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Tüv gerade fällig, Fahrzeug abmelden möglich?

Themenstarteram 21. Juli 2019 um 19:02

Hallo,

ich habe eine Frage und es wäre schön eine Antwort von fachkundigen Personen zu bekommen die sich hiermit auskennen.

Ist es theoretisch möglich, einen PKW für paar Wochen bzw. Monate abzumelden, wenn der Tüv gerade fällig ist?

Wie funktioniert das dann mit dem wieder anmelden? Ohne gültigen Tüv doch keine Anmeldung, oder?

Danke

Tobi

Beste Antwort im Thema

Wäre doch egal, abgemeldet nimmt das Auto nicht am Verkehr teil. Und ohne HU gibt es keine Wiederzulassung. Wo wäre also das Problem?

Mit zugeteiltem Kennzeichen und entsprechender Versicherungsbestätigung, die das auch abdeckt, kannst du auch mit dem nicht zugelassenen Fahrzeug zur HU fahren. Als Hamburger natürlich nicht zu der in München, da gibt es ziemlich enge Grenzen. Steht in irgendeiner Verordnung.

Frag vorher bei deiner Zulassungsstelle an, ob das zugeteilte Kennzeichen noch zugeteilt ist.

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Du kannst/darfst das Fahrzeug jederzeit abmelden.

Vor der Wiederanmeldung muß die fällige Hauptuntersuchung natürlich nachgeholt werden.

darf man den Grund für diese Frage erfahren?

Das soll hoffentlich keine trickreiche Methode sein, den TÜV quasi ewig hinauszuzögern? :rolleyes:

Wie schon geschrieben: den Hobel dann wieder "gesetzeskonform" fahren zu können, bedeutet einiges an Aufwand und Kosten. Sollte man sich also gut überlegen.

Wäre doch egal, abgemeldet nimmt das Auto nicht am Verkehr teil. Und ohne HU gibt es keine Wiederzulassung. Wo wäre also das Problem?

Mit zugeteiltem Kennzeichen und entsprechender Versicherungsbestätigung, die das auch abdeckt, kannst du auch mit dem nicht zugelassenen Fahrzeug zur HU fahren. Als Hamburger natürlich nicht zu der in München, da gibt es ziemlich enge Grenzen. Steht in irgendeiner Verordnung.

Frag vorher bei deiner Zulassungsstelle an, ob das zugeteilte Kennzeichen noch zugeteilt ist.

§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen (der Fahrzeug-Zulassungsverordnung)

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 14 Absatz 1 Satz 4 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Themenstarteram 21. Juli 2019 um 19:23

Zitat:

@audijazzer schrieb am 21. Juli 2019 um 21:11:08 Uhr:

darf man den Grund für diese Frage erfahren?

Das soll hoffentlich keine trickreiche Methode sein, den TÜV quasi ewig hinauszuzögern? :rolleyes:

Wie schon geschrieben: den Hobel dann wieder "gesetzeskonform" fahren zu können, bedeutet einiges an Aufwand und Kosten. Sollte man sich also gut überlegen.

Muss mein Auto morgen früh spontan abmelden weil ich für einige Tage ein anderes bekomme und schaff es nicht mehr den TÜV zu machen.

Ist aber ein neuwertiger Golf 7 und will mir da keine Zeit erschleichen.

KFZ Werkstatt mit Wöchentlich TÜV Abnahme ist nebenan.

Sorry, aber für einige Tage nur ein anderes. Und danach? HU kannst du ziemlich problemlos bis zu zwei Monate überziehen. Wäre die einfachere und deutlich preiswertere Möglichkeit.

oooder machst die HU noch moie früh schnell... falls möglich.

Ganz ehrlich... 'ne frische HU würde dir in naher Zukunft mit Wiederanmelden etc. viel Ärger / Gerenne sparen.

Früher war das alles halb so wild, wo man für 5 Tage noch 'n Kurzzeitkennzeichen für ~50-60€ bekam. Die Zeit ist halt leider vorbei... :( :mad:

Themenstarteram 21. Juli 2019 um 19:29

Zitat:

@PeterBH schrieb am 21. Juli 2019 um 21:26:21 Uhr:

Sorry, aber für einige Tage nur ein anderes. Und danach? HU kannst du ziemlich problemlos bis zu zwei Monate überziehen. Wäre die einfachere und deutlich preiswertere Möglichkeit.

Brauche Übergangsweise die Kennzeichen und hab das alles schon gut durchdacht.

 

Bräuchte daher nur die Beantwortung meiner Fragen ;)

Themenstarteram 21. Juli 2019 um 19:38

Zitat:

@v8.lover schrieb am 21. Juli 2019 um 21:28:38 Uhr:

oooder machst die HU noch moie früh schnell... falls möglich.

Ganz ehrlich... 'ne frische HU würde dir in naher Zukunft mit Wiederanmelden etc. viel Ärger / Gerenne sparen.

Früher war das alles halb so wild, wo man für 5 Tage noch 'n Kurzzeitkennzeichen für ~50-60€ bekam. Die Zeit ist halt leider vorbei... :( :mad:

Empfinde es nicht so stressig wenn ich das abgemeldete Auto in die benachbarte Werkstatt stelle um den tüv zu machen aber morgen bekomme ich das leider nicht mehr hin.

Anschließend kann er ja scheinbar problemlos angemeldet werden.

Die Kennzeichen bleiben beim Auto. Die werden entstempelt und sind dann zu nichts anderem zu gebrauchen als zur erneuten Anmeldung. Ansonsten wurde deine Frage schon beantwortet. Du kannst das Auto mit oder ohne TÜV ab aber nicht anmelden.

Falsch, als Halter des abgemeldeten Fahrzeuges kann er dieses Kennzeichen sofort seinem neuen Fahrzeug zuteilen lassen. Mach ich seit mehreren Jahren so.

Vielleicht wäre hier aber ein Wechselkennzeichen eine Lösung? Die soll es schließlich geben, auch wenn sie fast niemand bisher gesehen hat.

Zitat:

@BMWler1983 schrieb am 21. Juli 2019 um 21:38:48 Uhr:

Zitat:

@v8.lover schrieb am 21. Juli 2019 um 21:28:38 Uhr:

oooder machst die HU noch moie früh schnell... falls möglich.

Ganz ehrlich... 'ne frische HU würde dir in naher Zukunft mit Wiederanmelden etc. viel Ärger / Gerenne sparen.

Früher war das alles halb so wild, wo man für 5 Tage noch 'n Kurzzeitkennzeichen für ~50-60€ bekam. Die Zeit ist halt leider vorbei... :( :mad:

Empfinde es nicht so stressig wenn ich das abgemeldete Auto in die benachbarte Werkstatt stelle um den tüv zu machen aber morgen bekomme ich das leider nicht mehr hin.

Anschließend kann er ja scheinbar problemlos angemeldet werden.

Nö, dann ist das ganz easy, kostet ein paar Euro. Aber Arbeit und Mühe macht es nicht.

Tut mit leid. Für Außenstehende ist das mit normaler Logik nicht zu erklären was Du vorhast und das warum und weshalb und wie kannst Du selbstredend mit gutem Recht auch für Dich behalten.

Schade nur daß Du dadurch auf anderen Möglichkeiten und Vorschläge verzichten musst. Vielleicht hätte jemand hier einen ganz anderen noch viel besseren Weg gewusst wie Dein Anliegen erledigt werden kann.

Themenstarteram 21. Juli 2019 um 19:56

Zitat:

@Tacob schrieb am 21. Juli 2019 um 21:45:55 Uhr:

Die Kennzeichen bleiben beim Auto. Die werden entstempelt und sind dann zu nichts anderem zu gebrauchen als zur erneuten Anmeldung. Ansonsten wurde deine Frage schon beantwortet. Du kannst das Auto mit oder ohne TÜV ab aber nicht anmelden.

Die Kennzeichen sollen auf das andere Auto verwendet werden.

 

Kurz erklärt, ich bekomme morgen früh spontan ein neues Auto und melde meinen jetzigen Golf ab und nehme die Kennzeichen mit weil sie mir was bedeuten.

 

Sobald das Auto meiner Frau verkauft ist, machen wir den tüv beim Golf in der Nachbarschaft, sie meldet ihr altes Auto ab und den Golf mit ihren jetzigen Kennzeichen wieder an.

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