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TÜV mit Sprung in der Scheibe?

Themenstarteram 6. September 2004 um 5:47

Hallo,

ich habe ein kleines Problem: Ich habe mir am Wochenende ein Auto angeschaut, ein Renault 21 mit ein paar Mängeln, von den der Verkäufer mir schriftlich zugesagt hat sie zu beseitigen. Neben der Behhebung des leichtem Wassereintritts im Vorderraum hat mir der Verkäufer auch 2 Jahre TÜV und AU neu schriftlich zugesagt, beides war gerade abgelaufen. Alle dafür notwendigen Reparaturen wollte er übernehmen. Mit dieser Vereinbarung war ich einverstanden und habe gegen Quittung 50 Euro angezahlt. Das Fahrzeug hat in der Windschutzscheibe auf der Fahrerseite, ca 15 cm vom unteren Rand entfernt einen 30 cm langen Riss, der am ende nach unten verläuft. Für mich war klar, dass dieser Riss vom TÜV bemängeld wird. Jetzt hat das Fahrzeug allerdings doch TÜV bekommen, wie auch immer, und die Scheibe steht mit auf der Mängelliste . Frage: muß ich das Fahrzeug so aktzeptieren oder kann ich vom Verkäufer noch die Reparatur der Scheibe fordern? Was ist mit den anderen Mängeln auf der Mängelliste die nicht unter Verschleißteile fallen?

Für den nächsten Kaufvertrag mit TÜV Zusage weiß ich jetzt auf jeden Fall, das TÜV ohne Mängel drin stehen wird.

MFG

Jan

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30 Antworten

Hallo!

TÜV mit dem Riss in der Scheibe? Seltsam...aber ich vermute, dass das Auto deswegen die Plakette bekam, weil der Nochbesitzer dem TüV versichert hat, den Schaden umgehend beseitigen zu lassen...

Ist der Wagen noch angemeldet? Wenn der Besitzer Teilkasko ohne SB hat, kann er ja die Scheibe einfach austauschen lassen...übernimmt ja die TK.

Oder du versicherst den Wagen TK ohne SB...

Was kann man sonst noch machen? Da ist guter Rat teuer...vielleicht jmd. anderes eine Idee?

Themenstarteram 6. September 2004 um 17:17

Hallo,

die Idee mit der Teilkasko ist mir auch schon gekommen, mal schauen was das bei 65% noch ausmacht.

Der Verkäufer hat heute angerufen, leider nur mit meiner Freundin telefoniert weil ich arbeiten war. Unter den nicht gerade wenigen kleinen Mängeln war u.A. folgendes was mir Sorgen bereitet:

- Verölter Motor / Ölverlust

- fehlerhafter Bremskraftverstärker

- nicht funktionierende autom. Lichthöhenverstellung

- Loch im Auspuff

Vor allem der Bremskraftversärker macht mir Sorgen. Ich werde nie zulassen das meine Freundin ein Auto fährt wo etwas mit der Bremse (wissentlich) nicht stimmt. Ich möchte sie ja demnächst noch heiraten ;-0

Mit den notwendigen Reparaturen ist das Auto auch zu teuer wenn ich die übernehme. Den Bericht selber hat er mir via Post zugeschickt, ich wollte auch noch keinen aufstand machen bevor ich den nicht in der Hand habe und selber nachlesen kann.

Frage: Ist derjenige, der den Wagen als Besitzer beim TÜV vorfürht nicht auch verpflichtet, die festgestellten Mängel zu beheben?

Und wenn ich jetzt vom Kauf zurück trete, muß ich dann die 50 Euros unter "E" wie "Erfahrung" abschreiben? Oder habe ich mich mit den 50 euro zum Kauf verpflichtet? Der Verkäufer hat mir doch beim Anschauungstermin Sicherheitsrelevante Mängel nicht mitgeteilt.?

Kann man eine TÜV - Abnahme auch anfächten?

fragen über Fragen ;-(

Grez,

Jan

Zitat:

Original geschrieben von Jojo78

- fehlerhafter Bremskraftverstärker

Wie hat der Wagen denn TÜV bekommen???

Allein der Mangel wäre meines Erachtens ein Grund, die Plakette zu verweigern.

Du bekommst den Bericht ja zugeschickt.

Ist der TÜV in eurer Nähe? Würde mit dem Bericht mal hingehen und das Gespräch mit dem Prüfer direkt suchen. Da gibt es ja noch Erklärungsbedarf.

Mit DEN Mängeln würde ich den Wagen NICHT kaufen.

PS: Teilkasko hat nichts mit Prozenten zu tun. Die Frontscheibe übernimmt die Teilkasko, abzüglich einer evtl. SB. VK ist mit Prozenten geregelt.

Themenstarteram 6. September 2004 um 18:09

Zitat:

Original geschrieben von Gelderland

 

Mit DEN Mängeln würde ich den Wagen NICHT kaufen.

Das ist ja auch so eine Frage, habe ich den Wagen mit der Anzahlung schon gekauft oder wiederrufen die neuen Erkentnisse / Tatsachen über die Mängel die Vereinbarung mit Anzahlung? Bremskraftverstärker ist ja kein Verschleissteil und der Käufer hat mir diesn Mangel vorher nicht mitgeteilt.

Gute Frage!

Mit der Mängelhaftung bei Privatverkäufen kenne ich mich echt nicht aus. :(

Ich hoffe doch mal, dass sich hier noch mehr zu Wort melden.

Wenn du nichts unterschrieben hast (Kaufvertrag) bist du zu nichts verpflichtet. Außerdem, wenn es ein Händler ist, ist er dazu verpflichtet Mängel die beim Kauf bestanden zu beheben. Dafür müsste der TÜV Bericht allemal langen!!!

Ich würde den Wagen an deiner Stelle nicht mehr nehmen. Es sind zu viele Dinge die mir nicht geheuer vorkommen.

Mit den Mägeln hätte der Wagen keinen TÜV bekommen dürfen. Alleine der Riss, der sich im Sichtfeld des Fahrers befindet, ist ein Grund die Plakette zu verweigern. Loch im Auspuff und BKV tuen ihr übriges. Ich vermute, da ist was nicht ganz richtig gelaufen.

Auf alle Fälle würde ich beim TÜV anrufen und mit dem Mechaniker sprechen, der sich den Wagen angesehen hat (steht i.d.R. auf dem Bericht oben rechts).

Ich wünsche dir viel Glück auf der Suchen nach einem passenden Gefährt.

Renault würde ich generell von abraten, wegen der schlechten Pannenstatisik durch die Bank weg, bei allen KFZ, egal ob neu oder alt.

Hi

Kurz was zu dem "Sichtfeld des Fahrers" bei Rissen/Löchern in der Windschutzscheibe:

Das Sichtfeld des Fahrers ist der Schnittbereich von Lenkradbreite und Wischerfläche.

Innerhalb dieser Fläche dürfen Schäden NICHT repariert werden sondern die komplette Scheibe muß ausgetauscht werden.

(Ist mir auch schon passiert. 3mm-"Krater" ohne Durchschlag => Austausch...)

Wie ein Wagen mit solch einem Scheibenschaden UND Bremsdefekten noch TÜV bekommen kann ist mir auch absolut schleierhaft.

Will zwar keinem irgendetwas unterstellen, aber da könnte ich mir noch höchstens "Vitamin B" vorstellen. :mad:

 

Gruß

Crosskarotte

Hi,

es ist leider immer ein Denkfehler ,wenn man glaubt ,das ein Auto TÜV bekommen hat ,das es dann keine Mängel hat .

TÜV bekommen ,bedeutet nicht das vorhandene Mängel beseitigt werden , wenn welche vorhanden sind .

sind es natürlich schwerwiegende Mängel die ,die Sicherheit stark in Frage stellen , dürfte kein TÜV erfolgen.

aber ich denk mal ein Händler,weiß schon wie er ein Auto durch den TÜV bekommt !!

..wenn er zum Beispiel neue Reifen auf das Auto montiert ( wegen TÜV ) und wenn das Auto dann den TÜV hat ,werden die alten Schlappen wieder drauf gemacht .

 

N82

Haste den Vertrag schon unterschrieben?

Das müsste man schon wissen.

Mit den Mängeln würd ich den auch nicht kaufen. Such dir bzw. deiner Freundinn lieber nen anderes Auto. Du willst ja noch nen bisschen was von ihr haben. Und das kann man sich dann wohl auch nen klein bisschen mehr kosten lassen, oder? :)

am 10. September 2004 um 8:05

Zum einen ist es eine Frage des Preises, was man für ein Auto mit solchen Mängeln ausgeben will.

Das mit der Scheibe hat Crosscarotte sehr gut erklärt.

Seien wir ehrlich gegen uns selbst: Wenn ein großer Riß im Sichtfeld des Fahrers ist, muß die Scheibe raus. Auch, wenn das bei geklebten Scheiben eine ziemliche Plackerei ist.

Ein fehlerhafter Bremskraftverstärker bedeutet nicht, daß die Bremse funktionsuntüchtig ist.

Es sind halt höhere Pedalkräfte nötig, ähnlich so, als wenn Dir bei der Servolenkung die Pumpe ausfällt, dann lenkt die immer noch.

Was Renault angeht, ich hab mal R 30 gefahren. Ziemliche Rostbeule, wie alles, was nicht verzinkt ist..

Zitat:

Kann man eine TÜV - Abnahme auch anfechten?

Selbstverständlich.

Im einfachsten Fall schließt Du den Wagen auf der Prüfbahn ab und läßt den Dienstellenleiter kommen.

Bringt das nichts, so kannst Du Dich bei der nächsthöheren Dienststelle beschweren.

Im Härtefall müßtest Du oder ein Gericht einen anderen Sachverständigen zu Rate ziehen.

Zitat:

Original geschrieben von pontibird

Auch, wenn das bei geklebten Scheiben eine ziemliche Plackerei ist.

Mit TK ist die Aussage doch ehrlich gesagt Quark. ;)

Mußte bei meinem Corsa auch schon die Scheibe austauschen lassen(25cm Riß bis in den schwarzen Montagebereich).

Und?

Der "Werkstatt-Fuzzi" meinte erst noch was von alles in allem knappe 1800€ aber das hat dann meine TK bis auf die SB anstandslos übernommen.

War ne Sache von morgens hinbringen und abends(bzw. ca. 16.30h) komplett gereinigt wieder abholen. Hab danach mal aus Jux den Innenraum abgesucht, aber nicht einen einzigen Glaskrümel gefunden. :)

am 10. September 2004 um 12:23

Zitat:

Mit TK ist die Aussage doch ehrlich gesagt Quark.

Wenn die TK eintritt und sich nicht drückt, hat die Werkstatt die Plackerei.

Und wofür sind sie denn sonst da?

Außerdem haben die das passende Werkzeug, das Know-How und machen das auch nicht nur alle Jubeljahre mal.

Da bin ich mir dann auch sicher, dass das tragende Teil "Scheibe" auch sicher und fest verklebt ist und nicht "mal eben" zwischen 2 Bieren eingepunktet wurde.

Zumindestens aber hab ich dann Garantie drauf(falls die rausspringen sollte).

..also das mit der Scheibe ,sehe ich nicht so enge !

wenn er eine TK abschließt ohne SB , kann er auch noch gut machen ! *gg*

ist aber trotzdem schade ,das mit der Scheibe .

 

N82

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