen oder was?? Ich bin noch 100% sicher das das nicht für Motorräder gillt!
Gruß

Manchmal sollte man seine alten Bögen wieder vorholen oder besser man geht in seine "alte Fahrschule" und hört sich mal einen Unterricht an. Ich kenne keinen Fahrlehrer der hier nein sagen würde.

Im Überholverbor dürfen, ich bleibe beim Autofahrer, Motorräder vom Pkw überholt werden. Zwei Motorradfahrer dürfen sich gegenseitig überholen. Ein Gespannfahrer darf ein Motorrad überholen, jedoch kein anderes Gespannfahrzeug.
Ein Motorrad darf kein Gespann überholen.

Jedoch halten sich die Motorradfahrer selten an das Überholverbot und überholen mehrspurige Fahrzeuge, hier also einen PKW.

Ich habe die Tage noch einen Hinweis gelesen, Motorrad mit Beiwagen ist mehrspurig. Dies ist falsch, mit oder ohne Beiwagen ist ein Motorrad einspurig.

Gruß aus Much
segelhubert

Dieser Thread darf nicht sterben, dafür ist er zu unwichtig!

Richtig, Strom-Peter....da hat schon wieder einer nicht aufgepasst in der Fahrschule...
SECHS...setzen! 😁

Schon interessant, wie lange man über Tatsachen diskutieren kann! 😁

Zweispurige Kraftfahrzeuge dürfen nicht überholt werden (z.B. Auto, Quat, LKW, Traktor, Trike usw.)!

D.h.

Auto überholt Auto > verboten
Auto überholt Motorrad > erlaubt
Motorrad überholt Auto > verboten
Motorrad überholt Motorrad > erlaubt

gruß, Basti

Nein nein nein !!!

Ihr habt das falsch verstanden....
Nicht Überholverbot...Überfahrverbot !!!
Sonnst darf man bei gestrichelter Linie
drauf halten 😁😁😁

Über was man sich so streiten kann ???

Gruß Ralf

Liebe Fahrschüler,

darf ich mit meiner "Flying DS" im Überholverbot mehrspurige Fahrzeuge überfliegen? 😉

Gruß
Frank

P.S. ab 4.15 sieht man die DS in Aktion

Ich hab schonmal einen 2CV gesehen der an einem Bahnübergang richtig abgehoben hat. Wenn ich also mit genug Geschwindigkeitsüberschuss über so eine Rampe rausche und ein vorausfahrendes Fahrzeug überspringen, zählt das dann als überholen? 😕

Das ist doch alles ganz logisch - is ein Mopped auf dem Schuidl? Nein? Dann gehts mich als Biker auch nichts an 😁
Überholt wird höchstverantwortlich einfach da... wo es eben verantwortbar geht. Woher soll so ein deppertes Stück Blech das denn wissen? 😕

Ihr macht aber auch alles mords kompliziert... *pfffft*

Hallo,

ist doch klar, alle die kein rotes Auto haben dürfen überholen. 😁

Nein im Ernst. Es gab mal einen Richter der einem Motorradfahrer frei gesprochen hat wegen Ungleichbehandlung . Das Urteil ist aber in der nächsten Instanz kassiert worden , eben weil auch Motorradfahrer einspurige Fahrzeuge überholen dürfen.

Dafür kämpft aber u.a. die Biker Union in der diesjährigen Sternfahrt nach Berlin

http://www.bikerunion.de/sternfahrt/frame.htm

Ride free

Robbi

Ich hab schon so viel interessante Themen gelesen, wo ich was dazu hätte sagen können...
aber beim Blick aufs letzte Datum hab ich mich dann immer noch besonnen.... 😁

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