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Tüv hat Gasanlagenprüfung vergessen

Themenstarteram 9. November 2015 um 15:52

Hallo zusammen,

wir habe zwei Fahrzeuge, die wir auf LPG umgerüstet haben. Im Rahmen der Hauptuntersuchung ist bisher bei jedem Wagen einmal die Gasanlagenprüfung nicht durchgeführt oder vergessen worden. Zuletzt in der vergangenen Woche.

Verstehen kann ich das nicht, zumal die Anlage im Fahrzeugschein vermerkt ist. Dieser Schein liegt dem Prüfer ja auch vor.

Hätte gerne mal gewusst, ob das öfters vorkommt. Wie sind eure Erfahrungen?

Soll oder muss ich die Gasanlagenprüfung nachholen?

Gruß

TBomber

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18 Antworten

Zitat:

@drago2 schrieb am 21. November 2015 um 18:40:38 Uhr:

Ich kasse das immer bei meinem Umrüster machen, der stellt eine Bescheinigung aus und gut ist. Kostet nichts. Beim TÜV muss man diese dann eigentlich vorlegen. Beim letzten mal hat weder der Monteur der die AU gemacht hat noch der Prüfer bemerkt das eine Gasanlage verbaut ist.

Naja, der Umrüster kann aber keine GWP machen, es sei denn, er ist ein Sachverstäniger, der GWP durchführen darf. Somit bist du eigentlich ohne gültiger HU unterwegs. Nur weil der Prüfer es nicht gesehen hat, heißt es noch lange nicht, dass es legal ist...

 

Gruß

Zitat:

Nur weil der Prüfer es nicht gesehen hat, heißt es noch lange nicht, dass es legal ist...

Richtig

und nachdem er es hier gepostet hat, kann er sich mit Unwissenheit auch nichtmehr rausreden, denn dami hat er einen schlafenden Wolf geweckt!

Ein Umrüster darf zwar keine GWP machen, aber eine GAP und die ist gleichwertig.

Zitat:

@hlmd schrieb am 21. November 2015 um 18:44:26 Uhr:

Zitat:

@drago2 schrieb am 21. November 2015 um 18:40:38 Uhr:

Ich kasse das immer bei meinem Umrüster machen, der stellt eine Bescheinigung aus und gut ist. Kostet nichts. Beim TÜV muss man diese dann eigentlich vorlegen. Beim letzten mal hat weder der Monteur der die AU gemacht hat noch der Prüfer bemerkt das eine Gasanlage verbaut ist.

Naja, der Umrüster kann aber keine GWP machen, es sei denn, er ist ein Sachverstäniger, der GWP durchführen darf. Somit bist du eigentlich ohne gültiger HU unterwegs. Nur weil der Prüfer es nicht gesehen hat, heißt es noch lange nicht, dass es legal ist...

 

Gruß

Da es schon drei mal so gemacht wurde, also GAP beim Umrüster AU und TÜV beim :) und es bisher immer nur vom TÜV Prüfer im Bericht erwähnt wurde das die GAP beim TÜV Termin vorgelegen hat mach ich mir da jetzt keinen Kopp.

In 8 Monaten hab ich wieder Termin und gut ist.

Das ist ja auch vollkommen OK so.

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