UAZ Zulassung aus Litauen, Zulassungsbehörde stellt sich blöd

AWE

Hallo, ich habe einen UAZ 3909 aus Litauen erworben. BJ 1996.
Bei der Dekra auf der Website steht „war in eu zugelassen, Zulassungsstelle darf nicht ablehnen“.
Aber die Realität ist deutsches Beamtentum 🙂)
Die sagen Paragraf 21 basta.
Tüv sagt er weiß nicht wie er Abgas testen soll, Datenblatt soll her. Es gibt keins. Weder bei Dekra noch bei tüv Süd.
Wie überzeuge ich die Zulassungsstelle sich an geltendes Recht zu halten?

Ausnahmegenehmigung für Abgas (und evtl Gurte)?
Klagen?

Dekra Text
20 Antworten

Ich frage mich auch, was du hören willst? Wenn du dem Gutachter so misstraust, dann gehe bitte zu einem anderen oder lass dich bei einem entsprechenden Oldtimerhändler beraten. Ich gehe stark davon aus, dass der UAZ von 1996 ein Vollgutachten braucht, da die litauische Zulassung eben nicht genügt, um eine deutsche Zulassung zu erlangen. Du musst den ganzen Absatz in deinem Link lesen und dir nicht nur das für dich Günstige herauspicken.

Nik

Zitat:

@Nik1435 schrieb am 28. Oktober 2024 um 16:55:39 Uhr:


Ich frage mich auch, was du hören willst? Wenn du dem Gutachter so misstraust, dann gehe bitte zu einem anderen oder lass dich bei einem entsprechenden Oldtimerhändler beraten. Ich gehe stark davon aus, dass der UAZ von 1996 ein Vollgutachten braucht, da die litauische Zulassung eben nicht genügt, um eine deutsche Zulassung zu erlangen. Du musst den ganzen Absatz in deinem Link lesen und dir nicht nur das für dich Günstige herauspicken.

Nik

Mh, ok.

Aber geht das vollgutachten ohne 1500€ in nrw rein für Abgas? Wenn das nen paar 100€ gesamt kostet wäre es ja ok.

Das kann ich dir leider nicht sagen. Da musst du die Prüfstellen fragen. Für den Lada brauchte ich nur das Vollgutachten, aber da fahren ja in D viele rum und es müssten die Daten bezüglich Abgas vorgelegen haben…

Nik

Moin TE , aus dem Norden ! Ich verfolge diese Thematik schon seit längerem und bin zu dem Schluss gekommen , dass die Behörden/Angestellten/Beamten wenig bis gar keinen Spielraum haben , wenn es um die Dinge geht , die von den Paragraphen 21-23 geregelt werden ! Daraufhin den Menschen , die dort arbeiten "absurde Gelüste" oder böse Willkür zu unterstellen , finde ich nicht i.O. ! Gäbe es nicht solche Vorschriften und Bestimmungen , dann würde auf unseren Straßen lebensgefährlicher Schrott `rumfahren und dem kriminellen Handel damit , Tür und Tor geöffnet werden ! Nichts für ungut aber "blacKnight284" hat leider recht ! Trotzdem : viel Erfolg und Groß aus dem hohen Norden , joeleo

Hallo..darf ich fragen , welche Probleme es bei der Zulassung des UAZ gab..Wir hatten auch mal einen aus Bulgarien zugelassen.Der war top hergerichtet..Da gabs keine nennenswert Probleme..Nur die Rückhalte Systeme .mussten Nachgerüstet werden..weil da keine drin waren..Lichttechnik auf EG Ri.StVZO..muss passen.und AHV wird nur zum rangieren zugelassen..Nicht zum schleppen , und mitführen von Anh.Fz..genehmigt ..Natürlich die Bereifung und die Vorschriftsmässigkeit und Betriebssicherheit für den Öffentlichen StVerk. Lenkung, Befestigung aller BG ..Kraftübertragung Motor Getriebe ..Achsen..Federung. Karrosserie Aufhängung Befestigung ..Tragende Fz Teile..Fahrzeug Heck und Front. Betriebsstoffe .Bremsflüssigkeit ..Schläuche..Nicht älter als 64 Quartale..Zustand.. BBA.FBA .Abgasstrang , Vergaser CO=< 3,5 % und Zündeinstellung ..Aufbau..Muss passen. Spiegel und Sitzeinstell Bedien und Armaturen.

Papiere..: Betriebsanleitung und vorh.Technische Unterlagen Fz Typ..FIN Nr.am Fahrgestell muss an richtiger Stelle, am Fz.- Vorderrahmen Rechts deutlich zu lesen , eingeschlagen, Eingerahmt sein..
Dann kommst an ein Gutachten der DEKRA nicht dran vorbei ..Oder an einer PrüfOrg. Die berechtigt und befugt ist Oldtimer zu begutachten..Weil das ziemlich mehr Aufwand bedeutet als .Nur STVZO Paragraph 29 zu prüfen. Deswegen auch etwas mit Mehrkosten verbunden.

Grüße

Ja..ich bin deiner Meinung joeleo ..Habe selbst das Geschäft..KFzVerk. Prüfungen, als aaPmt zu begutachten gedurft. Vom Fahrrad bis zum KPz. Das ist alles korrekt, was da zu tun ist..Denn der jenige Halter des Guten Stücks soll ja .Auf die Menschheit und Material losgelassen werden.Und so viel, wie möglich, nicht mehr als unvermeidliche Gesundheitliche , SCHÄDEN an menschlichen Leids, ..sowie an Material verhindern.Und deswegen RiLi und Vorschriften..für Allgemeingültig zubetrachten sind.

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