TÜV bzw. Polizei Fragen

Hi,

ich bin gerade dabei meinen Moped FS zu machen.
Natürlich bin ich gerade dabei den Markt nach einem passenden Motorrad abzusuchen.

Leider kann ich mir kein neues Motorrad kaufen (Preislimit 4000 Euronen). Jetzt sehe ich bei vielen Inseraten das die meisten Gebrauchtmopeds teils weniger teils abenteuerlich umgebaut sind.

Jetzt die Frage: Wenn auf einem Moped ein Sportauspuff drauf ist und der Verkäufer sagt er ist zwar tierisch laut aber er ist eingetragen bzw hat ne ABE Nr eingestanzt.

Was passiert wenn mich die Polizei anhält oder ich beim TÜV vorfahr mit diesem Auspuff??? Eingetragen und zu laut geht das???

Grüße aus der Fränkischen Schweiz

24 Antworten

naja, ganz soo schlimm dürfte ees auch wieedeer nicht sein. wenn du mit eeinem defekten, aber eingetragenen auspuff rumfährst, bekommst du in aller regel nicht gleich 3 punkte. mängelkarte - in ordnung bringen vorfahren - gut is.
auch die beschlagnahme von moopedss vor ort ist nicht ganz so einfach - es zählt immer die vorgabe der verhältnissmässigkeit (ob das dann immer so stattfindet, ist ne andere frage!).

harley13

Also Leute, meine GSX-R 750 K6 hat serienmäßig 102 dB.
So steht das auch im Fahrzeugschein. An dem Mopped ist die komplette Abgasanlage noch im Originalzustand.

Was soll ich dem Kollegen von der Polizei denn nun erzählen wenn ihm das zu laut ist?
Verstosse ich mit so einer hohen Lautstärke gegen Gesetze?

Zitat:

Original geschrieben von derspezi78


Verstosse ich mit so einer hohen Lautstärke gegen Gesetze?

wenn die anlage bed. durch alterung und verschleiß mit der zeit lauter als die 102db wird, haste ein problem!

Zitat:

Original geschrieben von derspezi78


Also Leute, meine GSX-R 750 K6 hat serienmäßig 102 dB.
So steht das auch im Fahrzeugschein. An dem Mopped ist die komplette Abgasanlage noch im Originalzustand.

Was soll ich dem Kollegen von der Polizei denn nun erzählen wenn ihm das zu laut ist?
Verstosse ich mit so einer hohen Lautstärke gegen Gesetze?

wenn die SERIENMÄSSIG soviel hat, impliziert das, dass dieser grenzwert dem baujahr deines moppeds entspricht und du somit kein problem hast. wird die (originale) anlage aber mit der zeit durch verschleiss lauter, KANN man ein problem kriegen. diesen fall halte ich aber (siehe oben) für eher unwahrscheinlich, denn kein grrüner (oder blauer) zieht vor ort dein mopped ein, nur weil dein originaler, nicht von dir (bewusst) manipulierter auspuff zu laut ist. wenn das offensichtlich durch verschleiss erfolgt ist, kommst du maximal mit einer mängelkarte davon.

harley13

Ähnliche Themen

Tag Leut.
Ich war jetzt einfach mal so frech und hab bei der Rennleitung angerufen und um Aufklärung gebeten......😁
Also wenn der Auspuff bei ner Kontrolle wirklich mal zu laut wäre und er ist noch original oder besser gesagt unmaipuliert, also einfach durchs Alter lauter geworden ist, dann wird keine Strafe fällig.
Er sagte noch: Dann kommt noch die Laune des Kollegen dazu der eine unternimmt gar nix, der andere besteht evtl. auf einen wechsel des Auspuff`s.
Grüsse
tt

Dem kann ich mich nur anschließen, war im Februar auf ner kleineren Motorradmesse in Karlsruhe wo unter anderem auch die grün weißen nen Stand zum Thema Sicherheit beim Motorrad fahren hatten. Und dort kam das selbe zur Sprache, waren 3 Männchen mit gleicher Meinung. Wenn keine offensichtlichen Manipulationen am nachgekauftem ESD mit ABE vorliegt und der DB-Killer vorhanden ist gibts nen Mängelzettel.War mir anfangs auch ne sicher mit dem ESD der beim Motoradkauf drann. Aber wie gesagt bis jetzt hat sich noch niemand drann gestört. MfG

Hallo allerseits, also ich möchte euch ja nicht verunsichern, aber die Info´s die ihr von euch gebt, entsprichen nicht mehr ganz den Tatsachen. Aber der Reihe nach. In diesem Jahr hat es erhebliche Veränderungen in der Gesetzeslage gegeben. Vorher war es so, dass bei Änderungen an der Abgasanlage die eine Verschlechterung der Geräusch-oder Umweltemmission zu Folge hatte, die Betriebserlaubnis erloschen ist. 3 Punkte, Bussgeld usw.
Das ist jetzt nicht mehr so. Beispiel: Ihr fahrt mit eurem Bike durch die Lande und habt den Db-Eater rausgenommen. Polizei hält euch an. Ihr fahrt jetzt ein Fahrzeug, dass nicht vorschriftsmäßig ist. 25€ bezahlen, den Db-Eater wieder einbauen und weiter gehts. Wobei es in Berlinnoch nicht mal die entsprechenden Tatbestndsnummern dafür gibt.

Falls ihr noch weitere Info´s braucht, kann ich nächste Woche mal den genauen Wortlaut des neuen Gesetztes reinsetzten.

Zitat:

Original geschrieben von [Dr. Rossi]


Falls ihr noch weitere Info´s braucht, kann ich nächste Woche mal den genauen Wortlaut des neuen Gesetztes reinsetzten.

du wirfst da gehörig was durcheinander!

die neue fzv hat keinerlei einfluss auf den tatbestand der erlöschens der be, die fzv betrifft nur die zulassung, die stvzo weiterhin die be....

das hat zur folge, das nur die be erlischt, und nicht wie früher auch gleichzeitig die zulassung....die strafe 3pkt. 50€ a-verstoß bleibt weiterhin erhalten, lediglich im gegensatz zu früher, wird der halter nciht auch noch mit zur kasse gebeten...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


du wirfst da gehörig was durcheinander!

Das sehe ich genau so.

Wir haben an diesem Wochenende ne Motorradmesse gehabt, da war ich heut auch...

Unter anderem war auch die Rennleitung mit ihren Motorrädern zur Ausstellung und da hab ich mir den gleich mal gekrallt.

Er sagte: Wenn der Auspuff zu laut ist aber unmanipuliert (er scheut sich auch nicht den Auspuff abzumontieren und den von innen zu begutachten) dann kommt man mit nem Mängelbericht davon und je nach Kollegen eine Geldbuße bis zu 35 euro).

Wenn der Manipuliert ist z.B. DB eater fehlt ist das erlöschen der BE und darauf erfolgt Anzeige, Geldbuße, Punkte und in ganz krassen Fällen scheut er sich auch nicht den Auspuff vor Ort sicher zu stellen und wie der jenige dann nach hause kommt ist seine sache.

Das waren heute die Worte eines Motorradcops.. (wie nett die sein können wenn sie nicht wirklich im Dienst sind)😁

Grüsse

tt

@ [Dr. Rossi]

Du wolltest doch "nächste Woche" den genauen Wortlaut des neuen Gesetzes hier ins Forum reinsetzen.

Gibts denn hierzu mittlerweile schon was neues??

Gruß
vrodcruiser

Deine Antwort
Ähnliche Themen