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TÜV-Prüfer hier?

Themenstarteram 3. Mai 2011 um 17:38

Hallo!

Ich musste letzten Monat mit meinem Motorrad zum TÜV, habs bisher nicht eher geschafft. Jetzt die Frage:

Wenn man durchfällt, müssen beim nächsten Besuch doch auch alle kleineren Mängel beseitigt werden, die sonst egal sind.

Mein Lenkradschloss ist im Eimer (wie bei vielen Suzuki): Wäre das solch ein Mangel, den ich dann beheben müsste? Ist hier vlt. direkt ein Prüfer?

Im Prinzip will ich mein Motorrad nur noch verkaufen, weil es mich nervt ;)

Beste Antwort im Thema
am 8. Mai 2011 um 12:22

Ich bin doch schon etwas erstaunt.Oft schreiben hier Menschen ,dass sie beim Autokauf betrogen worden sind/wie konnte das Kfz so Tüv bekommen.Dann gebt Ihr dem Fragesteller umfangreiche Hinweise wie man dem Verkäufer die Pestillenz an den Hals wünschen kann.Jetzt fragt aber einer wie bekomme ich eine positiven Prüfbericht nach §29 bei vorhandenden Mängel und ihr gebt dann noch Ratschläge.Ist mir unverständlich.

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Zitat:

@zinnenberg schrieb am 3. Mai 2011 um 22:47:59 Uhr:

Eigentlich muß die Diebstahlsicherung bei neueren Fahrzeugen der Richtlinie 93/33/EWG entsprechen. Ein Bremsscheibenschloß erfüllt die Anforderungen der Richtlinie nur zu 90%; es ist nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden und vom Hersteller angebracht. Der TE sollte trotzdem ein Bremsscheibenschloß o.ä. ausprobieren, der Großteil der Prüfer akzeptiert das.

Grüße: zinnenberg

Hallo,

ich bin aufgrund eines Umbaus mit Beiwagen zu diesem Thema gekommen.

"Eigentlich muß die Diebstahlsicherung bei neueren Fahrzeugen der Richtlinie 93/33/EWG entsprechen".

Eine EU-Richtlinie muß in jeweiliges Länderrecht umgesetzt werden um in den jeweiligen Ländern gültig zu sein.

Kennt jemand die zugehörigen deutschen Paragrafen?

Danke

logty

§38a (2) StVZO

Danke für die Info,

leider sind im Anhang wieder die Verweise auf die EU-Richtlinie.

Daher bleibt es de facto bei der EU-Richtlinie.

natürlich.

Auf die EU-Richtlinie zu verweisen ist eine der Möglichkeiten, diese in nationales Recht umzusetzen.

Der komplette Anhang der StVZO tut nichts anderes, als EU- oder ECE-Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

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