Tüv überzogen 15€ bezahlt. Wann ist die nächste Strafe fällig?
Hallo Leser,
habe eine Frage, vlt kann mir das jemand schnell beantworten:
Habe Tüv überzogen bin dann nach 2 Monaten hin und Plakatte nicht bekommen, nach einem Monat es verpasst zur Nachprüfung zu gehen und Bußgeldbescheid 15€ zugeschickt bekommen mit Text: "Tüv 2-4 Monate überzogen."
Wann muss ich jetzt spätestens die Plakette holen, wenn ich nicht noch eine Strafe bekommen will??? Im 4 Monat der überzogen wurde?
Würde mich über eine konkrete Anwort freuen!
Gruß,
Pico der sonntagsfahrererer
Beste Antwort im Thema
TE: mit anderen Worten, Du möchtest die Fristen ausreizen. Das Geld würde ich eher in die Reparatur investieren als in die Knöllchen.
56 Antworten
Zitat:
@pico24229 schrieb am 17. September 2015 um 14:28:27 Uhr:
Ich habe post bekommen...
Von wem? 😕
Zitat:
@derbeste44 schrieb am 17. September 2015 um 19:48:33 Uhr:
........ wirst Du in Kürze auch von der Zulassungsstelle Post erhalten, denn von den Bußgeldstellen wird gleichzeitig die Zulassungstelle über die abgelaufende HU informiert. Von dort wirst Du dann eine kurze Frist erhalten, in der Du dann den Nachweis einer neuen HU erbringen muss. Lässt Du auch diese Frist verstreichen wird Dich in der Regel die Betreibsuntersagung ereilen. ............ zwangsweise Außerbetriebsetzung.Seitens der Bußgeldstelle kann Dich jederzeit, solange Du noch keine neue HU hast, eine weitere Owig treffen. Ich wäre da ein wenig vorsichtig, denn man könnte Dir vielleicht einen Vorsatz unterstellen, dann würden sicherlich die Owig´s höher ausfallen.
Warum eigentlich? Ich müsste doch eigentlich ein KFZ ohne HU angemeldet haben können.
Ich darf es dann nur nicht auf öffentlichem Grund benutzen.
Könnte z.B. ein Motorad in der Garage angemeldet und somit versichert ohne TÜV jahrelang stehen haben. Wo ist denn da die Ordnungswiedrigkeit die den Staat zum eingreifen zwingt?
Moorteufelchen
@ Moorteufelchen,
wenn der Schmier deine abgelaufene Hu in der Garage sieht und er dich nicht leiden kann, bekommst dann auch ein Ticket.
Nummernschild abschrauben und in die Schublade stecken löst das Problem.
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 17. September 2015 um 20:14:46 Uhr:
Warum eigentlich? Ich müsste doch eigentlich ein KFZ ohne HU angemeldet haben können.Zitat:
@derbeste44 schrieb am 17. September 2015 um 19:48:33 Uhr:
........ wirst Du in Kürze auch von der Zulassungsstelle Post erhalten, denn von den Bußgeldstellen wird gleichzeitig die Zulassungstelle über die abgelaufende HU informiert. Von dort wirst Du dann eine kurze Frist erhalten, in der Du dann den Nachweis einer neuen HU erbringen muss. Lässt Du auch diese Frist verstreichen wird Dich in der Regel die Betreibsuntersagung ereilen. ............ zwangsweise Außerbetriebsetzung.Seitens der Bußgeldstelle kann Dich jederzeit, solange Du noch keine neue HU hast, eine weitere Owig treffen. Ich wäre da ein wenig vorsichtig, denn man könnte Dir vielleicht einen Vorsatz unterstellen, dann würden sicherlich die Owig´s höher ausfallen.
Ich darf es dann nur nicht auf öffentlichem Grund benutzen.
Könnte z.B. ein Motorad in der Garage angemeldet und somit versichert ohne TÜV jahrelang stehen haben. Wo ist denn da die Ordnungswiedrigkeit die den Staat zum eingreifen zwingt?
Moorteufelchen
Nö, ein zugelassenes Fahrzeug muss auch eine gültige HU haben !
Allein die Möglichkeit jederzeit mit einem zugelassenen Fahrzeug fahren zu können, fordert das. Auch wenn Du dein Fahrzeug in der Garage hast, ändert es nichts an der Tatsache.
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Zitat:
@derbeste44 schrieb am 17. September 2015 um 20:20:06 Uhr:
Nö, ein zugelassenes Fahrzeug muss auch eine gültige HU haben !Allein die Möglichkeit jederzeit mit einem zugelassenen Fahrzeug fahren zu können, fordert das.
Ich kenne Leute, die einen Motorradrahmen mit Fahrzeugbrief angemeldet haben, um nebenbei einen SF-Rabatt aufzubauen. Mangels Zeit und weiteren Teilen haben die nicht die Möglichkeit, mit diesem zugelassenen "Fahrzeug" jederzeit fahren zu können und natürlich schleppen die den Rahmen auch nicht alle 2 Jahre zur HU, um sich eine neue Plakette zu holen.
Wie würden solche Fälle bewertet?
Zitat:
@Drahkke schrieb am 17. September 2015 um 21:38:43 Uhr:
Wie würden solche Fälle bewertet?
Straf- und Zwangsmaßnahmen, bis sie eine HU drauf machen ... oder abmelden.
Okay, das ist verständlich. Da muß ich die Leute mal fragen, wie sie es trotzdem geschafft haben, den Rahmen mit Papieren zuzulassen.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 17. September 2015 um 22:09:03 Uhr:
Okay, das ist verständlich. Da muß ich die Leute mal fragen, wie sie es trotzdem geschafft haben, den Rahmen mit Papieren zuzulassen.
Gar nicht.
Das Fzg wird wohl zum Zeitpunkt der Zulassung komplett und mit TÜV gewesen sein. Jedenfalls auf dem Papier.
Man kann nicht ein Paar Teile anmelden/zulassen.
Hm, also von einem weiß ich definitiv, daß der nie ein komplettes Motorrad gekauft hat - zum Einen weil er keine Unterstellmöglichkeit hat (Rahmen liegt auf dem Dachboden) und zum Anderen weil er weder Schrauber noch Ebay-Trödler ist und sich dies, was für ihn "Streß" bedeutet, auch nicht antun würde.
Aber ich bringe das in Erfahrung.
Meine Vermutung:
Er hat den Rahmen so gekauft und auf der Zulassungsstelle nur die Dokumente (Zulassungsbescheinigung Teil 1 + 2, letzten HU-Bericht mit ein paar Monaten Rest-HU, EVB) zur Anmeldung vorgelegt. Eine Vorführung des Fahrzeugs auf der Zulassungsstelle wird ja heute praktisch nicht mehr verlangt.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 17. September 2015 um 22:41:38 Uhr:
Meine Vermutung:
Er hat den Rahmen so gekauft und auf der Zulassungsstelle nur die Dokumente (Zulassungsbescheinigung Teil 1 + 2, letzten HU-Bericht mit ein paar Monaten Rest-HU, EVB) zur Anmeldung vorgelegt. Eine Vorführung des Fahrzeugs auf der Zulassungsstelle wird ja heute praktisch nicht mehr verlangt.
Genauso hab ich es gemeint.
Wie soll es auch anders gehen?
@Ja-Ho
Achso, ja, sorry. Ich hatte deinen Hinweis "Jedenfalls auf dem Papier" überlesen. 😎
Wird bestimmt für einige Zeitgenossen spaßig, wenn sie den Rahmen in ein paar Jahren wieder abmelden wollen und im Fz-Schein keine HU-Stempel drin sind... 😁
Zitat:
@Drahkke schrieb am 17. September 2015 um 21:38:43 Uhr:
Ich kenne Leute, die einen Motorradrahmen mit Fahrzeugbrief angemeldet haben, um nebenbei einen SF-Rabatt aufzubauen. Mangels Zeit und weiteren Teilen haben die nicht die Möglichkeit, mit diesem zugelassenen "Fahrzeug" jederzeit fahren zu können und natürlich schleppen die den Rahmen auch nicht alle 2 Jahre zur HU, um sich eine neue Plakette zu holen.Zitat:
@derbeste44 schrieb am 17. September 2015 um 20:20:06 Uhr:
Nö, ein zugelassenes Fahrzeug muss auch eine gültige HU haben !Allein die Möglichkeit jederzeit mit einem zugelassenen Fahrzeug fahren zu können, fordert das.
Wie würden solche Fälle bewertet?
Gut verstecken, damit das keiner zu Gesicht bekommt.