Überholverbot mit Zusatz LKWS und PKW mit Anhänger
Hallo in die Runde
Heute bei Windeck am Bodensee eine Schilderkombi gesehen die uns neu ist und seither diskutieren wir leider ohne Ergebnis.
Da alle Infos sowohl das eine als auch das Gegenteil behaupten im Netz...
Es ist das Schild
Absolutes Überholverbot mit Zusatz Schild "nur LKWS, 7,5 Tonner und PKW mit Anhänger"
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@birscherl schrieb am 12. Juli 2016 um 14:48:54 Uhr:
Im Überholverbot dürfen nur Motorräder andere Motorräder überholen. Es dürfen weder mehrspurige Fahrzeuge beliebige andere Fahrzeuge überholen noch dürfen beliebige Fahrzeuge andere mehrspurige Fahrzeuge überholen.
Das stimmt so nicht.
Verbietet den Führern von Kraftfahrzeugen aller Art, mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen.
Es dürfen Fahrräder,Mofas,Mopeds, Roller, Leichtkrafträder, Krafträder überholt werden.
23 Antworten
Zitat:
@birscherl schrieb am 12. Juli 2016 um 14:48:54 Uhr:
Im Überholverbot dürfen nur Motorräder andere Motorräder überholen. Es dürfen weder mehrspurige Fahrzeuge beliebige andere Fahrzeuge überholen noch dürfen beliebige Fahrzeuge andere mehrspurige Fahrzeuge überholen.
Das stimmt so nicht.
Verbietet den Führern von Kraftfahrzeugen aller Art, mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen.
Es dürfen Fahrräder,Mofas,Mopeds, Roller, Leichtkrafträder, Krafträder überholt werden.
https://images.gutefrage.net/.../0_original.jpg?v=1314632517000
Ein Schild wie dieses an einer doppelspurigen Landstraße mit 100 km/h regulärer Geschwindigkeit. Auf dem Schild war aber noch 'nur...' über der Grafik der LKW etc. abgebildet.
Die Frage war eigentlich, sorry das das so verspätet kommt, ob das Überholverbot jetzt lautet:
- Ein normaler PKW darf nur LKW, 7,5 Tonner und Autos mit Anhänger überholen, ansonsten gilt Überholverbot für PKW
oder
- Ein LKW, 7,5 Tonner und Autos mit Anhänger dürfen nicht überholen
Dann gilt das nur für die Lkws + was dieses Piktogramm noch einschließt. Netterweise schrieben sie noch das "nur" dazu, ist normalerweise nicht nötig. Also: Überholverbot gilt nur für das was auf dem Zusatzschild gezeigt ist.
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Dank dir für die Antwort. Hast du eine Idee wo genau das zum Nachlesen steht?
Ich hab das Schild so gelesen wie du geschrieben hast. Mein Freund zunächst auch, war aber drauf aufmerksam geworden weil ein Bekannter ihm gesagt hat 'dort gilt jetzt Überholverbot für PKW' und danach waren wir dann beide unsicher. Im Netz steht ja leider nur immer, was welches Schild bedeutet im netten Behördendeutsch, aber kein normal geschriebener Satz der diese Frage beantworten würde auf einer offiziellen Homepage :-/
Zum Beispiel hier:
http://www.verkehrszeichen-online.org/...ilder_in_deutschland_stvo.pdf
Seite 19 und 48 sind da von Interesse.
"Übersetzt" man nun das Verkehrszeichen, so ergibt sich dann ungefähr folgender Wortlaut:
Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art + nur Pkw mit Anhänger + nur Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.
Klingt immer noch richtig affig, aber so ist halt die Juristerei.
Das Zusatzzeichen entschärft die allgemeine Formulierung "aller Art" und listet auf, für wen es gilt.
Die andere Variante die aufführst, also das "Nur diese Fahrzeuge dürfen überholt werden" haben ein anderes Zusatzzeichen. Du findest es auf Seite 49, unter der Nummer 1049-11.
1.7.16 ,14:48, Birscherl, Schnell noch einmal zu einer Fahrschule , da könntest du lernen wer was überholen darf .
Ein Einspuriges Fahrzeug darf natürlich egal von wem überholt werden .
Vielleicht als Hilfe : Ruf einfach mal STVO , § 41 Zeichen 276 auf .
Die Erläuterung dazu -(--- erlaubt das Überholen nicht motorisierter Fahrzeuge und KRAFTRÄDER ohne Beiwagen , nicht aber umgekehrt . ?
Noch Fragen ?
Alles Folgende werde ich mir nicht durchlesen .
Giovanni.
Zitat:
@giovannibastanza schrieb am 15. Juli 2016 um 17:25:00 Uhr:
1.7.16 ,14:48, Birscherl, Schnell noch einmal zu einer Fahrschule , da könntest du lernen wer was überholen darf .
Ein Einspuriges Fahrzeug darf natürlich egal von wem überholt werden .
Vielleicht als Hilfe : Ruf einfach mal STVO , § 41 Zeichen 276 auf .
Die Erläuterung dazu -(--- erlaubt das Überholen nicht motorisierter Fahrzeuge und KRAFTRÄDER ohne Beiwagen , nicht aber umgekehrt . ?
Noch Fragen ?
Alles Folgende werde ich mir nicht durchlesen .
Giovanni.
Hallo Giovanni.
Hättest dir das lieber doch durchlesen sollen. Bischerl wurde "zurecht gewiesen" 🙂 und hat seinen Fauxpas eingestanden.
Es ist auch so, dass die (deutschen) Zusatzschilder immer eine Erleichterung / Abmilderung für das Verbotsschild bringen. Eine Verschärfung des Verbotsschildes ist ausgeschlossen.
Wie verhält sich der in Deutschland Urlaub machende Mesopotamier? Richtig, er wird bei obigem Schild auch mit dem PKW NICHT überholen da er den Zusatz nicht deuten kann. Wir sind also immer auf der sicheren Seite. Was der sich wohl denkt wenn ihn ein KOM überholt??
Gruß