Tüv nicht bestanden aber noch nicht abgelaufen
Hallo,
leider konnte ich in der Suche nichts passendes finden.
Was passiert wenn ich mit meinem Auto ein Jahr vor ablauf des Tüvs die Prüfung nicht bestehe?
Darf man das "verbleibende" Jahr trotzdem noch fahren oder "verfällt" es dann
Danke
Gruß
M.Wagner
Beste Antwort im Thema
Doch, genau darum geht es dem TE:
Zitat:
Was passiert wenn ich mit meinem Auto ein Jahr vor ablauf des Tüvs die Prüfung nicht bestehe?
Darf man das "verbleibende" Jahr trotzdem noch fahren oder "verfällt" es dann?
Bitte Thread nochmal genau lesen.
48 Antworten
Zitat:
@birscherl schrieb am 22. März 2015 um 23:15:15 Uhr:
Dann zeig doch mal, wo im Gesetz das steht, dass vom TÜV festgestellte Mängel bei bestehender gültiger HU behoben werden müssen.
Das habe ich bereits am 18. März um 23:50.
Wenn du noch eine speziellere Regelung für die bei einer HU festgestellten Mängel suchst, schau in Anlage 8 Nummer 3.1.4.3 StVZO:
"der Halter hat alle Mängel unverzüglich beheben zu lassen"
und sogar:
"und das Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung unter Vorlage des Untersuchungsberichts spätestens bis zum Ablauf von einem Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorzuführen"
Damit ist auch die Variante "Mängel beheben, aber die noch vorhandene HU-Restlauftzeit ausnutzen und das Fahrzeug nicht zur Nachprüfung vorstellen" nicht erlaubt.
Zitat:
Eindeutig ist nur, dass allein eine Mängelkarte der Polizei dich dazu verpflichtet.
Eindeutig ist vor allem, dass deine offensichtliche Ahnungslosigkeit über die relevanten Rechtsgrundlagen dich nicht davon abhält, hier ausdauernd falsche Dinge zu erzählen...
Das alles ist aber nur unter der Maßgabe, dass eine vorgeschriebene Sicherheitsprüfung gemacht werden soll! Schau mal in Anlage VIII 2.1 StVZO: "Die Fahrzeuge sind mindestens in folgenden regelmäßigen Zeitabständen einer Hauptuntersuchung und einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen; die Zeitabstände für Sicherheitsprüfungen beziehen sich hierbei auf die zuletzt durchgeführte Hauptuntersuchung."
Alle von dir genannten Maßnahmen beziehen sich darauf. Das heißt, dass sie bei einer bestehenden gültigen HU nicht anzuwenden sind. Bevor du hier anderen Ahnungslosigkeit vorwirfst, solltest du dich selbst erst mal informieren.
Netter Versuch.
Informiere dich erstmal, was eine Sicherheitsprüfung im Sinne der StVZO ist.
Für mich ist hier Ende der Diskussion.
Keine Angst, das weiß ich rein zufällig, was Sicherheitsprüfungen sind. Informier du dich doch erst mal, wie die Rechtslage ist.