Überführungskosten nicht im Leasingvertrag aufgeführt - trotzdem eingefordert! Rechtens?
Hallo zusammen,
ich stehe gerade mit einem Autohaus im Klinch in Bezug auf die Überführungskosten.
Vorab:
Bei einem Leasing werden zwei Verträge geschlossen: Kaufvertrag und Leasingvertrag.
Der Kaufvertrag beinhaltet in diesem Fall neben dem Fahrzeug, Zusatzaustattung, etc. ebenso die Überführungskosten - so dass sich unten eine Gesamtsumme bildet aus der sich die monatliche Leasingrate ableitet.
Im Leasingvertrag selbst ist jedoch wiederum von den Überführungskosten keine Spur.
In den Kostenpositionen werden die monatlichen Leasingrate und das Servicepaket genannt.
Die Positionen "Gesamtzahlung bei Übernahme" sind mit 0,00 EUR versehen.
Zudem ist dort ein Passus aufegführt, der den "zu zahlenden Gesamtbetrag" des Leasingvertrages aufführt.
Dieser Betrag entspricht der Leasing- + Servicerate x Leasingmonate
Nun die Frage: Bin ich verpflichtet die Überführungskosten zu zahlen?
Meines Erachtens muss ich nur die Kosten die im Leasingvertrag aufgeführt sind zahlen - die Im Kaufvertrag nicht (sonst müsste ich ja das ganze Fahrzeug bezahlen...)
Ich habe unter geäußertem Vorbehalt die Kosten für die Überführung gezahlt (mir wäre das Fahrzeug sonst nicht übergeben worden), überlege nun aber meine Rechtsschutzversicherung damit zu beauftragen.
13 Antworten
Überführungskosten sowie auch die Kosten für die Werksabholung sind nicht Bestandteil des Leasingvertrag und werden IMMER separat direkt vom Autohaus in Rechnung gestellt.
Im Kaufvertrag steht normalerweise ein Passus, dass bzw. ob die Überführung separat bezahlt werden muss. Dies ist zumeist der Fall, es kann aber auch sein, dass die Überführung in den leasing Raten inkludiert ist.
Bei einer Rechtsschutz Versicherung ist oftmals eine telefonische Beratung vorhanden, diese würde ich in Deinem Fall in Anspruch nehmen.
Danke für die Rückmeldung!
Ist das so oder vermutest Du dies? Ich frage, weil es mir als Vebraucher total intransparent erscheint, dass man einen einzelnen Part des Kaufvertrages nun doch zahlen muss.
Im Kaufvertrag muss aufgeführt sein, ob die Überführung separat zu leisten ist. Dies muss klar ersichtlich sein.
Dies wird dir bei der anwaltlichen Rechtsberatung sicherlich bestätigt werden!
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Zitat:
@apple schrieb am 21. Februar 2019 um 20:14:28 Uhr:
Überführungskosten sowie auch die Kosten für die Werksabholung sind nicht Bestandteil des Leasingvertrag und werden IMMER separat direkt vom Autohaus in Rechnung gestellt.
Und das ist so pauschal falsch.
Unser Fordhändler (2 Verträge) rechnet die Bereitstellungskosten (Überführung, Zulassung) grundsätzlich in die Leasingrate ein und auch bei Sixt kann man das so vereinbaren.
Hier kommt es also tatsächlich auf den genauen Wortlaut in den Verträgen an.
Zitat:
@apple schrieb am 21. Februar 2019 um 20:14:28 Uhr:
Überführungskosten sowie auch die Kosten für die Werksabholung sind nicht Bestandteil des Leasingvertrag und werden IMMER separat direkt vom Autohaus in Rechnung gestellt.
Das ist Unfug!
Es ist ausschließlich eine Frage der Vertragsgestaltung. Manchmal ist es Bestandteil, manchmal eben nicht.
Edit: Steht ja schon da.
Um die Überführungskosten kommst du nicht drumherum.
Wie schon beschrieben ist es aber prinzipiell möglich die Kosten in den Leasingvertrag zu inkludieren. Benötige einfach ein kompetenten und motivierten Verkaufsberater...
Zitat:
@Dampfrad11 schrieb am 22. Februar 2019 um 11:33:25 Uhr:
Um die Überführungskosten kommst du nicht drumherum.Wie schon beschrieben ist es aber prinzipiell möglich die Kosten in den Leasingvertrag zu inkludieren. Benötige einfach ein kompetenten und motivierten Verkaufsberater...
Nö, er käme drumrum, wenn es keine vertragliche Grundlage dazu gibt. Das ergibt sich dann aus dem „Kaufvertrag“ und dessen Klauseln. Steht da nichts, kann der Händler auch nichsts berechnen.
Zitat:
@guruhu schrieb am 22. Februar 2019 um 11:44:14 Uhr:
Nö, er käme drumrum, wenn es keine vertragliche Grundlage dazu gibt. Das ergibt sich dann aus dem „Kaufvertrag“ und dessen Klauseln. Steht da nichts, kann der Händler auch nichsts berechnen.
Sind doch alles „Standardverträge“ - Wie ich es verstanden habe sind die Überführungskosten in der verbindlichen Neuwagen Bestellung explizit aufgeführt. Das diese nicht im Leasingvertrag landen ist nicht ungewöhnlich. Sicherlich wird dort auch vermerkt sein das diese gesondert zu bezahlen sind. Würde ich fast blind drauf wetten 😉
Eben scheint ja als seien sie (wie immer) aufgeführt.
Der TE ist lediglich der Ansicht weil sie im Kaufvertrag, nicht jedoch im Leasingvertrag aufgeführt sind braucht er sie nicht zu bezahlen.
Zitat:
@Dampfrad11 schrieb am 22. Februar 2019 um 11:55:57 Uhr:
Zitat:
@guruhu schrieb am 22. Februar 2019 um 11:44:14 Uhr:
Nö, er käme drumrum, wenn es keine vertragliche Grundlage dazu gibt. Das ergibt sich dann aus dem „Kaufvertrag“ und dessen Klauseln. Steht da nichts, kann der Händler auch nichsts berechnen.Sind doch alles „Standardverträge“ - Wie ich es verstanden habe sind die Überführungskosten in der verbindlichen Neuwagen Bestellung explizit aufgeführt. Das diese nicht im Leasingvertrag landen ist nicht ungewöhnlich. Sicherlich wird dort auch vermerkt sein das diese gesondert zu bezahlen sind. Würde ich fast blind drauf wetten 😉
Ja, klar! Sobald irgendwo dieser eine Satz steht ist alles in Ordnung. Nur steht er eben nicht da, sind sie auch nicht zu zahlen 😉
Ich gebe zu: Ich habe keinen dieser Standartverträge im Moment vor Augen, mir war aber auch stets klar, dass die Überführungskosten zusätzlich anfallen, bzw. es wurde stets explizit kommuniziert. Dann sucht man ja erst gar nicht, nach dem letzten Paragraphen. Wie du mir, so ich dir usw
Zitat:
@guruhu schrieb am 22. Februar 2019 um 17:10:20 Uhr:
Ja, klar! Sobald irgendwo dieser eine Satz steht ist alles in Ordnung. Nur steht er eben nicht da, sind sie auch nicht zu zahlen 😉Ich gebe zu: Ich habe keinen dieser Standartverträge im Moment vor Augen, mir war aber auch stets klar, dass die Überführungskosten zusätzlich anfallen, bzw. es wurde stets explizit kommuniziert. Dann sucht man ja erst gar nicht, nach dem letzten Paragraphen. Wie du mir, so ich dir usw
Auszug Mercedes (Bei anderen Herstellern ähnlich)...
AGB Verkauf von fabrikneuen Kfz:
„Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ab Herstellerwerk zuzüglich etwaiger Überstellungskosten...“
AGB des dazugehörigen Leasingvertrag:
„Vereinbarte Nebenleistungen, wie z.B. Überführung, An und Abmeldung des Fahrzeuges sind gesondert zu zahlen.“
Und wie der TO ja schreibt sind eben diese Überführungskosten explizit im Kaufvertrag aufgeführt. Denke der TO wird beim Blick in seine Unterlagen zur selben Erkenntnis gelangen.
Zitat:
@apple schrieb am 21. Februar 2019 um 20:14:28 Uhr:
Überführungskosten sowie auch die Kosten für die Werksabholung sind nicht Bestandteil des Leasingvertrag und werden IMMER separat direkt vom Autohaus in Rechnung gestellt.
Bei Ford wurde die Überführungkosten in die Leasingrate eingerechnet. Wird aber auch dort aufgeführt. Also IMMER ist so nicht richtig. Leasingvertrag vom 09/18.