TÜV Entscheidungsspielraum Winterreifen

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bzgl. des Entscheidungs-Spielraumes von TÜV-Prüfern in Bezug auf Winterreifen:

Darf ein TÜV-Prüfer die Erteilung einer Plakette ablehnen, wenn die gesetzliche Mindestprofiltiefe von Winterreifen (1,6mm) eingehalten ist und der Reifen etwa 2,6 - 3 mm Profil hat?

Ich frage, weil ich diesen Fall tatsächlich habe und ich das einfach nicht nachvollziehen kann.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Moin!
Nein! Abgesehen davon, dass ich mit dem Winterreifen im Winter nicht mehr fahren würde, wir das wohl nicht der einzige Grund für eine Ablehnung sein.
G

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Widerspricht meinem geposteten trotzdem nicht.
So hab ich es auch auf dem Berufskraftfahr-Lehrgang "95" gelernt.

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