ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. TÜV Stempelin Fahrzeugschein oder nur Bericht ?

TÜV Stempelin Fahrzeugschein oder nur Bericht ?

Themenstarteram 3. Juni 2007 um 6:27

Hallo,

habe da mal eine Frage... hatten am Fr.unseren Avensis in der Werkstatt wegen der ersten TÜV Untersuchung. Wir haben jetzt die Stempel (ASU und TÜV) auf den Nummernschildern und einen Bericht erhalten.

Im Fahrzeugschein ist jedoch kein Stempel... ist das so OK oder hat der Prüfer da was vergessen?

Wenn das so OKist müsste ich ja eigentlich immer den TÜV Bericht dabei haben oder ?

Danke

Baby_Golf

Ähnliche Themen
36 Antworten
am 3. Juni 2007 um 16:26

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Und ganz wichtig-das wird oft vergessen- der Prüfbericht beinhaltet die FIN (Fahrzeug-Identifikations-Nummer)

Somit kann eine Zuordnung zum Fahrzeug erfolgen. Auch der Name des Prüfers ist hier vermerkt.

Eine Plakette ist mit einen Heissluftföhn schnell mal gedreht oder auch "umgebaut".

Ein amtliches Dokument zu verfälschen geht natürlich auch, ist aber schon etwas problematischer.

Das die Polizeibeamten den Bericht in der Regel nicht einsehen, ist reine Bequemlichkeit.....

haschee seinen Ausführungen sind völlig korrekt.

Mit dem Eintrag im Fahrzeugschein ist der von Dir genannte Nachweis erbracht. Das ist ein amtliches Formular, welches dem Fahrzeug eindeutig zugewiesen ist. Die AU- Bescheinigung ist nur deshalb mit zu führen, weil dies nicht im Schein vermerkt ist.

Die Ploizei intressiert sich nicht für die Angaben im AU oder HU Bericht. Diese Untersuchungen sind nur Momentaufnahmen. bereits 4 Wochen später kann ein Lager Spiel aufweisen. Ebenso die Reifen. Ist doch unintressant ob Sommer- oder Winterreifen bei der HU drauf sind. 6 Monate später können diese trotzdem abgefahren sein, je nachdem wieviel km gefahren werden. Denn trotz HU für zwei Jahre, ein Fahrzeug ist nur dann zwei Jahre verkehrssicher, wenn eine regelmäßige Unterhaltung erfolgt. Mit der AU-Bescheinigung ist es das gleiche.

Wenn ab 2008 (oder war es 2009?) der HU und die AU an einem Termin durchgeführt werden muß, kann das Mitführen der AU- Bescheinigung genauso hinfällig sein, da die Bestandenen AU und HU mit dem Stempel und Eintrag im Fahrzeugschein, einschl. der Nummer des Prüfers, belegt wird. Die Polizei kennt nicht die einzelnen Sollwerte, die IStwerte kann sie nicht überprüfen. Deshalb ist so ein Bereicht auch für die Polizei nicht von Bedeutung, außer zum Beleg der Einhaltung der Untersuchung.

am 3. Juni 2007 um 16:27

Zitat:

Original geschrieben von Frl. Meyer

Mit dem Eintrag im Fahrzeugschein ist der von Dir genannte Nachweis erbracht. Das ist ein amtliches Formular, welches dem Fahrzeug eindeutig zugewiesen ist. Die AU- Bescheinigung ist nur deshalb mit zu führen, weil dies nicht im Schein vermerkt ist.

Die Polizei intressiert sich nicht für die Angaben im AU oder HU Bericht. Diese Untersuchungen sind nur Momentaufnahmen, bereits 4 Wochen später kann ein Lager Spiel aufweisen. Ebenso die Reifen. Ist doch unintressant ob Sommer- oder Winterreifen bei der HU drauf sind. 6 Monate später können diese trotzdem abgefahren sein, je nachdem wieviel km gefahren werden. Denn trotz HU für zwei Jahre, ein Fahrzeug ist nur dann zwei Jahre verkehrssicher, wenn eine regelmäßige Unterhaltung erfolgt. Mit der AU-Bescheinigung ist es das gleiche.

Wenn ab 2008 (oder war es 2009?) der HU und die AU an einem Termin durchgeführt werden muß, kann das Mitführen der AU- Bescheinigung genauso hinfällig sein, da die bestandene AU und HU mit dem Stempel und Eintrag im Fahrzeugschein, einschl. der Nummer des Prüfers, belegt wird. Die Polizei kennt nicht die einzelnen Sollwerte, die Istwerte der AU kann sie nicht überprüfen. Deshalb ist so ein Bereicht auch für die Polizei nicht von Bedeutung, außer zum Beleg der Einhaltung der Untersuchung.

Zitat:

Original geschrieben von Frl. Meyer

Wenn ab 2008 (oder war es 2009?) der HU und die AU an einem Termin durchgeführt werden muß, kann das Mitführen der AU- Bescheinigung genauso hinfällig sein, da die Bestandenen AU und HU mit dem Stempel und Eintrag im Fahrzeugschein, einschl. der Nummer des Prüfers, belegt wird. Die Polizei kennt nicht die einzelnen Sollwerte, die IStwerte kann sie nicht überprüfen. Deshalb ist so ein Bereicht auch für die Polizei nicht von Bedeutung, außer zum Beleg der Einhaltung der Untersuchung.

ist ab 1.3 2007 so das zwischen au und hu nur max 1 monat sein darf. ältere fahrzeuge ohne OBD haben noch übergangsfrist bis 2011 ^^

ich spreche hier nicht vom Fahrzeugschein sondern vom Prüfbericht

ebenfalls ein amtliches Dokument. Da ist die FIN vermerkt.

Genauso wie in der AU Bescheinigung.

Somit kann ein Vergleich nur mit dem Fahrzeug, dem Fahrzeugschein und dem Prüfbericht erfolgen.

Es geht hier auch nicht darum ob die Polizei den Prüfbericht oder die AU Bescheinigung lesen kann oder nicht oder ob es für den Beamten von Interesse ist.

Es geht hier darum wann die Durchgeführte Prüfung der HU und auch der AU bei einer Kontrolle Korrekt nachgewiesen ist.

Zusammenfassend:

sowohl bei der AU als auch bei der HU gilt, dass der Nachweis mit dem amtlichen Dokument und der Plakette erbracht ist.

Zitat:

Original geschrieben von Frl. Meyer

Die Ploizei intressiert sich nicht für die Angaben im AU oder HU Bericht. Diese Untersuchungen sind nur Momentaufnahmen. bereits 4 Wochen später kann ein Lager Spiel aufweisen. Ebenso die Reifen. Ist doch unintressant ob Sommer- oder Winterreifen bei der HU drauf sind.

Ist es nicht. Wenn im Juli die Winterschlappen für die HU aufgezogen werden weil die Sommerfelgen kleinere Probleme bereiten würden. Nach der HU wird sofort wieder gewechselt.

Kommt natürlich auf die Person an. Opa Heinrich kann das auch nur versehentlich passiert sein.

Selbstverständlich sind die Momentaufnahmen interesant für die Polizei. Alle geringen Mängel die darin aufgeführt sind und nicht unverzüglich behoben wurden (spätestens 2 Monate nach meiner Erfahrung) --> VORSATZ und dann ist aus mit Kulanz.

Zitat:

Original geschrieben von Frl. Meyer

Wenn ab 2008 (oder war es 2009?) der HU und die AU an einem Termin durchgeführt werden muß, kann das Mitführen der AU- Bescheinigung genauso hinfällig sein, da die Bestandenen AU und HU mit dem Stempel und Eintrag im Fahrzeugschein, einschl. der Nummer des Prüfers, belegt wird. Die Polizei kennt nicht die einzelnen Sollwerte, die IStwerte kann sie nicht überprüfen. Deshalb ist so ein Bereicht auch für die Polizei nicht von Bedeutung, außer zum Beleg der Einhaltung der Untersuchung.

Was du vermutlich meinst ist keine HU ohne vorherige AU bei OBD Fahrzeugen. Das ist aber auch kein Problem, AU kannst du überall machen lassen und HU hinterher, nur umgekehrt gehts nicht.

Und AU in ner Werkstatt und HU bei ner Prüforganisation deiner Wahl - wie trägst du das ein?

 

Mitführung:

Wie hats mal ein GTÜler ausgedrückt:

Man muß die HU Bescheinigung nicht mitführen, aber auf Verlangen vorzeigen können. ;)

Zitat:

Man muß die HU Bescheinigung nicht mitführen, aber auf Verlangen vorzeigen können.

Genau so ist das.

Es geht hier ja auch nicht darum wie lachs das in der Praxis gehandhabt wird.

Das wissen wir -glaub ich- alle schon selber.

Aber das war ja auch nicht die Frage.

am 3. Juni 2007 um 18:19

Zitat:

Original geschrieben von haschee

....Was du vermutlich meinst ist keine HU ohne vorherige AU bei OBD Fahrzeugen. Das ist aber auch kein Problem, AU kannst du überall machen lassen und HU hinterher, nur umgekehrt gehts nicht.

Und AU in ner Werkstatt und HU bei ner Prüforganisation deiner Wahl - wie trägst du das ein?

...... ;)

Ist doch einfach, mit der Durchführung der HU wird doch gleichzeitig bescheinigt, dass der Wagen zur HU eine gültige AU hat. Damit ist der NAchweis erbracht und mit dem Stempel im Fahrzeugschein, der enthält übrigens auch die FIN, belegt.

Um ein mögliches Mißverständnis aufzukären: Ich meine nicht, dass die Berichte für AU und HU überflüssig sind, diese sind nach wie vor der Beleg der Prüfung auch im Falle eines Fahrzeugsverkaufes. Nein, ich meine nur, dass die Polizei bei einer Kontrolle am Fahrzeugschein erkennen kann, ob der Wagen noch eine gültige HU und AU hat. Denn wie hier schon gesagt: Ohne AU keine HU.

http://www.adac.de/.../RW_HighLight.asp?...

Viel mehr kann der kontrollierende Beamte ohnehin nicht erkennen. Wenn geringe Mängel z.B unter dem Fahrzeug sind, dann kann er das gar nicht sehen. Allerdings ist das mit geringen Mängeln auch immer solche Sache: Im Zeitalter der Computer fangen Prüforganisationen an die Daten zu archivieren. Bei Vorführung wird dann der letzte Berichte aufgerufen, in dem dann die Mängel aufgeführt sind. Sind die immer noch da, wohlgemerkt nach zwei Jahren, dann wird die Plakette verweigert.

Allerdingsist das mit den geringen Mängeln auch oft eine Auffassung des Prüfers. Beim letzten Wagen war ein Steinschlag in der Windschutzscheibe außerhalb des Sichtfeldes. Ich hatte den Wagen so mit zwei Jahren TüV gekauft, im Bericht übrigens mängelfrei. Nächste HU: geringer Mangel. Ich habe das nicht behoben und der Wagen kam die nächsten zwei HU ohne Mängel erneut durch. Der Steinschlag war aber auch nur sehr oberflächlich und außerhalb des Sichtfeldes.

Zitat:

Um ein mögliches Mißverständnis aufzukären: Ich meine nicht, dass die Berichte für AU und HU überflüssig sind, diese sind nach wie vor der Beleg der Prüfung auch im Falle eines Fahrzeugsverkaufes. Nein, ich meine nur, dass die Polizei bei einer Kontrolle am Fahrzeugschein erkennen kann, ob der Wagen noch eine gültige HU und AU hat. Denn wie hier schon gesagt: Ohne AU keine HU.

Und das ist genau der Punkt. Die Prüfberichte zusammen mit den Plaketten sind der Nachweis.

Was wäre den, wenn der "Raum für den amtlichen Vermerk" auf dem KFZ- Schein schon voll gestempelt ist?

Bei älteren Fahrzeugen gar nicht so ungewöhnlich...

Wo ist denn dann der "Beleg" für die HU ?

Erkennen kann der Beamte dies nur, bei Inaugenscheinnahme des Prüfbericht...

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Die Plakette allein stellt keinen Nachweis über eine durchgeführte HU da. Deswegen kann man ja auch ohne Prüfbericht (trotz Plakette) sein Auto nicht ummelden.

Ich hatte mir für die Ummeldung (bzw. Wiederanmeldung) extra noch einen Prüfbericht beim TÜV besorgt (Zweitschrift), aber den hat die Zulassungsstelle gar nicht verlangt --- der Vermerk in der Abmeldebescheinigung genügte.

Von HU- und AU-Bericht habe ich immer Kopien dabei --- die Originale hebe ich lieber zu Hause auf.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Was wäre den, wenn der "Raum für den amtlichen Vermerk" auf dem KFZ- Schein schon voll gestempelt ist?

Bei älteren Fahrzeugen gar nicht so ungewöhnlich...

Wo ist denn dann der "Beleg" für die HU ?

Da wird dann nach und nach der ganze Kfz-Schein "vollgestempelt" --- so geschehen bei unserem Toyota, der von 1980 bis 2003 lief...

am 4. Juni 2007 um 6:09

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Und das ist genau der Punkt. Die Prüfberichte zusammen mit den Plaketten sind der Nachweis.

Was wäre den, wenn der "Raum für den amtlichen Vermerk" auf dem KFZ- Schein schon voll gestempelt ist?

Bei älteren Fahrzeugen gar nicht so ungewöhnlich...

Wo ist denn dann der "Beleg" für die HU ?

Erkennen kann der Beamte dies nur, bei Inaugenscheinnahme des Prüfbericht...

Ist der Fahrzeugschein voll gestempelt, gibt es von der Zulassungsstelle ein Ergänzungsblatt wie beim Fahrzeugbrief auch, wenn dort viele Anbauteile eingetragen sind.

So ist zumindest bei meinem Käfer.

Und der Stempel im Schein hat den gleichen Nachweisnutzen wie der Bericht.......

Kannst ja gern anderer Meinung sein.

Zitat:

Original geschrieben von Frl. Meyer

Ist der Fahrzeugschein voll gestempelt, gibt es von der Zulassungsstelle ein Ergänzungsblatt wie beim Fahrzeugbrief auch, wenn dort viele Anbauteile eingetragen sind.

So ist zumindest bei meinem Käfer.

Und der Stempel im Schein hat den gleichen Nachweisnutzen wie der Bericht.......

Kannst ja gern anderer Meinung sein.

Bin ich auch.

Und du wirst mich auch nicht vom Gegenteil überzeugen können, zumindest nicht mit dem was du hier bisher geschrieben hast.

:D

Im übrigen habe ich noch nie erlebt, dass jemand nur wegen diesem Stempel zur Zulassungsstelle fährt und sich ein Ergänzungsblatt für den KZF-Schein holt.

Zitat:

Original geschrieben von Frl. Meyer

Und der Stempel im Schein hat den gleichen Nachweisnutzen wie der Bericht.......

Kannst ja gern anderer Meinung sein.

Da du ja schon einige Stempel im Käfer hast, wie leicht wäre es für dich den Stempel und die Unterschrift nachzumachen? ;)

@dellenzaehler

 

Ich hoffe ja nur, dass Du dich im Straßenverkehr ebenso korrekt verhältst wie Du es mit Deinem Prüfbericht handhabst - den solltest Du aber bitte in Klarsichtfolie beilegen, sonst könnte der Beamte ja evtl. Leseschwierigkeiten bekommen.

Tipp von mir: Beim Aushändigen nicht im Auto sitzenbleiben, Aussteigen und Haltung annehmen macht auf Beamte - jedenfalls in den USA - einen guten Eindruck.

Re: @dellenzaehler

 

Zitat:

Original geschrieben von der Baas

Ich hoffe ja nur, dass Du dich im Straßenverkehr ebenso korrekt verhältst wie Du es mit Deinem Prüfbericht handhabst - den solltest Du aber bitte in Klarsichtfolie beilegen, sonst könnte der Beamte ja evtl. Leseschwierigkeiten bekommen.

Tipp von mir: Beim Aushändigen nicht im Auto sitzenbleiben, Aussteigen und Haltung annehmen macht auf Beamte - jedenfalls in den USA - einen guten Eindruck.

Ein sehr Geistreicher und Gehaltvoller Beitrag von dir.

Über mein Verhalten im Strassenverkehr mach du dir mal keine Gedanken.

Wenn du hier mal sorgfältig mit gelesen hättest, wäre dir vielleicht aufgefallen, dass es hier gar nicht um "meinen Prüfbericht"

Aber es gibt halt Leute, die müssen Ihren Senf zu allen dazugeben und wenn es noch so bescheuert ist.

Tipp von mir: Lesen, Thema verstehen (ganz wichtig) und dann schreiben.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. TÜV Stempelin Fahrzeugschein oder nur Bericht ?