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Überhöhte Geschwindigkeit schätzen ist legitim?

Themenstarteram 21. März 2004 um 11:05

Hallo alle,

Ich hätte ein kleines Problem und bräuchte da mal ne Hilfe.

Ich bin auf einer Straße wo 80 km/h erlaubt sind etwa 130 -140 gefahren. Es war nachts um halb 2 und die Strße ist kurvig mit Bäumen aber recht übesichtlich, so das man entgegenkommende Fahrzeuge recht früh sieht.

Nun ist mir ein Auto gefolgt und nach etwa 600m mit circa 3 Kurven sah ich ein Blaulicht aufblitzen. Da weit und breit kein anderes Farhrzeug zu sehen war hielt ich rechts am Strassenrand an. Musste einen Drogentest und Alkoholtest darauf machen beides natürlich negativ. Er sagte er muss eine Anzeige machen und er sagt aus und das ich locker 150 km/h gefahren sein müsse weil es Ihn fast aus der Kurve gezogen hätte und er mit 120 nicht näher an mich rangekommen ist.

Nun meine Frage:

Er war alleine und sagte er würde vor Gericht aussagen undsw.

Kann man nur wegen EINER Aussage den Führerschein verlieren obwohl er nichtmal nahe an mich rangekommen ist und die Strecke kurvig ist?

Meines Erachtens müsste er für eine genaue Schätzung ein längeres Stück hinter mir fahren doch er war nie näher als 300m und als einzelner immer aufs Tacho sehen und auch wie er sagt 120 km/h fahren ist für mich bischen weit hergeholt.

Wenn ich geblitzt worden wäre würde ich es ja einsehen, aber nicht von einer einzelnen Person und das noch durch Schätzung.

Vielen Dank im Vorraus

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22 Antworten

So etwas äääähnliches ist mir auch mal passiert:

Nachts ca. 85 gefahren, wo 50 ist (ja, Schande über mich, damals war ich jünger und noch dümmer als heute ;)).

Plötzlich seh ich im Rückspiegel, dass der Wagen hinter mir genauso schnell ist wie ich. Dachte mir, "ohoh".

Da ging auch schon das Blaulicht an. Ich hab es vollbracht, genau dann zu heizen, als 2 (ja, ZWEI!!!) Polizeistreifen hinter mir waren. Die waren vermutlich auf dem Weg zu McDonalds ;).

Haben mich gefragt, ob ich mit 20 DM Verwarnungsgeld einverstanden wäre. Ja, war ich ;) (ich war sogar noch in der Probezeit).

Viele Grüße!

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat

Jemand, der mit 130-140 durch eine kurvenreiche Baumallee im wahrsten Sinne des Wortes todesmutig brettert, das selbst die Polizei nicht mithält oder mithalten kann, weil die nicht ihr Leben riskieren wollen, der wird doch wegen so einem Strafzettel nur mit der Wimper zucken.

Oder wie siehst du das?.

Hi mastroix.

Ich weiß, dass dir das nicht passieren kann,

 

[URL=http://www.motor-talk.de/t268920/f40/s/thread.html]

denn im Leben passiert dieses oder anderes immer nur den anderen, nie einem selbst.

Nur, und jetzt will ich mal aus meiner Sicht Klartext reden, wenn ich dein Gejammer um deinen Führerschein höre und du hier kundtust, dass du mit ca. 150 durch eine kurvenreiche Baumallee bretterst, dann habe ich den Eindruck, dass du den Reifegrad eines 14jährigen hast und nicht den eines mindestens 18jährigen Führerscheininhabers.

Ich kann nur hoffen, dass du derartige `Ausritte´ alleine unternimmst und nicht noch andere Unschuldige an deinem tötlichen Schwachsinn teilhaben läßt.

Gruß, Tempomat

@ tempomat

ganz deiner meinung...

@ all

zum aufrütteln und mahnung für mastroix, wenn doch mal nicht alles glatt geht (vorallem in baumalleen), schaut ihr am besten hier:

http://forums.audiworld.com/other/msgs/2478782.phtml

und nochmal zum thema, falls das nach diesen bildern noch einen interessiert:

ohne geeichte bzw zugelassene messgeräte kann keiner einem bei einer geschwindigkeitsübertretung was anhaben, also nicht "hab ich von meinem tacho abgelesen, geschätzt,..." oder solche scherze...

vorallem, was soll das denn... 1 polizist ist unterwegs auf streife?! der darf dich schonmal gar nicht anhalten, weil keiner zu seinem schutz da ist... könnte ein disziplinarverfahren nach sich ziehen.... und ob dieser darauf hinaus will, nur um dich zu ärgern?!

mfg dommy :)

am 23. März 2004 um 23:17

hallo mastroix,

ich wurde ebenfalls mal vonallerdings zwei polizisten auf der autobahn angehalten. tempolimit 100!! ich war bei tempo 170!! hab das schild nicht gesehen!

mir haben die polizisten gesagt, was sie mir beweisen könnten, wäre nach geeichtem tacho eine geschwindigkeitsüberschreitung von 18km/h! trotz geeichtem tacho und zwei polizisten konnten sie mehr vor gericht nicht beweisen. musste deswegen 70dm oder so bezahlen, weiss nicht mehr genau!!

die müssen da zeimlich viel abziehen..

ich würd mir da keine gedanken machen, kann mir nicht vorstellen, dass da viel bei rumkommt!!

die müssen bei führerscheinentzug beweise vorlegen und die schätzung eines polizisten ist kein beweis und wenn im höchsten maße anzweifelbar!!!

gruss

am 24. März 2004 um 0:17

Geschwindigkeitsschätzung

 

Hallo allerseits,

habe von einer Freundin, die beim BGS ist, gehört, daß es ein Urteil geben soll, wonach die Polizei einen drankiegen kann, wenn man laut dem Tacho des Streifenwagens mehr als 30 kM/h über der zulässigen Geschwindigkeit ist. Das Gericht ging wohl davon aus, daß ein Tacho nicht mehr als 10 km/h Differenz zur tatsächlichen Geschwindigkeit hat und man also mindestens 21 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit lag. Es gibt wohl noch die Einschränkung, daß 2 Polizisten das feststellen müssen.

Ob das wirklich stimmt, weiß ich nicht. Bin aber lieber vorsichtig, wenn einer ständig hinter mir bleibt und auch wenn ich langsamer werde und er die Gelegenheit zum überholen hat trotzdem weiter an mir klebt.

Sicher ist sicher.

Gruss,

N.

Hallo Mastroix,

hast du denn schon eine Anzeige bekommen? Warte erstmal ab ob überhaupt was kommt. Die Beweislast liegt bei ihm. Zum anderen war er allein. In den USA ist das der normalfall das Polizisten alleine auf Streifen gehen. Hier in Deutschland ist das etwas anderes.

So wie ich das Sehe wird nichts passieren.

Mir ist vor jahren etwas ähnliches passiert. Bin in einer 30iger Zone nachts um 3 etwas schnell gefahren. Die Polizei ist OHNE ablendlicht nachts streife gefahren und ich bin ohne zu achten über eine rechts vor links Kreuzung gefahren, da keine Lichtkegel zu sehen waren.

Die Polizei hat mich dann genau vor meinem Haus gestoppt; nachts um 3.30 mit blaulicht ohne dies abzuschalten(schon peinlich in einer gut bürgerlichen Gegend).

Die Beschuldigungen konnten sie nicht beweisen. Mehr als einen blöden Spruch habe ich nicht bekommen.

Gruß

Todi1977

Ein Kumpel war seinen Führerschein für einen Monat los, nachdem er zufällig relativ schnell an zwei Polizisten vorbeifuhr. Die haben auch nur geschätzt, dass er zu schnell war.

Das kann man ab bestimmten Geschwindigkeiten auch zuverlässig tun. Wenn jemand mit 60km/h durch eine 30er Zone brettert, würde ich auch Stein und Bein schwören, dass er "deutlich zu schnell" war.

Das ist dann meine Aussage; wäre ich ein Polizist und hätte einen zweiten Zeugen wäre diese sogar höchst wirkungsvoll.

 

Von all dem abgesehen: ich hoffe, wir sind uns bei folgendem einig: Solche Menschen, die mit 130-140 in einer 80er-Zone fahren, gehören bestraft.

Zumindest sollte Mastroix zu seiner Tat stehen und nicht versuchen, sich durch Lügen oder jämmerliche Winkelzüge aus der Verantwortung zu stehlen.

-Ebe

140 km/h ist schon schnell; aber vielleicht lernt er es ja jatzt.

Desweiteren sind es keine Winkelzüge, wenn es nur ein Polizist ist.

Jeder kann das Recht zu seinem Vorteil nutzen soweit das legal bleibt.

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