TÜV-Richtlinien für DIY-Absetzkabinen bei Pickups

Kenne mich mit den Richtlinien für Absetzkabinen für Pickups nicht so aus und daher die Frage:
Ist es richtig, dass man für Eigenbau-Absetzkabinen keine TÜV-Zulassung,
Papiere o.ä. braucht? (d.h. sie werden als Transport-Last gesehen).
(z.B. "einfach" ein paar Holzlatten, Alublech drum schrauben und fertig)

Falls dass so ist (wovon ich ausgehe) wie genau sind die Bedingungen für
die Abmaße? Gesamthöhe des Fahrzeugs 2,75m und überstehend Breite 2m sollte
sicher kein Problem sein, aber wie sieht es mit Übestand hinten aus, wenn
man z.B. die Heckklappe des Pickup demontiert und 50cm (oder gar 1m) überstehen läßt
kann man von schräg obe/hinten ja kaum noch die Kennzeichen und Rücklichter
sehen.
Oder darf man (wenn sie funktionieren) auch an die Absetzkabine selber Rücklichter
mit Blinkern und Bremslichtern (z.B. aus dem Wohnmobilzubehör) und vielleicht
auch noch das Kennzeichen (samt Beleuchtung natürlich) montieren ohne das man eine
separate TÜV-Zulassung braucht (hängt natürlich auch von der Kontrollwut der
kontrollierenden Polzisten ab) (Noch interessanter für mich wäre, ob das oben
auch für spanische Fahrzeuge d.h. den ITV gilt...)

Danke schon mal für jeden Tip (der keine Mutmaßung, sonder Wissen ist) 😉

16 Antworten

Der würde weder in Deutschland noch in Spanien zugelassen, sondern auf den Kanaren
gekauft, das ist etwas ganz anderes (Sonderwirtschaftszone) da auf den Kanaren nichts
Bezahlbares (vor 2005) mehr eingeführt werden darf, müsste man dort bei den
astronomischen WOMO. und Pickup-Preisen dort etwas kaufen. Mal sehen...

Die ganzen Kommentare und Beiträge hier im Forum, sind alle schön und gut, nutzen aber gar nichts, weil "seltsamerweise" die TÜV-Institutionen der unterschiedlichen Bundesländer viele Bestimmungen und Richtlinien sehr unterschiedlich auslegen bzw. formulieren ! Was der TÜV in Schleswig-Holstein vorschreibt oder genehmigt, muß in Bayern noch lange nicht Gültigkeit haben ! Das gleiche gilt leider auch für Zulassungsstellen und Ordnungsämter !
Also heißt das, hingehen zu den entsprechenden Ämtern oder zum TÜV vor Ort und sich dort darüber informieren, was genehmigungspflichtig ist und was möglich ist und sich DAS auch in Schriftform bestätigen lassen, damit man etwas nachweislich in der Hand hat !!! Derartige Dinge habe ich schon hinter mich gebracht und bin auch dabei schon reingefallen, weil niemand mehr etwas davon gewusst haben wollte, was er mir Tage oder Wochen vorher mündlich mitgeteilt hatte !!!!!
Gruß und viel Erfolg, joeleo

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