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Tüv abgelaufen - Versicherungsschutz

Themenstarteram 13. April 2019 um 2:39

Wir haben gerade am Stammtisch darüber geredet, wie sich ein abgelaufener Tüv auf die Kfz Versicherung auswirkt?

Was passiert, wenn der Tüv überzogen ist und ein Unfall aufgrund defekter Bremsen passiert.

Die Bremsen wären beim Tüv ja beanstandet worden.

Welche Auswirkungen hat das auf die KH und auf die Kasko?

Bei Kasko ist ja in vielen Fällen inzwischen die grobe Fahrlässigkeit mitversichert.

Spielt das in dem Fall eine Rolle?

Was mein Halbwissen so hergibt, sind wir ja hier dann im Bereich von VVG §23 Gefahrenerhöhung.

Kann ich da als Verischerungsnehmer so einfach sagen, mir ist egal ob der Tüv überzogen ist und die Bremsen defekt sind. Ich hab ja grobe Fahrlässigkeit mit in der Kasko?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 14. April 2019 um 10:15:06 Uhr:

https://www.allsecur.de/.../

Steht bei jeder Versicherung so das Regress genommen werden kann

Liest Du eigentlich den Inhalt der verlinkten Seite?

Wenn ja, warum behauptest Du dann irgend etwas, obwohl Du den Inhalt nicht verstanden hast?

Um die Frage des TE zu beantworten: Ein abgelaufener TÜV hat keinen Einfluss auf die Schadensregulierung.

TÜV-relevante Mängel können aber unter Umständen eine Rolle spielen, auch bei bestehendem TÜV!

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am 13. April 2019 um 6:04

...eine abgelaufene HU- oder SP-Plakette kann aber niemals eine Unfallursache sein und ist demnach auch keine Gefahrenerhöhung.

Damit es Probleme gibt muß schon erst einmal ein tatsächlicher Mangel nachgewiesen werden bzw. noch mehr es muß nachgewiesen werden, dass der Mangel auch ursächlich für den Unfall war.

Fliegt z.B. ein Fahrzeug aus einer Kurve -egal aus welchem Grund-, dann wird man eher keine Probleme bekommen nur weil vielleicht nachgewiesen wird, dass eins der Rücklichter defekt war. Ganz einfach, weil ein defektes Rücklicht aus der Natur der Sache heraus keinen Einfluß darauf haben kann, dass ein Fahrzeug einen Abflug hinlegt.

Wird allerdings festgestellt, dass z.B. die Reifen -ums eindeutig zu machen- komplett blank ohne Profil waren, dann wird der Fahrer (Abfahrtskontrolle!) und evtl. auch der Halter massive Probleme bekommen... und zwar auch vollkommen unabhängig davon, ob da eine abgelaufene oder eine frische HU-Plakette an dem Fahrzeug klebt.

PS:... schon einmal die Statistik bzgl. der Unfallursachen angeguckt... technische Mängel sind mit grad mal um die 3.500 jährlich vernachlässigbar gering gegenüber der Gesamtzahl von knapp über 300.000 Unfällen.

Themenstarteram 13. April 2019 um 9:04

Zitat:

@celica1992 schrieb am 13. April 2019 um 07:45:29 Uhr:

https://www.verti.de/blog/fahren-ohne-tuev.jsp

Hallo Celicia1992

Deinen verlinkten Beitrag habe ich selber per google schon gefunden.

Aber ich habe das Gefühl, dass die Leute die den geschrieben haben, selber nicht wissen, was genau passiert.

Zitat:

Auch ohne gültigen TÜV ist Ihr Auto oder Motorrad versichert. Werden Sie in einen Unfall verwickelt, bezahlt Ihr Versicherer den Schaden bei Dritten. Sie können aber in Regress genommen werden. Das heißt, dass Sie im Nachhinein eine saftige Rechnung bekommen können, wenn sich herausstellt, dass der Unfall vermeidbar gewesen wäre.

 

Der Versicherer beauftragt in den meisten dieser Fälle einen Gutachter. Der soll herausfinden, ob der Unfall durch Mängel begünstigt wurde oder erst dadurch passieren konnte. Die Sicherheitsmängel sollen ja bei der HU entdeckt werden. Wenn Sie die allerdings nicht rechtzeitig durchführen lassen und dadurch mit unentdeckten Mängeln fahren, handeln Sie fahrlässig.

 

In der Regel müssen Sie dann mindestens einen Teil des Unfallschadens, wenn nicht sogar den gesamten Schaden, aus eigener Tasche zahlen. Das ist nur fair allen anderen gegenüber, die sich rechtzeitig um die HU kümmern.

Regress bedeutet ja maximal 5.000 Euro selber zahlen, wenn nicht 2 Obliegenheitsverletzungen zusammen kommen. Also z.B. Tür und Fahrerflucht.

Auf die Unterschiede zwischen KH und VK gehen die auch nicht ein.

Der abgelaufene Tüv hat erst einmal auf die Regulierung eines Schadens keinen Einfluss.

Wenn du alleine Schuld hast, bekommt der andere seinen Schaden bezahlt und du kannst die Kasko in Anspruch nehmen, wenn du eine hast.

Ist der andere am Unfall schuld, kann dir aber eine Teilschuld gegeben werden, wenn man feststellt, das wenn die Bremen ok gewesen wären, der Unfall hätte verhindert werden können.

Habe noch in keiner AKB gelesen, das bei einem abgelaufenen Tüv, jemand in Regress genommen wird.

Themenstarteram 13. April 2019 um 11:07

Das ist ja auch keine Sache von AKBs, sondern das wird im VVG und KfzPflVV geregelt.

Die Versicherung kann den ohne TÜV natürlich in regress nehmen, wenn der Unfall durch die HU verhindert werden können.

Das habe ich noch nirgends gelesen, dann könnte die Versicherung ja auch den in Regress nehmen, der mit Sommerreifen bei Schnee verunfallt, dies ist aber grobe Fahrlässigkeit.

Bei grober Fahrlässigkeit gibt es nur Regress bei Alkohol, Drogen und Fahrerflucht.

Wir reden hier nicht über Vorsatz

https://www.allsecur.de/.../

Steht bei jeder Versicherung so das Regress genommen werden kann

Ich würde das aus einer ganz anderen Sichtweise sehen ... ohne einen gültigen TÜV wird bei einem Unfall viel eher geprüft, ob das Fahrzeug Mängel hatte. Für den Unfallgegner wäre das der erste Ansatzpunkt, wenn er der Schuldige ist.

Das ist ähnlich wie wenn Alkohol im Spiel ist.

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 14. April 2019 um 10:15:06 Uhr:

https://www.allsecur.de/.../

Steht bei jeder Versicherung so das Regress genommen werden kann

Aber wenn grobe Fahrlässigkeit versichert ist, nicht

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 14. April 2019 um 10:15:06 Uhr:

https://www.allsecur.de/.../

Steht bei jeder Versicherung so das Regress genommen werden kann

Liest Du eigentlich den Inhalt der verlinkten Seite?

Wenn ja, warum behauptest Du dann irgend etwas, obwohl Du den Inhalt nicht verstanden hast?

Um die Frage des TE zu beantworten: Ein abgelaufener TÜV hat keinen Einfluss auf die Schadensregulierung.

TÜV-relevante Mängel können aber unter Umständen eine Rolle spielen, auch bei bestehendem TÜV!

Themenstarteram 14. April 2019 um 13:32

Hallo rrwraith.

Danke für die Ausführung.

Mir gehts darum, wenn ein Schaden aufgrund eines technischen Defektes passiert, den der TÜV beanstatet hätte.

Z.B. ein Versagen der Bremsen weil eine marode Bremsleitung Platz.

Hätte man Tüv drauf, so würde die Versicherung den Schaden vermutlich bezahlen, denn der Kunde kann den Defekt ja nicht erkennen.

Jetzt überzieht er den Tüv aber ein halbes Jahr und es kommt zum Unfall Aufgrund einer Bremsleitung, die der TÜV vor einem halben Jahr schon beanstatet hätte.

Somit hat der nicht gemachte TÜV ja einen kausalen Zusammenhang mit dem Schadensereignis.

Ist es also nicht eine Gefahrerhöhung nach VVG 23 Abs. 1, wenn ich den TÜV nicht mache?

Das dies nur auf den Tisch kommt, wenn eine Zusammenhang mit dem nichtgemachten TÜV und dem Schaden besteht, ist klar.

Aber so müsste es doch dann laufen?

am 14. April 2019 um 13:45

Zitat:

@AudiFahrer1783 schrieb am 14. April 2019 um 15:32:21 Uhr:

...

Somit hat der nicht gemachte TÜV ja einen kausalen Zusammenhang mit dem Schadensereignis.

Ist es also nicht eine Gefahrerhöhung nach VVG 23 Abs. 1, wenn ich den TÜV nicht mache?

...

...ich würde den kausalen Zusammenhang eher in bei der geplatzten Bremsleitung, als einer geklebten Plakette mit einem Stück Papier sehen.

Denn auch ohne HU bist Du als Fahrer und ist auch der Halter dafür verantwortlich, dass sein Fahrzeug verkehrssicher ist - diese Verantwortung läßt sich nicht auf einen Dritten z.B. den aaS des TÜV schieben.

Denn den Fall einmal umgekehrt... eine (noch) gültige HU-Plakette ist kein Freibrief mit einem verkehrsunsicherem Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr rumzufahren.

Daher ist es für einen Fahrer eigentlich unabdingbar, dass er Grundkenntnisse der Fahrzeugtechnik bzw. zumindest die sicherheitsrelevante Technik kennt um Anzeichen / Abweichungen vom Normalezustand zu erkennen um z.B. wenn sich solche Indizien bei der Abfahrtskontrolle zeigen entsprechend zu reagieren... indem er ein verkehrsunsicheres Fahrzeug nicht in Betrieb nimmt.

 

PS: ... Bremsleitungen lassen sich z.B. ganz einfach prüfen indem man im Stand einfach mal mit voller Kraft aufs Bremspedal steigt, damit grenzwertige Bremsleitungen bereits im Stand vor Antritt einer Fahrt platzen.

Kein TÜV mehr bzw. mehr als 1 Monat überschritten und dann noch in einen

Unfall verwickelt, weil die Bremsen defekt oder unzureichend waren, wenn das

nicht irgendwelche Regress-Folgen hätte, dann brauchten wir den TÜV wohl

nicht, dann kann ja eh jeder machen was er will.

Soweit ich mich dunkel erinnern kann, gibt es doch irgendeinen der ersten

Paragraphen der Straßenverkehrsordnung, der besagt, dass der Fahrer sich vor

Antritt der Fahrt von der Funktionstüchtigkeit des Fahrzeuges überzeugen

müsse.

Das macht im Grunde keiner so richtig, aber Fahrlässigkeit wird dennoch

genau darauf bezogen.

Das die Haftpflichtversicherung immer den unverschuldeten Unfallgegner

entschädigen muss ist klar, das ist ja schließlich der Sinn der Haftplicht-Vers..

Das die aber den Verursacher in Regress nehmen kann, weiß ich nicht definitiv,

aber ich würde mich wirklich wundern, wenn nicht.

Von der Vollkasko will ich nicht mal reden. Kein TÜV und Bremsen over, wo kommen

wir denn da hin, wenn das keine Auswirkungen hätte!?

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