ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. TÜV am Auto abgelaufen und jetzt post vom landratsamt

TÜV am Auto abgelaufen und jetzt post vom landratsamt

Themenstarteram 28. April 2009 um 15:12

Hallo erstmal,

heute habe ich von meinem zuständigen Landratsamt ein Schreiben bekommen. In dem steht, dass ich den Mängel (TÜV) innerhalb von 20

Tagen abzustellen habe.

ABER: 1. Ich habe bisher keine Mängelkarte erhalten, von der im Schreiben die Rede ist.

2. Der Mängel ist am 27.04. festgestellt worden, aber an diesem Tag bin ich oder sonstwer garnicht mit dem Fzg. gefahren.

3. und das wichtigste: Das Auto wird seit geraumer Zeit nicht mehr gefahren und steht auf einem PRIVATSTELLPLATZ!! Also warum zum Geier soll ich TÜV machen?

Das Auto wurde und wird nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt!

Ich nehme mal an, ein lieber Nachbar wird eine Anzeige gemacht haben.

 

Wie soll ich vorgehen?

MfG

Beste Antwort im Thema
am 30. April 2009 um 9:14

Also, ich resümiere:

 

Wenn ich auf meinem Anwesen ein KFZ ohne gültige HU abstellen, dann darf ich das nur wenn ich zuvor einen Zaun aus Hasendraht um dieses errichte, damit Unbeteiligte nicht durch das KFZ gefährdet werden.

 

Da stellt sich mir doch folgende Frage:

 

Wer, zur Hölle, denkt sich eigentlich all diese unfaßbar schwachsinnigen Gesetze aus? Wer bezahlt eigentlich die Geistesgrößen, die sich diesen Unsinn ausdenken? Und wovon? Dazu kommen dann noch diejenigen die diese Gesetze überwachen, sanktionieren etc. pp.

 

Man stelle sich einmal vor all diese Personen würden einer sinvollen Tätigkeit zugeführt, blühende Lanschaften im Osten wie im Westen wären das unweigerliche Resultat...

68 weitere Antworten
Ähnliche Themen
68 Antworten

Oh wei, wie gut, dass ich was Anständiges gelernt, von Jura keinerlei Ahnung und eine abgeschlossene Garage habe!

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän

von Jura keinerlei Ahnung habe!

cheerio

 

Da hast du aber was mit den meisten Juristen gemein.:D Deswegen gibt es in der gleichen Sache auch zehn verschiedene Urteile. Für mich hat das nämlich nichts mit " Recht " zu tun sondern ist schlicht Willkür. Gesetze sind bei dieser Klientel eh nur unverbindliche Preisempfehlungen. :rolleyes:

In dem Stadtteil ist die Bebauung eher locker - fast ausschliesslich Einfamilienhäuser - GRZ ist bei 0,15

Ich denke Absicht war hier eher die Optik als aus sachlichen Gründen - zumindest wird hier nicht wirklich viel auf den Strassen geparkt.

Mir ist das halt nur noch deshalb in Erinnerung weil das ja eher ungewöhnlich ist.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

@ michaka13:

Dein Schild hält die meisten Fahrer davon ab, auf deinem "Privatgrund" zu parken! Ist doch schön für dich, hat aber mit der Einstufung Privat / Öffentlich i.S.d. Gesetzes nun zu 0% nichst zu tun!

Wenn du oder ein anderer ein abgemeldetes Autos oder eins ohne HU /AU dort abstellst kannst du einen Strafzettel bekommen, weil es nach dem Gesetz TATSÄCHLICH öffentlicher Verkehrsraum ist!

Und um auf das Thema zurückzukommen.

Nehmen wir an du hast nen Bauernhof, der

1. durch ein Tor abgetrennt ist,

2. nur über nen Feldweg erreichbar ist, nochmal ein Tor vor dem Hof, 3 . dann noch ein Scheunentor

4. und dann noch eine Garage in der Scheune,

dort steht ein alter Mini dessen HU seit 6 Monaten abgelaufen ist.

(fahrbereit, nicht komplett zerlegt oder sowas, da könnte man dann noch vor Gericht gehen)

Jetzt ist bei dir eingebrochen worden, du rufst die Polizei.

"Gut, jetzt haben wir alles aufgenommen, sie kriegen Bescheid."

"Und für die abgelaufene HU von dem Mini bekommen sie noch nen Strafzettel."

Das ist rechtlich einwandfrei.

Zugelassene Fahrzeuge brauchen eine gültige HU. Egal wo sie stehen.

 

Oder noch extremer:

Nehmen wir an, du wolltest einen alten Fiat X1/9 auf der Aussichtsplatform der Zugspitze für ein Fotoshooting.

Polizist kommt vorbei, sieht HU ist abgelaufen - Strafzettel. :)

Abmelden und gut ist - macht doch eh Sinn wegen Versicherung :-) dann darf er da in fast allen Städten und Gemeinden stehen so lange er will.

am 1. Mai 2009 um 2:40

@ haschee:

WAS bitte willst du jetzt mit deinem Beitrag?:confused::confused::confused:

Nur einem du... Komentar abgeben, oder hat es für DICH einen Sinn?

am 1. Mai 2009 um 7:23

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

@ haschee:

WAS bitte willst du jetzt mit deinem Beitrag?:confused::confused::confused:

Nur einem du... Komentar abgeben, oder hat es für DICH einen Sinn?

Wieso?

Er hat doch Recht.

Moin,

An der Stelle ist deine Meinung falsch! Mindestens andere Mieter der Tiefgarage haben Zugang zu dem Fahrzeug, hier reichen im übrigen Fussgänger als Verkehrsteilnehmer bereits aus! Diese könnten, ebenso wie das Abwasser (Wasserrecht ist sehr kompliziert!) durch ein nicht verkehrstaugliches Fahrzeug gefährdet werden. An diesen beiden Punkten besitzt das Landratsamt oder das Ordnungsamt Zugriff auf dein Fahrzeug, ganz egal ob privat oder nicht! Die können das Fahrzeug sogar, wenn Sie der Meinung sind die Gefährdung ist groß genug, Zwangsentsorgen lassen.

Auf den Punkt "Privat" kannst du dich in diesem Fall nur dann zurückziehen, wenn dein Fahrzeug in einer PRIVATEN Einzelgarage weggeschlossen ist und selbst an der Stelle können dir das Wasser- und Abfallrecht noch einen Strich durch die Rechnung machen.

Und zu guter Letzt hat auch noch der VERMIETER der Tiefgarage oder die Eigentümergemeinschaft ein entsprechendes Interesse daran, das diese Tiefgarage nicht als Mülllagerraum verwendet wird...

Zitat:

Original geschrieben von stan4

Der einzigste Mangel ist, der in dem Schreiben erwähnt wird, das HU abgelaufen ist. Aber da es eine abgesperrte Privat-Tiefgarage ist, bin ich der Meinung, dass es keinem was angeht, was so auf meinem Stellplatz rumsteht. Ich hätte die Nummerschilder abschrauben sollen...:(

Ähh ... siehe oben! Auch hier spielen wasser- und abfallrechtliche Regelungen rein. Da du bereits aufgefallen bist, wird dich dein Amt in Kürze nach dem Verbleib deines Fahrzeuges befragen.

Dein Problem ist nicht X oder Y sondern einfach nur ... dein Auto ist irgendwem aufgefallen und irgendwem ein Dorn im Auge. Du stehst jetzt, im Gegensatz zu allen anderen, im Fokus des Amtes, einfach weil sich irgendwer durch das Fahrzeug belästigt gefühlt hat.

Zitat:

Original geschrieben von stan4

Ich werd der Sache ein positives Ende bereiten und das Auto abmelden, dann sind alle zufrieden und glücklich:rolleyes:

Ich hoffe, dann kommt nicht nach ein Paar Wochen wieder ein Schriebs vom Amt.

Ein abgemeldetes Auto auf einem Privatstellplatz ist ja wohl rechtens, egal wo er sich befindet, in einer TG oder irgendwo im Freien.

MfG

Das ist doch simpel. Die haben eine Gewerbegenehmigung, sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung. Zudem müssen dort entsprechende Umweltauflagen erfüllt werden. Dinge die ansonsten durch die Fahrzeughaftpflicht und die Ruheversicherung abgedeckt werden.

Zitat:

Original geschrieben von Bloodfire

Naja so fast alles ist für jeden zugänglich und wie gesagt auch die Autohändlerplätze sind öffentlich zugänglich warum sind deren Fahrzeuge nicht alle angemeldet kannst du mir das erklären?

Ausser für den ebenfalls als Verkehrsteilnehmer geltenden FUSSGÄNGER.

Zitat:

Original geschrieben von Bloodfire

Wie gesagt einfach nen Hasendraht am Anfang des Parkplatzes oder ein Pfosten ändert ja die Tatsache... Also wenn ich mein Auto abgemeldet abstellen will stelle ich einfach eine Bananenkiste hinter mein Auto so ist es nicht mehr für jeden zugänglich:p

Dieses Schild hindert einen Fussgänger aber nicht daran, an dem Fahrzeug vorbeizugehen, wenn es nicht entsprechend abgesperrt ist. Öffentlicher Verkehrsraum ist nicht nur das was ein Fahrzeug befährt. Auch ein Fussgänger ist ein Verkehrsteilnehmer, der durch ein abgemeldetes Fahrzeug nicht gefährdet werden darf.

Und genau das ist das Problem an diesem Gesetz. Genau hier fängt es an interessant zu werden, du musst nämlich zur Abgrenzung zum öffentlichen Verkehrsraum auch Sorge dafür tragen, dass der Zugang von FUSSGÄNGERN entsprechend eingegrenzt wird (das heißt nicht unmöglich machen, weil das unrealistisch ist) und das ist der Punkt der in einigen Argumentationen nicht beachtet wurde.

Gruß Kester

Zitat:

Original geschrieben von michaka13

 

Da Bloodfire schrieb an seinen 2 Privatparkplätzen steht ein Schild "Privatparkplatz" reicht das.

Der Verfügungsberechtigte,nämlich Bloodfire,bringt durch dieses Schild wohl klar zum Ausdruck das dieser Parkplatz nur einem bestimmtem Personenkreis zur Verfügung steht.Nämlich ihm selbst,seiner Frau,seinem Opa,Oma oder was weiß ich wem.

Sicher duldet Bloodfire auch keine Benutzung durch die Allgemeinheit.

Und selbst wenn z.B.ich gelegentlich und unbefugt seinen Parkplatz nutze,ändert das halt nix an der Nichtöffentlichkeit,siehe oben.

Also,ist sein Privatparkplatz kein öffentlicher Verkehrsraum.

 

Gruß,micha

Faktisch kann zwar der Fussgänger zum abgemeldeten Auto hinlaufen aber er befindet sich dann lediglich wegerechtlich im öffentlichen Verkehrsraum, das reicht aber nicht. Angemeldet muss das Auto erst sein wenn es in den tatsächlichen öffentlichen Verkehrsraum kommt (egal ob parkend oder fahrend)

 

Die Tatsache dass es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt, reicht da nicht - entscheidend ist hier um welche Art des öffentlichen Verkehrsraum es sich handelt - das Zulassungsrecht ist hier - sinnvollerweise - differenzierter als das Wegerecht.

Ich habe mein nichtgenutztes Auto abgemeldet - das spart Steuer und Versicherung, und so kompliziert ist die Inbetriebnahme ja auch nicht, falls man doch wieder Lust auf sein anderes Auto bekommt - das ist an einem Vormittag zu schaffen - trotz Ämter :D

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. TÜV am Auto abgelaufen und jetzt post vom landratsamt