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TÜV trotz kleinem Kennzeichenhalter ?

Kawasaki

Hallo Leute,

ich hab folgendes problem.

ich hab mir ne kawasaki zx6r 2007 bei nem händler gekauft.
gestern erst ist mir aufgefallen , das der kennzeichenhalter hinten viel zu klein ist ! zwischen den blinkern sind gerade einmal 19 cm !!!
so das würde ja bedeuten, das ich nen gutachten brauch oder ne ABE dafür, damit ich nen kleineres kennzeichen bekomme, oder ?
nur in dem gutachten was ich habe, steht nichts von nem kleinen kennzeichenhalter drinne!
habe leider noch kei fahrzeugschein und co..liegt alles noch bei der bank 😉
meine frage is nun...
hätte das fahrzeug eigentlich nen neuen TÜV bekommen mit dem kurzem kennzeichenhalter obwohl nichts eingetragen ist ?

könnt euch ja mal die bilder ansehn damit ihr wisst was ich meine 😉

Beste Antwort im Thema

Nu lass Dich mal nicht kirre machen, shokkel. Im Rahmen vom Huskycrosser seim Mopped wummert wohl ein fetter Ein- oder Zweizylinder, der spärlich verschraubte Kennzeichen an ihren Halterungen kaputtvibriert. Bei einem Vierzylinder wäre ich da relativ entspannt. Ordentlich unterlegen, dann hält das.

Nun wie gesagt, husky, wo Dein Auspuff hinhustet ist denen wurscht. Die berufen sich auf die StVZO. Wenn Du nun ein Mopped hast, dessen Blinkerle ab Werk ein großes Kennzeichen zulassen (sprich die 24 cm Abstand gem 54 StVZO aufweisen), hast Du keine Chance oder gute Beziehungen. Und obwohl ich die durchaus habe, bekomme ich auch die Kuchenbleche an meine gepflegten Oldies, freundlicherweise aber die passenden Buchstabenkombinationen, z.B. XT für die XTZ, CB für die CB 900 F, ZX für die ZX 10 oder XJ für die XJ usw.

Diese EU - Zulassung aus einem anderen EU - Land, wo kleinere Kennzeichen und damit geringere Blinkerabstände Usus sind, ist ein zwingender Ausnahmegrund, denn eigentlich kann keiner vom TE verlangen, dass er deshalb sein Mopped umbaut, solange es im Serienzustand ist.

Ein mögliches Handicap wäre eine dreistellige Landkreiskennung (OHV) und das Fehlen kurzer Buchstaben - Zahlenkombination. Solange aber die Mitarbeiterin einer Zulassungsstelle, die Hildegard Hoppel heißt (habe ich erfunden, die heißt anders) an einem alten Käfer-Cabrio das Kennzeichen "XX - HH 1" oder der Herr Landrat bzw. seine Gattin mit XXX-Z 3 herumfahren (Das Auto darf man raten) wird es schwierig.
Aber OHV - XY 77, dazu die Saison und zwei Bäpper... da wirds eng. Aprospos eng: In besonderen Fällen sieht die StVZO eine -natürlich ebenfalls genormte- Engschrift vor. Da gibts die dollsten Sachen.

Ich darf mal zusammenfassen, weils für den shokkel vllt. langsam undurchsichtig wird:

1. Die Blinker, Rückleuchte und der Kennzeichenhalter (😁) sind nicht zu beanstanden
2. Ein Norm-Kennzeichen würde die hinteren Blinker teilweise verdecken, weshalb grundsätzlich ein schmaleres Kennzeichen zuzuteilen ist
3. Ordentlich befestigt wird das Blech auch halten und nicht reißen.

Hilfreich wäre eine Bescheinigung des TÜV, dass aufgrund der (korrekten) Anbaulage der Fahrtrichtungsanzeiger (so heißen Blinker im Amtsdeutsch) nur ein entsprechend schmales Kennzeichen in Betracht kommt. Bei "meinem" TÜV wäre das ein kostenloser Service.

Hilfreich wäre auch herauszufinden, mit was für einem Kennzeichen denn das Motorrad (ist ja "schon" 3 Jahre alt) vorher zugelassen war und wie groß das war. Am Einfachsten ist es, wenn man dieses (entstempelte) Kennzeichen des Vorbesitzers noch hat und bei der Zulassung vorlegt, ist auch eine brauchbare Bohrschablone.
Du hast das Mopped doch beim Händler gekauft... und bestimmt einen Haufen Asche dafür gelöhnt. Soll der das doch zulassen, die Händler sind Profis, die lassen sich so schnell nicht ins Bockshorn jagen und bei denen wirds die Zulassungs-Tante bzw. der -Onkel evtl. auch gar nicht erst versuchen.

Ich drück Dir mal die Daumen und hoffe, dass Du uns alsbald über das Ergebnis der gemeinsamen Bemühungen unterrichtest.

Gruß vom sammler

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Markenprotzkombis, Bonzen BMW... sach mal, was´n mit dir z.Zt. los? 😕

Also weiß der Teufel - aber ich hab doch auch so ein 18er ohne Tricks bekommen. Die Tussi und die FZV (soweit ich das lese) sagten nix von Mindestbreite, sondern nur von den ganzen Abständen, der Höhe, der Schrift und wenn man eben eine kurze Buchstabenkombi bekommt (da frei - und ob frei kannst bei uns sogar online schauen, mir hats die eben aufgrund eines Randgesprächs gesagt), hat man ggf. den Joker und ein 18er Taferl. 😕
Na wurscht, wie gesagt find ich pers. den ganzen Wind um solche Banalitäten eh lächerlich.

Liege ich jetzt richtig - die schmale Nummer nutzt dem TE aber eh nix, da der ganze Krempl hinten ein Zubhörumbau ist und daher müssen die Blinker auf die 240mm rausgesetzt werden?

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc


Naja - da das eben keine Serie (gibts in der EU denn überhaupt ein Bike zu kaufen, welches in Serie weniger als 240mm Blinkerabstand hat? Bezweifel ich mal..)

Hab ich erst jetzt gelesen.

Nun der Dipl. Ingenieur und Leiter einer der größten TÜV-Prüfstellen in BaWü, dazu einer mit anerkannt hoher Fachkompetenz in punkto Krafträder sieht das anders. Nach dessen klarer Aussage ist der Blinkerabstand dieser speziellen Maschine nicht zu beanstanden. Die Größe des Kennzeichens ist eine andere Baustelle. Die interessiert ihn nicht, denn da hat sich die Zulassungsstelle an der Bauart des Kraftrades zu orientieren.

Ich gebe das mal so weiter.

Möglicherweise ist man hier ja ein wenig fortschrittlicher als in anderen Bundesländern, wer weiß...😛

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc


Markenprotzkombis, Bonzen BMW... sach mal, was´n mit dir z.Zt. los? 😕

Also weiß der Teufel - aber ich hab doch auch so ein 18er ohne Tricks bekommen. Die Tussi und die FZV (soweit ich das lese) sagten nix von Mindestbreite, sondern nur von den ganzen Abständen, der Höhe, der Schrift und wenn man eben eine kurze Buchstabenkombi bekommt (da frei - und ob frei kannst bei uns sogar online schauen, mir hats die eben aufgrund eines Randgesprächs gesagt), hat man ggf. den Joker und ein 18er Taferl. 😕
Na wurscht, wie gesagt find ich pers. den ganzen Wind um solche Banalitäten eh lächerlich.

Liege ich jetzt richtig - die schmale Nummer nutzt dem TE aber eh nix, da der ganze Krempl hinten ein Zubhörumbau ist und daher müssen die Blinker auf die 240mm rausgesetzt werden?

Was mit mir los ist ? Ich bin stinksauer. Da steht ein Tüp hin, der im öffentlichen Dienst ist und posaunt, dass man "Tricks" kennen muss, um an schmale Kennzeichen zu kommen. Und am selben Tag seh ich eben jenen Bonzen BMW (Hab ich was von einem "Markenprotzkombi" geschrieben ? Wo ? Ich bin so vergesslich...) mit einem Kennzeichen, welches zwei Unterscheidungsbuchstaben und eine Ziffer hat. Und ich sage es deutlich: Sowas finde ich eine Frechheit.

Wie Du zu Deinen Kennzeichen kommst, damit habe ich mich in diesem Zusammenhang nicht befasst. Dass gerade Du Dich mit solchen Banalitäten befasst, hat mich ohnehin schon gewundert.

Ich wohne nicht in Brandenburg und nicht in Bayern. Ich kann soviel sicher sagen: Dieses Heck, ob nun Serie oder gelungener Umbau, würde vom TÜV hier nicht beanstandet, da die EZ des Kraftrades nach dem 1.4. 2006 ist. Und die Zulassungsstelle würde ein zu dem Krad passendes Kennzeichen genehmigen. So war es übrigens auch bei meiner Gixxer.

Um dem TS zu helfen, habe ich beim TÜV angerufen und den Scheff persönlich gefragt, der hier als Fachmann höchstes Ansehen genießt. Dessen Aussage habe ich gepostet, damit es dem TS evtl. weiter hilft.
Und für mich ist dieser Fred damit auch erledigt, ich habe meine Meinung zu der Trickserei geäußert und darf mich sehr wundern, dass so etwas die Schützenhilfe einer so anerkannten MT - Persönlichkeit findet. In dem Fall sage ich für mich abschließend: Ihr habt alle Recht und ich meine Ruh'.
Und stinksauer bin ich noch immer. Danke übrigens der Nachfrage nach meiner Befindlichkeit...

edit: Vielleicht sollte man den ganzen Sch... hier in den Volksbegehren für kleine Kennzeichen-Fred schieben, denn mit dem Thema des TS, der wissen wollte, ob er so TÜV bekommt, hat das rein garnix mehr zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc


Liege ich jetzt richtig - die schmale Nummer nutzt dem TE aber eh nix, da der ganze Krempl hinten ein Zubhörumbau ist und daher müssen die Blinker auf die 240mm rausgesetzt werden?

Um den sachlichen Bereich nochmals zu separieren:

Nein. Andersherum wird ein Schuh draus. Der TÜV hier würde das nicht beanstanden. Das ist seit längerem geklärt. Und die Zulassungsstelle würde sich um das dazu passende Kennzeichen kümmern. Ohne Tricks. Offensichtlich arbeiten hier Leute mit gesundem Menschenverstand sogar bei TÜV und Behörden.

Aber andere Länder, andere Sitten.

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Hm.. ja ... aber Du sagtest doch: Wenn das so in einem anderen EU Land dem Serienzustand entspricht? Das tut es aber mitnichten...

Öhm... also mein TÜVer (so ein ganz normaler Mensch halt nur... sorry) sagte grade, ist das Fahrzeug nach EG Richtlinien zugelassen, so gilt die  93/92/EWG bzw. ECE-R53 und dann sind mind. 180mm vorgeschrieben. Ist das Fahrzeug nicht nach EG Richtlinie zugelassen, so gilt die StVZO §54, mithin 240mm. Der Serienzustand des Bikes ist insofern schnurz - sind die orig. 300mm auseinander und das Bike nach EG blabla zugelassen... darf man sie auf 180mm zusammenrücken. Ist kein passendes Kennzeichen verfügbar (würden also die Blinker verdeckt), muss man die Blinker eben raussetzen, hochsetzen oder was im zulässigen Rahmen dafür auch immer. Ein Kurzkennzeichen wird ggf. nur zugeteilt, wenn der Umbau ein unverhälnismäßiger Aufwand wäre... was er bei zwei Blinkern für 20 Euro und zwei Schrauben nicht für aussichtsreich hält. Ob oder ob nicht EG Zulassung (idR ab Bj. 1998) findet man im Brief, der ZLB Teil 2 oder ggf. im COC Papier des Fahrzeugs.
Sagt er...

Das interpretiere ich jetzt so - wenn die Kawa hier nach EG blabla zugelassen wurde, dann dürfen die Blinker min. 180mm Abstand haben und die ZLS muss ihm - sofern verfügbar - ein Kennzeichen zuteilen, das in Ausführung nach FZV Anlage 4 zwischen die Blinker passt. Ist eine derartige Ausführung schlicht nicht möglich oder verfügbar... kann der TE ein Kurzkennzeichen beantragen, muss die Unverhältnisäßigkeit eines Umbaus nachweisen und ... wird damit scheitern. Ne. eigentlich scheitert das ja schon am nachträglichen Umbau, welcher die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens unmöglich macht.
Ergo würd ich pers. eben die kürzest mögliche und verfügbare Kombination erfragen, beantragen und die Blinker ggf. einfach genau passend raussetzen. Allein schon deshalb, weil ich - wie Du richtig erkannt hast - im realen Leben meine Zeit nicht mit sinnfreien Bürokratendiskussionen verplempern mag.

Dass die Leute auch mal tricksen, wundert mich nicht die Bohne - würde nicht um solchen Bullshit ein derart sinnfreies Bürokratengedöns veranstaltet... müsste auch keiner tricksen. 🙂

so erst einmal danke für die ganzen antworten 😉

also ich werde nun folgendes tun 😉
ich werde zur zulassungstelle gehen , denen sagen das ich das ding von nem händler habe, der das in italien gekauft hat, dort war das bike, mit dem kleinen kennzeichenhalter zugelassen worden und hatte auch nen kleinen kennzeichen.
und da iatlien ja zur EU gehört und das dort auch mit nem kleineren kennzeichen ging, würde ich doch darum bitten mir auch ein kleineres zu zuteilen, da ich sonst die maschine weder umbauen müsste und dort dann weitere kosten auf mich zukommen würden.
wenn sie mir kein kleines gibt, dann zieh ich die arschkarte und kauf mir nach blinker verlängerungen 😉

Jetzt sind wir aber soweit, dass der Abstand der Blinker (gemessen wird zwischen den Lichtaustrittsflächen, nicht den Gehäuserändern) zwar ggf. zulässig... aber nicht original so ist. Ergo ergibt sich kein Anspruch auf ein verkürztes Kennzeichen. Mit etwas Massel, ist eine Nummer wie OHV - x y frei...

Sagtest doch OHV?
Dann kannst dir doch die minimale Breite ausrechnen...
http://www.neelix.de/kfz-kz-masse.html
Wenn die Plaketten unter das Eurofeld dürfen, dann ergibt sich allein aus dem OHV in FE Engschrift ohne Saisonzulassung minimal....
40+8+121,5+18+8=195,5mm plus Rand
Untere Zeile bei einem Buchstaben und einer Zahl: 8+45+8+40,5+24+38,5+8=172mm plus Rand
bei zwei Zahlen +38,5+8=218,5mm plus Rand
Die Taferl gibts auch nicht von der Rolle... also ein Maß im festen Raster, sprich 20er oder 22er.

Dafür brauchts auch gar keine Begründung - eine passende Nummer muss einfach frei sein (kann man z.B. in Regensburg auch online nachschaun und reservieren - guck halt mal bei der zuständigen Zulassungsstelle für dich, haben fast alle heutzutage)
Für ein verkürztes Taferl (also wie bei den 125ern) bräuchtest eine Begründung, einen Antrag und da nicht orig. Heck wirds keiner gemehmigen.

jm2c dazu

Aus reiner Neugier nochmal: Hat die Rückleuchte jetzt eine E Nummer und wenn ja welche?

hey,

ja die Heckleuchte hat ne ne E-Nummer 😉
E11 steht drauf ! ist doch ok ,oder ?

gut aber du sagst jetz ich bekomme he kein kleines kennzeichen, da das heck nicht original ist , richtig ?
ja OHV war richtig 😉

gruß und schön sonntag noch

Begriffswirrwarr...?
Lies doch bitte mal den Link - dann wirds sicher klarer.

Verkürzte Kennzeichen sind die 125er Kleinkraftrad Taferl, das müsstest beantragen - und nein, das wirst mE aus den genannten Gründen mE nicht bekommen.
Kurze Kennzeichen (bzw. die Breite eines Kennzeichens) ergeben sich schlicht aus der Buchstaben/Zahlenfolge, welche eben frei ist oder nicht - dazu brauchst keinen Antrag, Grund oder sonstwas. Die Buchstabengröße (hier dürfte die FE Engschrift akzeptiert werden) und die Abstände sind normiert und somit ergibt sich die Breite eben automatisch - ein Mindestmaß für die Breite gibt es nicht per se.

Ergo - schau sofern vorhanden online nach freien Kennzeichen und reservier dir die "kürzeste" Kombination oder sag zu der Zulassungsdame "Ich hab ein Bike, brauche zweizeilig mit möglichst kurzer Kombination, bitteschön. Kost dann 10 bis 12 Euro extra (Wunschkennzeichen). Und allein schon wegen "OHV" kann das nicht schmaler als 20cm werden.
In Regensburg z.B. sind auch bestimmte Buchstaben für Bikes reserviert und nur ein Buchstabe nach dem Ortsbuchstaben für Bikes zulässig. Geschickt gewählt (wenn frei) ergibt sich so z.B. aus R - I xxx schon ein schmales Schild. Verlegt in den Landkreis kann schon z.B. R - I 11 draus werden... oder mit etwas Massel gar R - I 1 🙂

Also wirst die Blinker entweder z.B. per U Blech o.ä. etwas raussetzen oder die Arrow mit dem langen (kurz 88mm, lang 108mm) Arm kaufen dürfen.

Wegen der Heckleuchte frag ich... bzgl. Nummerschildbeleuchtung.
E11 ist schön... da steht aber noch mehr drauf?

hey,

12 V 2W/1W
E11
50R - 00 0393
YM 2857

so und ne kennzeichenleuchte ist im rücklicht mit unten dranne 😉

Supi , passt - das E11 sagt nämlich nur, dass die Funzel in England geprüft wurde - der Rest ist dann der Verwendungsbereich und ggf. die Prüfnummer 😉
Brauchst mE dann nur noch ein Katzenauge (geprüft natürlich wieder 😛 )... wie gesagt.

Dann drücke ich dir mal feste die Daumen, dass eine gute Nummer für dich rausspringt und es mit einem 20er Taferl abgeht.
Evtl. hast ja sogar Massel und das 20er deckt die Lichtaustrittsflächen der Blinker gar nicht ab... 😉

hehe ok alles klar dann weiß ick ja bescheid 😁

danke fürs daumen drücken !
werde euch dann nochmal von berichten wie es bei der zulassungsstelle war 😉

schön sonntag noch

gruß

shokkel

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