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TÜV Betrug?

Mercedes CLK 209 Coupé

Hallo Freunde

Bin ehrlich gesagt neu in dem Forum, daher weiß ich nicht ob ich die Frage hier so richtig platziere. Sorry im Voraus.

Ich habe vor ca. 6 Monaten einen gebrauchten CLK bei einem Händler gekauft. Wir waren zusammen mit dem Händler vor dem Kauf beim Tüv und der hat dann die Mängel aufgenommen. Danach hab ich vor gezahlt, der Händler hat den Wagen mit zur Werkstatt gebracht. Zwei Wochen später hab ich den Wagen abgeholt und die Machkontrolle beim TÜV war ohne Mängel.

2 Wochen später hab ich mich über paar Probleme bei dem Händler beschwert, bin hin gefahren und und sein angeblicher Mechaniker konnte nichts feststellen. Die Beschwerden waren das der Motor bei Last rattert und das der ganze Wagen ab 40-50 km/h hubeln tut bzw Vibration vorhanden ist.

Ich habe den Wagen mit einem Freund der ein Gerät hat eine Diagnose gemacht und da hatten wir zwei Fehler.

Später war ich wieder beim Händler bezüglich diesen Problemen und hab ihn den Wagen da gelassen. Der Wagen war einen ganzen Monat bei ihm und angeblich konnten die keine Fehler feststellen. Obwohl ich ihm ein Screenshot der beiden Fehler zugeschickt habe. Angeblich waren auch bei fahrt keine Vibrationen etc. festzustellen.

Ich war jetzt vor paar Tagen zufällig in der Werkstatt eines Kollegen und er hat ihn sich mal angeschaut.

TÜV Bericht zufolge wurden folgendes festgestellt:

-EM Feder - 1. Achse rechts - gebrochen

-EM Feder - 2. Achse rechts - gebrochen

-EM Zug- / Druckstrebe - 1. Achse links und rechts - Gummilagerung beschädigt

-EM Traggelenk / Führungsgelenk - 1. Achse links - ausgeschlagen

Jedoch wurde der eine Mangel (EM Traggelenk / Führungsgelenk - 1. Achse links - ausgeschlagen) nicht repariert und trotzdem wurde hier der TÜV Bericht ohne Mängel ausgestellt und das Fahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen. Zudem wurde festgestellt das der TÜV allgemein nicht ordnungsgemäß gemacht wurde. Weitere festgestellte Mängel sind:

-Faltenbalg (Staubschutz) Stoßdämpfer Links wurde einfach durchgeschnitten und mit einem Kabelbinder fest gemacht. Also pfusch. Vorallem hab ich gelesen, dass so vom Tüv auch nicht abgenommen werden darf und müsste eigentlich als Mängel aufgenommen werden.

-Rissige Bremsleitungen. Die Bremsleitungen hinten (rechts & links) sind an der Grenze zum Reißen. Das hat der TÜV Prüfer auch nicht als Mängel aufgenommen.

Also der TÜV Prüfer hat von Anfang an nicht richtig kontrolliertt und dann auch noch ein nicht reparierten Mangel einfach aus dem Bericht entfernt und dem auto so in dem Zustand tüv gegeben.

Was kann ich jetzt tun, kann mir hier jemand helfen?

Vielen Dank im voraus.

Bremsleitungen
Bremsleitung
Querlenker
+1
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18 Antworten

Alle Teile sind Verschleißteile. Bedeutet, wenn du das Auto entsprechend bewegst, werden diese Teile belastet und verschleißen.

Das ist vollkommen normal und muss nicht unbedingt vorher ersichtlich gewesen sein. Soviel mal zum Thema Mangel.

Das rattern ist möglicherweise dein Motorlager. (Möglicherweise!)

Besorg dir die Teile, Federn bekommst du gebraucht günstig.

Der Rest muss so oder so ausgetauscht werden.

Ist schließlich ein altes Auto.

Wie viel hat er gelaufen? Bj? Vorbesitzer? Scheckheft?

Elementare Informationen wie Baujahr und km Laufleistung des Wagens fehlen leider.

Wie aber schon geschrieben, handelt es sich hier um ein älteres Fahrzeug (> 10 Jahre), da fallen die meisten Fehler leider unter Verschleiß. Bei einem Gebrauchtkauf hilft nur ein eigener, sorgfältiger Blick unter das Fahrzeug. Am besten mit einem guten Freund, der sich mit Fahrzeugen auskennt. Auch die Durchsicht beim TÜV, die Wahrscheinlich keine 15 Minuten dauerte, ist keine Garantie auf ein perfektes Fahrzeug.

Hallo Tuna96, Meine Bewertung:

ich schätze, Du hast Pech gehabt an einen Händler geraten zu sein, der Deine Unkenntnis erkannt und ausgenutzt hat.

Im Nachhinein wirst Du selber zu der Erkenntnis gekommen sein, dass es richtiger gewesesen wäre einen fertigen geprüften TÜV abgenommen Wagen zu kaufen und erst dann zu bezahlen.

Händler und TÜV stehen in einem gewissen Abhängigheits-Verhältnis, wobei zu beachten ist, dass der Händler mehr oder weniger ein guter Kunde sein kann.

Ich habe solchen Umstand auch erlebt, allerdings danach in einer anderen neutralen Werkstatt.

Nach deren Aussage war die mir vorliegende Bescheinigung ein reines

Gefälligkeitsgutachten.

Der Prüfer wird sich Dir gegenüber ggf. mit einem damaligen "Ermessensspielraum" rausreden, der Händler spielt auf Zeit und lässt dich verhungern.

Probiere es noch mal bei dem Händler schriftlich unter dem Hinweis auf die Gewähr und > nicht verkehrssicher und stillgelegt wegen Gefahr im Verzug <

Meine Meinung:

Du wirst wohl ohne Rechtsschutz mit einem Rechtsbeistand und/oder Sachverständigen

nicht viel erreichen.

Sorry, aber Dein Kauf steht in direkter Verbindung mit Lehr- und Schmerzensgeld.

Für 2024 mehr Gutes und Glück !

H. W. M.

Themenstarteram 1. Januar 2024 um 16:59

Es ist ja so, dass die Mängel die bei der ersten Kontrolle aufgeschrieben sind teilweise nicht behoben wurden und bei der nachkontrolle die Mängel diesmal einfach nicht mit aufgenommen worden sind und der Wagen einfach so tüv bekommen hat. Das rattern und so ist mir relativ egal, mir geht es ja eher darum dass der tüv Prüfer Geld vor Augen hatte und nicht das Auto. Also er hat ein Fahzeug welches quasi nicht verkehrssicher ist zugelassen.

Rechtsschutz habe ich.

Meine Empfehlung:

Nehme den Rechtsschutz in Anspruch !

Berichte mal über das Endergebnis,

es ist auch für alle/andere lehrreich.

Mit allen guten Wünschen

H. W. M.

Wenn du genug Zeit hast (wir reden hier von Monaten bzw. Jahren) und auf den Wagen nicht angewiesen bist, nimm die Rechtschutzversicherung in Anspruch. Sonst empfehle ich das unter "Lehrgeld" zu verbuchen.

Guck mal, wenn der Wagen beim tüv gewesen wäre, und dort wären entsprechende Mängel aufgefallen und notiert, so dass eine wiedervorstellung zur HU nötig gewesen wäre… Dann hättest du wirklich gute Karten.

Wie du merkst, nutze ich viele Konjunktive.

Wenn du jetzt mit dem Rechtsschutz was machst, rechne mal mit entsprechendem Verzicht des Fahrzeugs.

Zudem strebt das Gericht immer einen Vergleich an.

Da gehst du plus minus null raus, weil das alles Pille Palle ist und nix kostet. Nur die Arbeit kostet etwas.

Wurde der Wagen überhaupt normal mit Kaufvertrag von gewerblich an privat verkauft? Oder war das im „Kundenauftrag“?

Themenstarteram 1. Januar 2024 um 19:59

Ist gewerblich auf dem kaufvertrag

Also inkl Sachmängelhaftung? Garantie dazu gekauft?

Kilometer? Bj?

Wurden die Mängel beim Tüv notiert?

War eine Wiedervorstellung nötig?

Themenstarteram 2. Januar 2024 um 7:18

Zitat:

Also inkl Sachmängelhaftung? Garantie dazu gekauft?

Kilometer? Bj?

Wurden die Mängel beim Tüv notiert?

War eine Wiedervorstellung nötig?

Der Wagen war beim TÜV. TÜV hat die Mängel aufgenommen und Bericht erstellt. Da war ich auch dabei. Händler hat angeblich dann die Mängel behoben und ich hab den Wagen dann im guten gewissen abgeholt. Die Nachkontrolle beim TÜV ist Mängelfrei (bei der nachkontrolle war ich nicht dabei) Jedoch wurde in einer anderen werkstatt jetzt festgestellt das die Teile nicht ausgetauscht worden sind.

 

Also der TÜV hier hat bei der nachkontrolle angegeben dass die Mängel beseitigt worden sind. Aber das sind die ja nicht.

Ja dann auf zum Anwalt.

Voll normaal, ey!

Werkstatt macht jeden 2. Freitag "Sammelbestellung" beim örtlichen (befreundeten) TÜV-Prüfer und versorgt diesen dann mit ordentlich Bratwurst und Schnaps und wiederum Aufträgen. Beim 7. Auto schaut er dann auch nicht mehr so genau bzw. "das machen wir noch", "die Teile sind schon bestellt" oder der Schweißer ist grad krank...

Plus ein kleines "Trinkgeld" und schon ist die Plakette erteilt, mit "Ermessensspielraum"....

Und dann weise das mal nach!

Alles Gute bei Deinem kommenden Rechtsstreit!

Ich bin selbst Prüfer.

- streng genommen ist Staubschutz bei den Schwingungsdämpfer kein Mangel (existiert nicht im Mangelbaum!). Hier kannst du dem Prüfer nichts ankreiden

- Bremsschläuche hat er übersehen

- Gummilagerung der Querlenker gerissen

Mein Tipp: Melde dich bei dem Prüfer direkt (seine Kontaktdaten findest du im Prüfbericht) und kläre die Situation, was den TÜV anlangt mit ihm direkt. Ihr werdet sicher eine gute Lösung finden.

Sorry, ich wollte eure Branche nicht grundsätzlich schlecht machen.

Im Gegenteil: Ich finde es schon gut und richtig daß es diese Überwachung gibt, letztendlich auch zu meiner eigenen Sicherheit. Aber schwarze Schafe gibt es immer, hier ist es wohl aufgefallen.

Als "Normalkunde" bekommt man das evtl. gar nicht so mit.

VG

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