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TüV: zwei unterschiedliche Reifen auf einer Achse erlaubt

Themenstarteram 19. Juni 2008 um 13:27

Hallo 

Wisst ihr ob man beim TüV "durchkommt" wenn man auf einer Achse zwei Reifen unterschiedlichen Fabrikats hat? Z.B. Continental und Dunlop. Die sonstigen Daten (205/60/15/H) sind gleich? 

Beste Antwort im Thema

Hallo

Mischbereifung

Streng genommen ist nach dem Gesetzestext der Straßenverkehrszulassungs-Ordnung (StVZO, § 36) nur die Montage von Reifen unterschiedlicher Bauart unzulässig, sprich: Radial- und Diagonalreifen dürfen nicht an einem Fahrzeug zum Einsatz kommen.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff "Mischbereifung" aber auch verwendet, wenn man an die gleichzeitige Montage von Sommer- und Winterreifen denkt oder an die Verwendung unterschiedlicher Profile, Reifengrößen, Fabrikate etc. Gänzlich verboten ist hiervon die Montage unterschiedlicher Reifengrößen — Ausnahme: Montage des Notrades im Pannenfall zur Fahrt in die Werkstatt. Eine weitere Ausnahme gibt es bei einigen Sportwagenmodellen, hier ist aber ausdrücklich im Kfz-Schein vermerkt, dass vorne und hinten unterschiedlich große Reifen zu verwenden sind.

Auch wenn es nicht ausdrücklich verboten ist, empfehlen Reifenexperten und Fahrzeughersteller, ausschließlich Reifen gleichen Fabrikats und gleicher Profilausführung zu verwenden.

Besonders gravierende Änderungen im Fahrverhalten können auftreten, wenn gleichzeitig Sommer- und Winterreifen montiert werden. Die jeweiligen Stärken dieser Reifen sind für die besonderen Einsatzbedingungen ausgelegt. Je nach Fahrbahnzustand und Einsatzbedingungen kommt es bei gemischtem Einsatz dann vor, dass die eine Reifensorte noch sicher greift, während die andere ihr Limit an Haftfähigkeit erreicht oder gar schon überschritten hat. Auf winterlich glatter Fahrbahn bricht die mit Sommerreifen bestückte Achse zwangsläufig früher aus und blockiert beim Bremsen sofort.

Quelle:http://...desverband-reifenhandel.de/.../reifen_a_z.html

 

es sollte also von der STVO her keine Probleme beim TÜV geben wenn die Reifen gleich groß sind und genügend Profil haben ...

 

mfg Andy

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Ist doch schon völlig korrekt beantwortet:

Es ist nicht verboten.

Deswegen grundsätzlich erlaubt.

Solange keine speziellen Regelungen entgegenstehen (wie der Vorredner sagte, Verbot unterschiedlicher Profile bei bestimmten Felgen, was ich aber auch noch nie gesehen habe.

Also:

2 verschiedene Profile auf einer Achse: JA

2 verschiedene am KFZ (vorne und hinten): JA

Sommer- und Winter- bzw. GJR gemischt an einem KFZ: JA

Unterschiedliche Größen NEIN, wenn nicht eingetragen

Radial- und Diagonalreifen auf einer Achse NEIN

Radial- vorne und Diagonalreifen hinten JA

(andersrum auch ;) )

Wichtig also ist fürs Gesetz nur die Größe und die Bauart, wobei das mit den Diagonalreifen zu vernachlässigen ist, da es diese kaum noch gibt (?) Ob Sommer- Winter- oder GJR sowie verschiedene Profile sind irrelevant.

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