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TÜV trotz kleinem Kennzeichenhalter ?

Kawasaki

Hallo Leute,

ich hab folgendes problem.

ich hab mir ne kawasaki zx6r 2007 bei nem händler gekauft.
gestern erst ist mir aufgefallen , das der kennzeichenhalter hinten viel zu klein ist ! zwischen den blinkern sind gerade einmal 19 cm !!!
so das würde ja bedeuten, das ich nen gutachten brauch oder ne ABE dafür, damit ich nen kleineres kennzeichen bekomme, oder ?
nur in dem gutachten was ich habe, steht nichts von nem kleinen kennzeichenhalter drinne!
habe leider noch kei fahrzeugschein und co..liegt alles noch bei der bank 😉
meine frage is nun...
hätte das fahrzeug eigentlich nen neuen TÜV bekommen mit dem kurzem kennzeichenhalter obwohl nichts eingetragen ist ?

könnt euch ja mal die bilder ansehn damit ihr wisst was ich meine 😉

Beste Antwort im Thema

Nu lass Dich mal nicht kirre machen, shokkel. Im Rahmen vom Huskycrosser seim Mopped wummert wohl ein fetter Ein- oder Zweizylinder, der spärlich verschraubte Kennzeichen an ihren Halterungen kaputtvibriert. Bei einem Vierzylinder wäre ich da relativ entspannt. Ordentlich unterlegen, dann hält das.

Nun wie gesagt, husky, wo Dein Auspuff hinhustet ist denen wurscht. Die berufen sich auf die StVZO. Wenn Du nun ein Mopped hast, dessen Blinkerle ab Werk ein großes Kennzeichen zulassen (sprich die 24 cm Abstand gem 54 StVZO aufweisen), hast Du keine Chance oder gute Beziehungen. Und obwohl ich die durchaus habe, bekomme ich auch die Kuchenbleche an meine gepflegten Oldies, freundlicherweise aber die passenden Buchstabenkombinationen, z.B. XT für die XTZ, CB für die CB 900 F, ZX für die ZX 10 oder XJ für die XJ usw.

Diese EU - Zulassung aus einem anderen EU - Land, wo kleinere Kennzeichen und damit geringere Blinkerabstände Usus sind, ist ein zwingender Ausnahmegrund, denn eigentlich kann keiner vom TE verlangen, dass er deshalb sein Mopped umbaut, solange es im Serienzustand ist.

Ein mögliches Handicap wäre eine dreistellige Landkreiskennung (OHV) und das Fehlen kurzer Buchstaben - Zahlenkombination. Solange aber die Mitarbeiterin einer Zulassungsstelle, die Hildegard Hoppel heißt (habe ich erfunden, die heißt anders) an einem alten Käfer-Cabrio das Kennzeichen "XX - HH 1" oder der Herr Landrat bzw. seine Gattin mit XXX-Z 3 herumfahren (Das Auto darf man raten) wird es schwierig.
Aber OHV - XY 77, dazu die Saison und zwei Bäpper... da wirds eng. Aprospos eng: In besonderen Fällen sieht die StVZO eine -natürlich ebenfalls genormte- Engschrift vor. Da gibts die dollsten Sachen.

Ich darf mal zusammenfassen, weils für den shokkel vllt. langsam undurchsichtig wird:

1. Die Blinker, Rückleuchte und der Kennzeichenhalter (😁) sind nicht zu beanstanden
2. Ein Norm-Kennzeichen würde die hinteren Blinker teilweise verdecken, weshalb grundsätzlich ein schmaleres Kennzeichen zuzuteilen ist
3. Ordentlich befestigt wird das Blech auch halten und nicht reißen.

Hilfreich wäre eine Bescheinigung des TÜV, dass aufgrund der (korrekten) Anbaulage der Fahrtrichtungsanzeiger (so heißen Blinker im Amtsdeutsch) nur ein entsprechend schmales Kennzeichen in Betracht kommt. Bei "meinem" TÜV wäre das ein kostenloser Service.

Hilfreich wäre auch herauszufinden, mit was für einem Kennzeichen denn das Motorrad (ist ja "schon" 3 Jahre alt) vorher zugelassen war und wie groß das war. Am Einfachsten ist es, wenn man dieses (entstempelte) Kennzeichen des Vorbesitzers noch hat und bei der Zulassung vorlegt, ist auch eine brauchbare Bohrschablone.
Du hast das Mopped doch beim Händler gekauft... und bestimmt einen Haufen Asche dafür gelöhnt. Soll der das doch zulassen, die Händler sind Profis, die lassen sich so schnell nicht ins Bockshorn jagen und bei denen wirds die Zulassungs-Tante bzw. der -Onkel evtl. auch gar nicht erst versuchen.

Ich drück Dir mal die Daumen und hoffe, dass Du uns alsbald über das Ergebnis der gemeinsamen Bemühungen unterrichtest.

Gruß vom sammler

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41 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von huskycrosser



Bei der oben abgebildeten Halterung fürs Kennzeichen ist das eh bis zum nächsten Tüv erneuerungsbedürftig weil eingerissen und zerbröselt .

wo ist das eingerissen und zerbrösselt ?

Nu lass Dich mal nicht kirre machen, shokkel. Im Rahmen vom Huskycrosser seim Mopped wummert wohl ein fetter Ein- oder Zweizylinder, der spärlich verschraubte Kennzeichen an ihren Halterungen kaputtvibriert. Bei einem Vierzylinder wäre ich da relativ entspannt. Ordentlich unterlegen, dann hält das.

Nun wie gesagt, husky, wo Dein Auspuff hinhustet ist denen wurscht. Die berufen sich auf die StVZO. Wenn Du nun ein Mopped hast, dessen Blinkerle ab Werk ein großes Kennzeichen zulassen (sprich die 24 cm Abstand gem 54 StVZO aufweisen), hast Du keine Chance oder gute Beziehungen. Und obwohl ich die durchaus habe, bekomme ich auch die Kuchenbleche an meine gepflegten Oldies, freundlicherweise aber die passenden Buchstabenkombinationen, z.B. XT für die XTZ, CB für die CB 900 F, ZX für die ZX 10 oder XJ für die XJ usw.

Diese EU - Zulassung aus einem anderen EU - Land, wo kleinere Kennzeichen und damit geringere Blinkerabstände Usus sind, ist ein zwingender Ausnahmegrund, denn eigentlich kann keiner vom TE verlangen, dass er deshalb sein Mopped umbaut, solange es im Serienzustand ist.

Ein mögliches Handicap wäre eine dreistellige Landkreiskennung (OHV) und das Fehlen kurzer Buchstaben - Zahlenkombination. Solange aber die Mitarbeiterin einer Zulassungsstelle, die Hildegard Hoppel heißt (habe ich erfunden, die heißt anders) an einem alten Käfer-Cabrio das Kennzeichen "XX - HH 1" oder der Herr Landrat bzw. seine Gattin mit XXX-Z 3 herumfahren (Das Auto darf man raten) wird es schwierig.
Aber OHV - XY 77, dazu die Saison und zwei Bäpper... da wirds eng. Aprospos eng: In besonderen Fällen sieht die StVZO eine -natürlich ebenfalls genormte- Engschrift vor. Da gibts die dollsten Sachen.

Ich darf mal zusammenfassen, weils für den shokkel vllt. langsam undurchsichtig wird:

1. Die Blinker, Rückleuchte und der Kennzeichenhalter (😁) sind nicht zu beanstanden
2. Ein Norm-Kennzeichen würde die hinteren Blinker teilweise verdecken, weshalb grundsätzlich ein schmaleres Kennzeichen zuzuteilen ist
3. Ordentlich befestigt wird das Blech auch halten und nicht reißen.

Hilfreich wäre eine Bescheinigung des TÜV, dass aufgrund der (korrekten) Anbaulage der Fahrtrichtungsanzeiger (so heißen Blinker im Amtsdeutsch) nur ein entsprechend schmales Kennzeichen in Betracht kommt. Bei "meinem" TÜV wäre das ein kostenloser Service.

Hilfreich wäre auch herauszufinden, mit was für einem Kennzeichen denn das Motorrad (ist ja "schon" 3 Jahre alt) vorher zugelassen war und wie groß das war. Am Einfachsten ist es, wenn man dieses (entstempelte) Kennzeichen des Vorbesitzers noch hat und bei der Zulassung vorlegt, ist auch eine brauchbare Bohrschablone.
Du hast das Mopped doch beim Händler gekauft... und bestimmt einen Haufen Asche dafür gelöhnt. Soll der das doch zulassen, die Händler sind Profis, die lassen sich so schnell nicht ins Bockshorn jagen und bei denen wirds die Zulassungs-Tante bzw. der -Onkel evtl. auch gar nicht erst versuchen.

Ich drück Dir mal die Daumen und hoffe, dass Du uns alsbald über das Ergebnis der gemeinsamen Bemühungen unterrichtest.

Gruß vom sammler

@ moppedsammler

erst einmal danke für deine zusammenfassung 😁

Ein mögliches Handicap wäre eine dreistellige Landkreiskennung (OHV)

wieso was an OHV so schlimm ? xD

ja das mit der bescheinigung vom tüv ist ne gute idee, nur um dahin zu kommen müsste ich meine maschine ja erst anmelden ^^
werd dann wohl mal bei der zulassungsstelle versuchen denen das zu erklären und wenn sie mir nen großes kennzeichen verpassen , dann kann ich damit ja zum TÜV fahren und nach ner bescheinigung fragen , richtig ? muss dann halt nur wenn ich die habe , wieder zur zulassungsstelle gehen und mir nen neues kennzeichen holen 😉
und würde es wirklich ne frechheit finden, wenn die mir sagen ich muss das umbauen...denn immerhin ist das ja vom werk aus so....hoffe ich zumindest....weil weiß ja nicht wirklich ob nur der vorgänger evtl nen kleineren kennzeichenhalter ran gebaut hat xD

werd dann aufjeden fall von berichten wie es bei der zulassungsstelle war 😁
ja den händler könnte ich auch fragen ^^ poblem ist nur ich wohne in berlin und hab das motorrad in ner anderen stadt gekauft ^^ denke mal nicht das der händler zu mir kommt um das anzumelden xD

gruß und nochmals danke

Shokkel

Zitat:

denn immerhin ist das ja vom werk aus so....hoffe ich zumindest....weil weiß ja nicht wirklich ob nur der vorgänger evtl nen kleineren kennzeichenhalter ran gebaut hat xD

Das Hoffen kannst aufhören, denn das Heck ist

offensichtlichst

ein Umbau - sah auch in GB/I und sonstwo anders aus (ab Werk). Und zwar so:

http://www.bikez.com/pictures/browse.php?bikeid=24389&pageno=5

Seh da aber eh nicht das große Problem - setz halt ggf. einfach beide Blinker weiter raus und ab ist der Lack. Ob nun durch identische mit längeren Armen oder durch Verlängerungen ist ja egal, geht doch Ruckizucki und kost auch kaum was (die Arrow Blinker gibts mit kurzem und langem Arm... je 9,95, als LED 19,95 😉 ). Dass die Rückleuchte und die Blinker ne E Nummer haben müssen... ist eh klar.

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Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler


Diese EU - Zulassung aus einem anderen EU - Land, wo kleinere Kennzeichen und damit geringere Blinkerabstände Usus sind, ist ein zwingender Ausnahmegrund, denn eigentlich kann keiner vom TE verlangen, dass er deshalb sein Mopped umbaut, solange es im Serienzustand ist.

Na klar kann von der Behörde verlangt werden das Moped so umzubauen, dass das vorgesehene Kennzeichen hinpasst. Wenns ein Mords-Act wäre, gäbs vielleicht ne Ausnahme, aber bei so nem Pippifax wohl eher nicht. Der Blinkerabstand ist in 5 min und für 10 Piepen so umgebaut, dass nen 24er Kennzeichen hinpasst.

Außerdem ist das Heck nicht original, wie tec-doc bereits schrieb...

Gruß Viech

könnte ich dann nicht vom händler verlangen, das er mir nen neuen kennzeichenhalter gibt ?
immerhin stand in der beschreibung "draufsetzen... losfahren... Spaß haben...! " und nichts von umbauen bla bla bla 😉

Ich hab da noch eine Frage zum Thema Kennzeichengröße:
Von wem wird denn das genau festgelegt, wie groß ein Kennzeichen min./max. sein darf?
Ich dachte eigentlich immer das würde die StVZO bestimmen, jetzt hab ich mir aber sagen lassen, dass die Kennzeichengröße Ländersache wäre.
Weiß jemand was genaueres?

Der Kennzeichenhalter ist doch (insofern) schnurz - es geht nur um die Länge der Blinkerstangerl. 
Ferner fehlt auch ein Reflektor... würd ich meinen. Den papp ich pers. in solchen Fällen immer auf ein kleines Alublech und niete das unter das Nummerntuferl 😉

Vom Händler verlangen... ich dacht der wär xxxxxxxkm von dir weg? Oder bring ich grad was durcheinander? 🙂
Naja, Fragen kost ja nix...

Eine Mindestbreite für das Kennzeichen gibt es meines Wissens nach eh nicht - nur genormte Abstände zwischen den Zeichen usw. und die Höhe des Tuferls. Ich hab auf einer Kiste auch ein schmales Tuferl drauf - oben eben R, drunter nur ein Buchstabe und die Zahl 😁
War kein Problem.
http://www.neelix.de/kfz-kz-masse.html
Mit dem Abstand der Blinker hat das aber eh nichts zu tun - dabei gehts imho rein um die Anbauvorschriften für Blinker.. und da sind se eben zu nahe zusammen bei dir.

Wenn Du keine anderen Blinkis kaufen willst/bekommst, dann bau einfach zwei kleine Blechadapter. Quasi wie ein U Eisen mit zwei Bohrungen für das Gewindestangerl des Blinkers, am Halter selbst eine Schraube plus Mutter. So lös ich das idR.
Kannst dir vorstellen, wie ich das mein?

Und schau noch auf das Rücklicht - in anderen Ländern nehmen die es mit E Kennzeichnung nicht so genau und hierzulande hat man da aller Erfahrung nach schnell Ärger an der Backe. Das Teil sieht auf dem Bild auch nicht so aus, als ob es eine Nummerntuferlbeleuchtung hätte... (?).

Hi,

wie schon von meinen Vorrednern erklärt, bekommst du genau die Kennzeichengröße welche bei euch im Landkreis vom Regierungspräsidium festgelegt wurde. Das interessiert niemanden, ob dein Kennzeichenhalter dazu passt oder nicht, insbesondere da er nicht Original ist und ein Umbau problemlos erledigt werden kann.
Wie groß dein Nummernschild wird, hängt von mehreren Faktoren ab.
a) Den Anzahl der Zeichen. Je weniger Zeichen um so schmäler kann das Kennzeichen werden. Das ist durch die in den EU verbindlichen Mindestabständen zwischen den Ziffern/Zahlenblöcken festgelegt. Mindestbreite ist auf jeden Fall 20cm, aber da müsstest du schon nur noch eine zahl und einen Buchstaben dazu bekommen. Also z.B. OHV A 1 oder sowas.
Bei Saisonkennzeichen bist du dann schon automatisch bei 22cm.
b) Den Vorschriften des zuständigen Regierungspräsidiums. Es gibt gegenden, insbesondere in Großstädten beliebt, dass dort auch Motorräder ein 26cm oder sogar 28cm breites Nummernschild bekommen unabhängig von der Anzahl der Ziffern. Dann hast du geloost.
c) Der Kulanz der Zulassungsstelle. Ich habe z.B. bei 4 Ziffern und EU-Kennzeichen nur 18cm Breite. Das darf es Normal gar nicht geben, außer man hat eine sympathische Zulassungsstelle und kennt ein paar Tricks.

Es gibt auch Leute die bekommen ohne jede Sondergenhmigung ein 80er Kennzeichen für Ihr Motorrad. Aber damit stehst du immer ganz oben auf der Liste der Grün-Weißen.

Was die Sache mit deinem Halter angeht, wenn dir der Aufwand ein paar andere blinker dran zu schrauben, falls dein nummernschild zu breit ist zu hoch ist, einfach hinfahren und es dort machen lassen. Wenn er eine Importmaschine verkauft, welchen nicht den deutschen Zulassungsvorschriften entspricht, muss er Nachbessern.

Zitat:

Original geschrieben von viech


Na klar kann von der Behörde verlangt werden das Moped so umzubauen, dass das vorgesehene Kennzeichen hinpasst. Gruß Viech

So klar ist da nicht, abgesehen davon stützt sich diese -etwas aus dem Zusammenhang genommene - Aussage von mir auf den

Serienzustand

eines innerhalb der EU genau

so

zugelassenen Motorrades. Wenn die MT - Fachleute, denen schlicht eine weitaus höhere Fachkompetenz in solchen Dingen zu unterstellen ist als dem sammler, konstatieren, dass es sich um einen nachträglichen Umbau handelt, ist das von mir Geschriebene Makulatur.

Um es nochmals deutlich zu machen, denn vielleicht ist die Kernaussage dessen, was ich rüberbringen wollte und deshalb auch bei einem TÜV-Mitarbeiter, dessen Fachkompetenz über jeden Zweifel erhaben ist, recherchiert habe, nicht so ganz verstanden worden, oder einfach langsam verwässert:

1. Grundsätzlich muss der Abstand zwischen den Innenkanten der rückwärtigen Blinkerleuchtflächen lt. § 54 Abs. 4 Satz 2 StVZO 240 mm betragen.
2. Fahrzeuge, die nach der Einführung umfangreicher Änderungen durch die EU-Regelungen im Jahr 2006 in einem EU Land zugelassen sind, können davon abweichen, so sind auch die 18 cm am Bike des TE weder vom TÜV noch von der Polizei zu beanstanden.
Das sind Fakten.
3. Wenn die Zulassungsstelle des TS über ein 18-cm Kennzeichen für seinen Hobel verfügt, sollte er es auch bekommen. In Landkreisen, wo vernünftige Menschen hinter dem Schalter sitzen, wie im Landkreis Freudenstadt ist das jedenfalls so.
Wenn er keins bekommt, klar, dann muss er umbauen. Hab ich auch irgendwo gepinselt. Das Wörtchen "eigentlich" ist im Sinne von "grundsätzlich" zu verstehen, das bedeutet, dass Abweichungen natürlich möglich sind.

Zitat:

Original geschrieben von werner-ttr


c) Der Kulanz der Zulassungsstelle. Ich habe z.B. bei 4 Ziffern und EU-Kennzeichen nur 18cm Breite. Das darf es Normal gar nicht geben, außer man hat eine sympathische Zulassungsstelle und kennt ein paar Tricks.

Wo haste denn das dranne ? Am TT oder am Variant ? 😁 Oder hast Du auch ein Motorrad ? 😕 Bei komischen Autos müssen die ja auch eine Lösung finden, notfalls bekommst Du ja ein Mopped-Kennzeichen an einen Ami-Hobel. Bei den alten Alfa-Spidern hat mans auf die Haube geklebt.

Und: Sind in R-P die Regierungspräsidien eine Untere Verwaltungsbehörde, die sich um Kennzeichenschilder kümmert, die in der StVZO geregelt sind ? Wow... Dann sollten die mal den Artikel 3 des Grundgesetzes lesen. Kennzeichen nach Gusto... ich fass es nicht, Sachen gibts 😕. Vor dem Hintergrund wundert mich auch die "Trickserei" nicht mehr, denn:

Wenn Du Dir das Kennzeichen "ertrickst" hast (Glückwunsch) also an ein Auto pappst, das eigentlich gar kein Kurzkennzeichen benötigt, ist das schlicht nicht legal, wie Du selbst schreibst, "darf es das Normal gar nicht geben". Tolle Wurst.

Die "Tricks" heißen Einfluss oder Beziehungen, die so stark sind, dass die Zuteilung eines kleineren Kenzeichens und entsprechender Zahlen-Buchstaben-Kombinationen vorschriftswidrig vorgenommen wird. Im schlimmsten Fall fließt Geld, das nennt man Vorteilsnahme. So wurden vor Jahrzehnten mal Boots-Liegeplätze am Bodensee vergeben. Diese Beamten waren die längste Zeit welche.

Ich sprach ja bereits vom Sportwagen der Ehefrau des Herrn Landrats oder dem Käfer der Mitarbeiterin der Zulassungsstelle mit so tollen Kennzeichen.
Der Motorradfahrer, der dann bauartbedingt so ein Kennzeichen bräuchte, aber verweigert bekommt, weil es keines mehr gibt, ist der Dumme. Wieso hat eigentlich der Begriff "Tricks" in diesem Zusammenhang für mich so nen schalen Beigeschmack ?...

Ach so: Einen "Trick" habe ich vergessen: Man lügt den Mitrabeiter der Zulassungsstelle einfach über die Beschaffenheit des Fahrzeugs an und hofft, dass der das glaubt und nicht nachprüft.

Naja - da das eben keine Serie (gibts in der EU denn überhaupt ein Bike zu kaufen, welches in Serie weniger als 240mm Blinkerabstand hat? Bezweifel ich mal..) ist, hat er nunmal die A Karte insofern. Korrekt?
Das Problem mit dem Taferl ist so gesehen ja auch nur ein Folgeproblem - Haken No1 ist schlicht der Abstand der Lichtaustrittsflächen der Blinker... imho.

Zitat:

Mindestbreite ist auf jeden Fall 20cm,

Die gibt es mE nicht, siehe Anlage 4 FZV:

http://www.moravia-verkehrsakademie.de/stvzo/fzv/anlage_4.htm

Eines meiner Bikeschilder ist völlig legal (hoff ich doch schwer) 17,4cm breit. 🙂

However - in der Zeit für die ganze Diskussion wären die Blinker schon 3x angepasst gewesen. 😛
Das mit dem Blinkerabstand macht ja sogar irgendwie Sinn (übertrieben gesagt, wäre ja ein einziger Blinker in der Mitte nicht mehr sehr sinnig..) - aber das ganze Erbsengescheisse wegen der Nummerntaferl seitens des GG usw. ist einfach nur noch... ne Lachnummer, typisch Takatukaland 😛

Hi,

logischerweise habe ich das 18er an einem meiner Motorräder.
Am Auto wäre Schwachsinn, außer du hast einen AMI oder sowas.
Und selbstverständlich sind das Tricks die nichts mit Beziehungen, Bestechung oder dergleichen zu tun haben.
Sowas würde ich a) nie machen und b) wenn dann nie in einem öffentlichen Forum darüber schreiben.
Da ich selbst im öffentlichen Dienst arbeite, wäre ein kleineres Kennzeichen mir die daraus resultierenden folgen wenn es bekannt würde das Ganze nicht Wert.

@tec-doc: 17,4 cm gab es meines Wissens nach nie.
Wenn dann nur 18er und 20er.
18er waren zu Zeiten der Nummernschilder ohne EU-Kennzeichnung zulässig.
Seit Einführung der EU-Kennzeichen ist 20 die Mindestbreite. Ergibt sich einfch aus den gesetzlich zulässigen Abständen.
Aber ein 17,4er mit EU geht eigentlich gar nciht, wo willst du da TÜV und Zulassung drauf kleben.
Außer du hast nur 3 Ziffern. Aber sowas zu bekommen ist wohl genau so wahrscheinlich wie ein Sechser im Lotto. 😁

Ha jo.. evtl. ist ja der Blechrand einfach etwas sparsamer ausgefallen und es ist eigentlich ein 18er - ich hab nur grob drübergemessen 🙂

Die Papperl sind neben dem R, also in der oberen Zeile. Saisongschmarri hab ich eh an keiner Kiste...
Hoffentlich muss die Stempeltussi nicht in den Knast... am Ende sind die Papperl ja in der Tat zu nahe am R 😰 😛 😉
Aber mal ganz offen - für einen Sechser im Lotto schraub ich mir auch gerne ein echtes Kuchenblech ans Heck 😁 😉
Im Grunde ist es mir aber eh wurscht... war eben eine überraschende Gelegenheit (die ultrasüße Maus am Tresen hats mir geflüstert 😁 ) und da hab ich halt zugegriffen (bei dem Tuferl natürlich nur 😁 ) 😉

Ich finds halt einfach total affig - diese enorm wichtigen Erbsenzählerei bei solchen Pipifaxgschichten. Aber was solls... irgendeinen Zweck muss die EU ja auch haben und die ganzen Verwaltungshengste ne Beschäftigung. Was sollte man denn mit den EU Milliarden (alternativ (dt) Planstellen usw.) denn auch sonst machen? 😎 *duck*

Jedenfalls sehe ich für den TE den Haken primär im Abstand der offensichtlich umgebauten (Zubehör)Blinker - da ändert mE auch kein 10er 😰 Nummertuferl was dran? 🙂

Daher kurz und pragmatisch meine Antwort an den TE:
Gggf. setz die Blinker per U Profil etwas raus oder kauf die Arrow mit langem Arm (Verkäufer deswegen annerven kost auch nix..)
E Nummer auf der Rückleuchte checken
Nummertuferlbeleuchtung checken
Reflektor (Katzenauge) drunternieten
Anmelden, fahren und glücklich sein
Ab is der Lack... 🙂

Zitat:

Original geschrieben von werner-ttr


Und selbstverständlich sind das Tricks die nichts mit Beziehungen, Bestechung oder dergleichen zu tun haben.

Okay... Du hast das also am Motorrad. Und Du wendest Tricks an, "die nichts mit Beziehungen, Bestechung oder dergleichen zu tun haben"

Bleibt die Alternative: lügen, was das Zeugs hält.

Der Leiter unserer Zulassungsstelle ist ein guter Freund von mir. Ich habe an keinem einzigen meiner derzeit zum Verkehr zugelassenen 7 Motorräder ein von der vorgeschriebenen Norm abweichendes schmaleres Kennzeichen. Und die Wunschbuchstaben werden gegen Gebühr (legal) vergeben, die dann (mit 20 Euro extra) auf der Quittung steht. Denn entweder ist etwas legal, oder es wird "getrickst". Ich hatte eines an einer GSX-R 750, die einen (abgenommenen) Carbon-Heckumbau hatte, da standen die Blinker zu nahe. Das war (FDS ? 2) 20 oder 22 cm breit und damit schmaler als die anderen. Ohne Tricks und doppelten Boden, ganz legal.

Sorry Werner, ich weiß nicht, ob Du nur Deine besondere Cleverness oder Bedeutung unter Beweis stellen willst. Das ist ein Forum, wo man versucht anderen zu helfen und nicht mit Tricks nach dem Motto "ätsch ich weiß was, aber ich sags nicht" rumargumentiert. Entweder es gibt einen legalen Weg und dann heißt es hier "Butter bei die Fische" oder das "G'schmäckle" bleibt an Dir haften.

Mich - das gebe ich zu - ärgert so etwas ganz gewaltig, daher auch meine deutlichen Worte. Gestern habe ich dann noch so einen Bonzen - BMW gesehen, mit einem Mini - Schild BB - ?? ? obwohl ein "normales" Platz gehabt hätte. Dafür wird man einem Motorradfahrer aus dem Kreis Böblingen dann sagen: Sorry, wir haben keine kurzen Kennzeichen mehr.

Über eine Variante mit seltsamen Blechrändern kann ich nichts sagen, die ist mir nicht bekannt.😕

Ich darf Dich, lieber Kollege des öffentlichen Dienstes (die haben dem Bürger gegenüber ja eine Vorbildfunktion) nochmals zitieren: "Das darf es Normal gar nicht geben, außer man hat eine sympathische Zulassungsstelle und kennt ein paar Tricks." Da krieg ich echt einen dicken Hals...😠

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