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TÜV / AU alte Bescheinung bei Erneuerung erforderlich?

Themenstarteram 24. September 2004 um 0:20

wenn ich tüv/au neu machen will , auch wenn der noch nicht abgelaufen ist, brauche ich dann die 2jahre alte bescheinung der letzten untersuchung?

thx

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18 Antworten

Nein, brauchst Du nie...

Nie stimmt nicht!!

Man soll die aktuelle Prüfbescheinigung (Tüv UND AU) immer mit den sonstigen Papieren mitführen, ist seit 1 oder 2 Jahren Pflicht, soweit ich weiß....

Gruß, Jens

Hallo,

fürs neu machen brauchst du die Bescheinigungen nicht.

Muss man die echt mitführen??? Weiß das auch die Polizei? Gefragt haben die mich danach noch nie.

Christo

ja stimmt schon.

Is wirklich auf Verlangen vorzuzeigen.

Was das soll, weiß wohl keiner.

Gibt doch nur Stempel gültig, oder Stempel abgelaufen.

Für alles dazwischen braucht man wohl den Zettel ;)

Der die AU macht, kann vom alten Schein halt ein

paar Infos ablesen, die die "Wackelkandidaten"

im Einzelfall schon mal über die Prüfung bringen.

Wenn mit dem Auto alles i.O. ist, brauchst du ihn aber keinesfalls.

Die einzige rechtliche Grundlage scheint §29 Abs. 10 StVZO zu sein:

Zitat:

Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren. Er oder sein Beauftragter hat den Untersuchungsbericht, bei Fahrzeugen nach Absatz 11 zusammen mit dem Prüfprotokoll und dem Prüfbuch, zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde bei allen Maßnahem zur Prüfung auszuhändigen. Kann der letzte Untersuchungsbericht oder das letzte Prüfprotokoll nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten Zweitschriften von den prüfenden Stellen zu beschaffen oder eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchführen zu lassen.Die Sätze 2 und 3 gelten nicht für den Hauptuntersuchungsbericht bei der Fahrzeugzulassung, wenn die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist.

Demnach muss man die Berichte jederzeit vorweisen können. Wahrscheinlich sind Polizisten auch zuständige Personen. Also am besten mitführen.

Jep - kurzer Praxisbeitrag:

Fahre nun ein 33kw-Geschoss, welches auf den Namen "Corsa" hört - noch dazu der "City" (dernoch nichtmal Servo oder ABS hat *gg*)....

--> wurde aber tatsächlich danach gefragt bei einer Polizeikontrolle Anfang des Jahres.

Musste eingestehen, dass ich das nicht mitführe (weil ich es nicht wusste) - warum auch? Hab die ABE für die Felgen mit (obwohl eingetragen, ist auch nix besonderes, nur bissi größer)

Am Ende aber nur der Hinweis, es zumindest mit reinzulegen (als Kopie?) - wäre "nicht so schlimm".

Wie gesagt - ich wusste es auch net, jetzt aber schon. Habs mittlerweile als Kopie bei der Gebrauchanweisung. :)

Grüße

Schreddi

Grund dahinter: es wurde zuviel Schindluder mit den "leichten Mängeln" getrieben - früher hatte man einfach soviel vertrauen in die Leute, daß die dann diese aufgelisteten Mängel auch wirklich beseitigen (lassen).

Heute denkt doch jeder, der die Plakette nue bekommen hat, daß er es sich sparen kann, die aufgelisteten Mängel denn auch machen zu lassen. Frei nach dem Motto "jetzt kann mich der TÜV mal für zwei Jahre".

Fakt ist: kommt man später als einen Monat in eine Strassenkontrolle und die im Prüfprotokoll aufgeführten Mängel sind eindeutig noch vorhanden, weil nicht gemacht worden, wird's teuer. Und nun ratet mal, warum's neuerdings die Mitführpflicht gibt.

Dann müsste also jeder Polizeibeamte gleichzeitig auch Sachverständiger sein , um alle Mängel zu kontrollieren und ggf. die Beseitigung festzustellen.

Dürfte in der Praxis schwer werden.Wo sind die Allroundpolizisten ?

Ansonsten : Mitführpflicht Zustimmung , gibts schon ein paar Jährchen

Grüße

capri

Themenstarteram 24. September 2004 um 13:55

also ausser für die polizei bräuchte ich die zettel nicht mehr. hat der tüv denn noch infos über mein auto gespeichert oder so etwas?

Daten speichern?

Soweit ich weiß nicht - wenn, dann müsste doch eigentlich auf den Unterlagen irgendwo was drauf stehen.

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von brenner100

also ausser für die polizei bräuchte ich die zettel nicht mehr. hat der tüv denn noch infos über mein auto gespeichert oder so etwas?

Die Stelle, wo Du Deinen TÜV gemacht hast, hat sicherlich noch Daten über Dein Auto. Falls Dein TÜV-Bericht mal abhanden kommen sollte, kannst Du Dir im günstigsten Fall einen neuen ausstellen lassen.

Themenstarteram 24. September 2004 um 16:04

also sag ich einfach ich hab den verloren wenn ich gefragt werde und gut is`? dürfte doch keine grosen probleme machen.

was ist eigntlich wenn ich den fahrzeugbrief verliere?? wo bekomme ich nen neuen her?

*lol*

Was hast du mit dem "Auto" eigentlich vor?

Gehörts dir? *gg*

Im Ernst:

Verlorener Fzgbrief --> zur Zulassung und Ersatz Fzgbrief ausstellen lassen nach ner gewissen Frist.

Kosten unbekannt, und ob da ne eidesstattliche Versicherung gemacht werden muss - keine Ahnung...

Guck mal hier nach:

http://www.kba.de/.../fz_dokument_teil1.htm

Ist noch recht aktuell und wohl auch verbindlich da von "höchster Stelle" ;)

Im Übrigen:

Glaubst du - wenn dich die Polizei überhaupt jeeeemals danach fragt - die glauben dir, dass du den "verloren" hast? *rofl*

Nochwas:

Es sollte doch in deinem eignen Interesse sein --> denn (so wie das klingt wird dir das wohl häufiger passieren *gg*) bei Polizeikontrollen kannst du schneller nachweisen, das alles i.O. ist mit dem Wagen - abgesehen von den Plaketten auf den Schildern.

Grüße

Schreddi, der immer noch grübelt. was die Fragen sollen ;)

Alles sehr merkwürdig.

grübel,grübel :D :D

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