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überführe Neuwagen mit Kurzkennzeichen Anmeldung erst am 4.1.2016

Hallo,
mein Neuwagen wird am 3.12.2015 mit einem Kurzkennzeichen (incl VK lt. Versicherer) vom Händler abgeholt.
Anmelden möchte ich den Wagen erst am 4.1.2016, weil optisch 1 Jahr jünger, TÜV optisch ein Jahr mehr.
Lt. Versicherer werden die Kosten für die Kurzzeitversicherung in den Vertrag ab 4.1.2016 übernommen.

Nach Ablauf des Kurzkennzeichen steht der Wagen bei mir auf dem Grundstück und ist nicht mehr versichert.
Gibt es hier eine Möglichkeit den Wagen wie üblich zu versichern?

15 Antworten

Zitat:

@celica1992 schrieb am 1. Dezember 2015 um 12:53:06 Uhr:


Dann frage ich mich doch, warum in der Ruheversicherung eine enthalten ist oder doch nur Quatsch.
Vielleicht sollte man mal die AKB lesen.
Man könnte ja auch die Frage stellen, wer zahlt den Schaden, wenn ein Dieb das Auto klaut und einen Schaden verursacht und der Dieb nicht auffindbar ist
Umfang der Ruheversicherung
H.1.4 Mit der Ruheversicherung leisten wir während der Dauer der Außerbetriebsetzung
eingeschränkten Versicherungsschutz.
Der Ruheversicherungsschutz umfasst
– die Kfz-Haftpflichtversicherung
- die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug zum Zeitpunkt der
Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung besteht.

Wenn ein Dieb das Auto klaut dann zahlt nicht die Haftpflichtruheversicherung. Auch nicht wenn der einen Schaden verursacht. Wäre ja Zaun und Tür für Mißbrauch vom Versicherungsnehmer offen

Wie auch?? Der Name der Versicherung heißt Ruheversicherung und leistet in der TK Schutz gegen Diebstahl ect.

Das Auto darf nicht in der Öffentlichkeit bewegt werden und nicht abgestellt werden.

Ruheversicherung halt. Du hast die AKB nicht verstanden....aber das ist keine Schande

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