TÜV mit Sprung in der Scheibe?
Hallo,
ich habe ein kleines Problem: Ich habe mir am Wochenende ein Auto angeschaut, ein Renault 21 mit ein paar Mängeln, von den der Verkäufer mir schriftlich zugesagt hat sie zu beseitigen. Neben der Behhebung des leichtem Wassereintritts im Vorderraum hat mir der Verkäufer auch 2 Jahre TÜV und AU neu schriftlich zugesagt, beides war gerade abgelaufen. Alle dafür notwendigen Reparaturen wollte er übernehmen. Mit dieser Vereinbarung war ich einverstanden und habe gegen Quittung 50 Euro angezahlt. Das Fahrzeug hat in der Windschutzscheibe auf der Fahrerseite, ca 15 cm vom unteren Rand entfernt einen 30 cm langen Riss, der am ende nach unten verläuft. Für mich war klar, dass dieser Riss vom TÜV bemängeld wird. Jetzt hat das Fahrzeug allerdings doch TÜV bekommen, wie auch immer, und die Scheibe steht mit auf der Mängelliste . Frage: muß ich das Fahrzeug so aktzeptieren oder kann ich vom Verkäufer noch die Reparatur der Scheibe fordern? Was ist mit den anderen Mängeln auf der Mängelliste die nicht unter Verschleißteile fallen?
Für den nächsten Kaufvertrag mit TÜV Zusage weiß ich jetzt auf jeden Fall, das TÜV ohne Mängel drin stehen wird.
MFG
Jan
30 Antworten
Ich meinte, daß die TK den Schadenfall auch anerkennen muß, und nicht auf Betrug tippt, was ja von beiden Seiten oft der Fall ist.
Technisch ist es so, daß bei modernen Autos die Scheiben meist verklebt sind, bei älteren oft noch in Gummi eingesetzt.
Dann kann man sich bei TK mit SB eine Scheibe vom Schrotti holen und die leicht selber einbauen.
So war das gemeint.
Tk bei älterern Autos mit SB würde ich nie machen !!
N82
150 € SB, sonst zahlst Dich dämlich.
Hat beim WoMo letztens geklappt.
N8
Hallo!
Ich glaube, es geht gar (nicht) mehr darum, die Scheibe über TK (egal ob mit oder ohne SB) ersetzten zu lassen.
Viel interessanter ist doch, wie das Auto TÜV bekommen hat und ob Jojo78 das Auto trotzdem gekauft hat.
Jojo78, gebe uns doch mal ein Feedback!
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Es wird erst noch richtig interessant, der Verkäufer hat mir die Papiere, TÜV und AU Bescheinigung in Kopie zugesendet. Wir wahren eigentlich noch einmal für letzte Woche Mittwoch oder Samstag verabredet, dort sollte der Verkauf dann auch stattfinden. Mittwoch deshalb, weil ich ggf. nicht hätte Arbeiten müssen. Mittwoch morgen allerdings wurde ich dann doch zur arbeit berufen, was ich dem Verkäufer auch mittgeteilt habe. Nachmittags bekam ich dann eine SMS, dass wenn ich das Auto nicht noch am selben Tag abhole er es an jemand ander verkauft. Via SMS wohlbemerkt. Das war mir ja eigentlich nur recht, denn ich wollte das auto ja doch nicht mehr. Jetzt kommt allerding der Haken: als ich meine 50 Euro Anzahlung zurück forderte und ich wie abgesprochen meine Bankdaten angeben habe, kam diesbezüglich keinerlei Rückmeldung (und natürlich auch noch kein Geld), das Telefon von ihm ist wohl auch ganz plötzlich kaputt gegangen oder die Nummer in meinem Telefonbuch hat sich wie aus Geisterhand geändert....
Heute ist ein sehr direkter Brief von mir rausgegangen, mit der Schilderung des Sachverhalts und Aufforderung zur Rücküberweisung innerhalb 3 Tagen. Mal schauen ob's reicht, oder ob ich meiner Forderung den notwendigen Nachdruck verleien muß.
Aber ich ahne schon Schlimmes ;-(
Hallo!
Die 50€ würde ich auch mit allen Mitteln versuchen zurückholen. Na ja, immerhin hat er einen Anderen gefunden, der das Auto haben will.
Im ungünstigsten Fall musste den Fuffi wohl als Lehrgeld abhaken; hoffe aber, dass es soweit nicht kommt.
Wünsche dir viel Erfolg auf der Suche nach einem guten Gebrauchten für deine bessere Hälfte.
Noch mal zu dieser Frage.
Wie bei allen Mängeln am Auto, so liegt auch die Bewertung dieser Sache im Ermessen des HU-Prüfers.
Er kann es durchgehen lassen oder nicht.
Einspruch ist möglich.
Im vorliegenden Fall muß wohl die Scheibe raus.
Ich hatte mal einen anderen, wo bei der angeklebten Spiegelhalterung ein sternförmiger Sprung war (warum auch immer).
Mindestens zwei Mal hat der Prüfer das toleriert, beim nächsten Mal behauptete er, der Riß hätte sich vergrößert.
Da war ich zwar anderer Ansicht, aber was soll man machen?
In dem Fall hab ich mich nicht beschwert, weil das Auto sowieso abgängig war und ich einen Avant wollte.
Klar sollte Jojo seine Euros zurückbekommen, aber ob das ohne Rechtsschutzversicherung und Anwalt klappt, mal sehen.
Halt uns mal auf dem Laufenden, Jojo!
Das ist eine wirklich verworrene Geschichte, wollte aber noch mal was loswerden....
Ein PKW mit defekter Scheibe zu kaufen, ihn anmelden und dann den Schaden seiner Versicherung zu melden ist }> VERSICHERUNGSBETRUG!
Ja, das ist klar.
So was sollte man lieber nicht tun.
Einmal deshalb, weil es Betrug ist.
Wird barbarisch bestraft.
Andererseits deswegen, weil die Analysemethoden immer besser werden.
Wenn Du jetzt sagst: Der Riß kam erst nach der Anmeldung auf mich, dann werden die Dir nachweisen können, daß im Riß Sporen, Pollen und andere Dreckpartikel sind, die schon weißgottwie alt sind.
Sollte man also lieber lassen.
Zitat:
Original geschrieben von Crosskarotte
...........bei meinem Corsa ............Der "Werkstatt-Fuzzi" meinte erst noch was von alles in allem knappe 1800€ .............
Da hast Du dich wohl in der Automarke vertan? Oder gibt es neuerdings einen Porsche/Ferrari/Rolls-Royce-"Corsa"?
Wechsel im anderen Fall lieber Deinen "Werkstatt-Fuzzi" (falls er noch nicht nach Hawaii abgehauen ist).
Gruß, Günther.
Zitat:
Original geschrieben von Gelderland
Die 50€ würde ich auch mit allen Mitteln versuchen zurückholen.
Sehe ich genauso. Nicht wegen des Geldwertes, sondern aus prinzipiellen Erwägungen (wehret den Anfängen...).
Ja, aber Du weißt, daß das ein Bagatellbetrag ist.
Ohne RSV wird das verzwickt.
Selbst mit RSV wird´s ein Problem, weil die meisten Versicherungen einen Streitwert von min. 150 Euro fordern. Darunter ist es halt Pille Palle.
Zitat:
Original geschrieben von Der Tazmedic
Selbst mit RSV wird´s ein Problem, weil die meisten Versicherungen einen Streitwert von min. 150 Euro fordern. Darunter ist es halt Pille Palle.
Deshalb habe ich in meinem Brief an den Verkäufer auch nicht mit Rechtsanwalt gedroht, sondern geschrieben, dass ich bei nicht Bezahlen meiner Forderung Nachdruck verleihen werde. Das kan ja so ziemlich alles heißen...
Also,
Ich habe mit dem A..ch gerade noch einmal telefoniert, er ist der festen Überzeugung dass er die 50 Euro behalten kann, da ich das Auto nicht termingerecht abgeholt habe. Einen Termin, den wir vorher so nicht abgesprochen haben und natürllich aucn nicht im vorläufigem Kaufvertrag festgehalten haben.
es lohnt sich warscheinlich nicht, für 50 euro zum Anwalt zu gehen, aber schon wegen dem Blödmann um ihn zu zeigen, dass er mit so einer Tour nicht durchkommt werde ich es mir überlegen.
Auf jeden fall werde ich berichten wie es ausgegangen ist.
So long,
Jan