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TÜV hat mich gezwungen Originalteil eintagen zu lassen! Hilfe!

Themenstarteram 17. Oktober 2008 um 10:28

Hallo allerseits,

ich komme grade vom TÜV mit einem Polo 6n 1.4 Color Concept. Keine Mängel, aber ich musste meine Federn eintragen lassen! Es sind die Originalfedern ab Werk!

Die Color Concept Reihe hat serienmäßig Federn der Firma "Eibach" verbaut. Ich habe es dem Prüfer auch mehrmals gesagt, aber er war sich zu 100% sicher und wollte mir keine Plakette geben wenn ich die nicht eintragen lasse. Er hat gesagt das er es an irgendwelchen Farbcodes (oder so) auf den Federn erkennen würde, dass es sich bei mir nicht um Originalfedern handeln kann.

Dann habe ich gesagt das der damit das letzte Mal auch über den TÜV gekommen ist und das man auch sieht das die Federn dort schon paar Jahre länger drin sind (hat er auch zugegeben das es so ist). Hat aber alles nichts genützt und ich musste für die Eintzragung zahlen. Das kann doch nicht sein! Ich bin stinksauer!!

Was kann ich tun?

Ich habe mal im Forum "Sicherheit" gepostet, weil es ja ein generelles Thema ist. Ansonsten bitte verschieben..

Grüße

Beste Antwort im Thema

Ich habe es mal ein wenig umsortiert, ist dann leichter zu beantworten

 

Zitat:

Dann habe ich gesagt das der damit das letzte Mal auch über den TÜV gekommen ist und das man auch sieht das die Federn dort schon paar Jahre länger drin sind

Ganz grundsätzlich:

Dieses ist kein tatsächliches Argument. Wenn sich die vorherigen Prüfer geirrt haben oder ihnen dies nicht aufgefallen ist, ergibt sich daraus noch keine Erlaubnis oder gar Zulässigkeit.

 

Zitat:

Die Color Concept Reihe hat serienmäßig Federn der Firma "Eibach" verbaut. Ich habe es dem Prüfer auch mehrmals gesagt, aber er war sich zu 100% sicher und wollte mir keine Plakette geben wenn ich die nicht eintragen lasse. Er hat gesagt das er es an irgendwelchen Farbcodes (oder so) auf den Federn erkennen würde, dass es sich bei mir nicht um Originalfedern handeln kann.

Nun speziell zu Deinem Fahrzeug:

Sind die vorhandenen Federn wirklich die Eibach-Serienfedern, oder hat zB. ein Vorbesitzer den "preiswerten Weg" genommen und die serienmäßigen Eibach-Federn gegen schon eintragungspflichtige Eibach-Zubehörfedern getauscht?

Sowas ist nicht selten, weil angenommen wird, dass derartiges einem Prüfer nicht auffällt, ist ja "wie Serie" und man spart sich die Eintragungskosten. Fällt tatsächlich nicht oft auf, aber manchmal eben schon, erkennbar, wie schon vom Prüfer erläutert, über die Kennnummer auf der Feder.

 

Zitat:

Was kann ich tun?

Nachfragen, welche Federn (Nummer) serienmäßig zulässig sind, zB. bei VW anhand der FIN des Fahrzeugs. Sollte sich herausstellen, dass der Wagen serienmäßige Federn hatte und die Eintragung nicht notwendig war, dann sich an die Prüfstelle wenden und die Eintragungskosten zurückverlangen. Feundlich bleiben, auch ein Prüfer ist nur Mensch und kann sich irren.

Sollte sich jedoch herausstellen, dass die vorhandenen Federn nicht serienmäßig verbaut waren, dann sich freuen, dass sie jetzt eingetragen sind und der Wagen nicht mehr unzulässig ist.

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Stimmt, der Herstellername ist nicht wichtig. Die Nummer ist es. Bei Originalteilen ist es eine Ersatzteilnummer des Autoherstellers, ansonsten halt eine ABE, KBA oder Sonstwasnummer.

Gruß Meik

Themenstarteram 25. November 2008 um 11:06

So, mal ein kleines Feedback. Auf meine mail hat VW geantwortet das es nicht nachvollziehbar ist was für federn in meiner Serie eingebaut wurden. Auch trotz eingescantem fahzeugschein nicht. Da kann man wohl nichts machen. Dann will ich mal versuchen froh zu sein das sie jetzt wenigstens eingetragen sind..

Trotzdem VIELEN DANK für eure Kommentare!

Zitat:

Original geschrieben von 6N 1.4

Auf meine mail hat VW geantwortet das es nicht nachvollziehbar ist was für federn in meiner Serie eingebaut wurden. Auch trotz eingescantem fahzeugschein nicht.

Kann ich ja nun gar nicht nachvollziehen....

Aber gut, für Dich ist damit die Sache ja wenigstens durch.

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