ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Tüv abgelaufen - Versicherungsschutz

Tüv abgelaufen - Versicherungsschutz

Themenstarteram 13. April 2019 um 2:39

Wir haben gerade am Stammtisch darüber geredet, wie sich ein abgelaufener Tüv auf die Kfz Versicherung auswirkt?

Was passiert, wenn der Tüv überzogen ist und ein Unfall aufgrund defekter Bremsen passiert.

Die Bremsen wären beim Tüv ja beanstandet worden.

Welche Auswirkungen hat das auf die KH und auf die Kasko?

Bei Kasko ist ja in vielen Fällen inzwischen die grobe Fahrlässigkeit mitversichert.

Spielt das in dem Fall eine Rolle?

Was mein Halbwissen so hergibt, sind wir ja hier dann im Bereich von VVG §23 Gefahrenerhöhung.

Kann ich da als Verischerungsnehmer so einfach sagen, mir ist egal ob der Tüv überzogen ist und die Bremsen defekt sind. Ich hab ja grobe Fahrlässigkeit mit in der Kasko?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 14. April 2019 um 10:15:06 Uhr:

https://www.allsecur.de/.../

Steht bei jeder Versicherung so das Regress genommen werden kann

Liest Du eigentlich den Inhalt der verlinkten Seite?

Wenn ja, warum behauptest Du dann irgend etwas, obwohl Du den Inhalt nicht verstanden hast?

Um die Frage des TE zu beantworten: Ein abgelaufener TÜV hat keinen Einfluss auf die Schadensregulierung.

TÜV-relevante Mängel können aber unter Umständen eine Rolle spielen, auch bei bestehendem TÜV!

19 weitere Antworten
Ähnliche Themen
19 Antworten
Themenstarteram 14. April 2019 um 13:52

Zitat:

@gast356 schrieb am 14. April 2019 um 15:45:28 Uhr:

 

Denn den Fall einmal umgekehrt... eine (noch) gültige HU-Plakette ist kein Freibrief mit einem verkehrsunsicherem Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr rumzufahren.

Daher ist es für einen Fahrer eigentlich unabdingbar, dass er Grundkenntnisse der Fahrzeugtechnik bzw. zumindest die sicherheitsrelevante Technik kennt um Anzeichen / Abweichungen vom Normalezustand zu erkennen um z.B. wenn sich solche Indizien bei der Abfahrtskontrolle zeigen entsprechend zu reagieren... indem er ein verkehrsunsicheres Fahrzeug nicht in Betrieb nimmt.

https://www.iww.de/.../...e-versicherung-die-zahlung-verweigern-f19509

Der Artikel dazu ist interessant finde ich.

Hier gibts einen Freispruch vom Gericht, weil der Fahrer die abgefahrenen Reifen auf der Innenseite nicht gesehen hat.

Das hätte ein Tüv erkannt und wäre auch viel leichter erkennbar, als eine marode Bremsleitung.

Ich habe in der Fahrschule nicht gelernt, die Bremsleitung zu kontrollieren, bzw. vor Antritt der Fahrt, einmal fest auf die Bremse zu treten.

am 14. April 2019 um 13:59

Zitat:

@GerhHue schrieb am 14. April 2019 um 15:45:46 Uhr:

...

Soweit ich mich dunkel erinnern kann, gibt es doch irgendeinen der ersten

Paragraphen der Straßenverkehrsordnung, der besagt, dass der Fahrer sich vor

Antritt der Fahrt von der Funktionstüchtigkeit des Fahrzeuges überzeugen

müsse.

...

§ 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden

...

(2) Wer ein Fahrzeug führt, muss das Fahrzeug, den Zug oder das Gespann auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr ziehen, falls unterwegs auftretende Mängel, welche die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen, nicht alsbald beseitigt werden; dagegen dürfen Krafträder und Fahrräder dann geschoben werden.

...

Die HU ist dagegen nachrangig, da du in erster Linie erst einmal selbst dafür verantwortlich bist, dass dein Fahrzeug verkehrssicher ist.

D.h. allein daraus bekommste, wenn du z.B. mit defekten Bremsen unterwegs bist schon so eine übergebraten, dass eine abgelaufene HU auch nicht mehr ins Gewicht fällt.

Zitat:

@AudiFahrer1783 schrieb am 14. April 2019 um 15:32:21 Uhr:

Mir gehts darum, wenn ein Schaden aufgrund eines technischen Defektes passiert, den der TÜV beanstatet hätte.

Z.B. ein Versagen der Bremsen weil eine marode Bremsleitung Platz.

Jetzt überzieht er den Tüv aber ein halbes Jahr und es kommt zum Unfall Aufgrund einer Bremsleitung, die der TÜV vor einem halben Jahr schon beanstatet hätte.

Hätte er das wirklich?

Eine Hauptuntersuchung ist immer nur eine Momentaufnahme. Der Prüfer würde wahrscheinlich nur darauf hinweisen, die Bremsleitung in absehbarer Zeit zu erneuern. Wenn Du z.B. mit Reifen, die 2 mm Restprofil haben, zum TÜV fährst, wird auch nur darauf hingewiesen, diese bald zu erneuern. Die Plakette gibt es trotzdem.

Zitat:

Ist es also nicht eine Gefahrerhöhung nach VVG 23 Abs. 1, wenn ich den TÜV nicht mache?

Nein.

 

Themenstarteram 14. April 2019 um 15:12

Was würde der Verischerer sagen, wenn bei einem Auto die Bremsen versagen.

Es kommt zum Unfall wegen der versagenden Bremsen.

Versicherung bekommt mit, dass der TÜV seit einem Jahr abgelaufen ist.

Wie reagiert in so einem Fall die Versicherung in KH und in Kasko?

Und auf welcher Grundlage?

Ausprobieren, dann weiss man es...

 

Nix für ungut, aber das ist hypothetisch.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Tüv abgelaufen - Versicherungsschutz