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TÜV abgelaufen, Abmeldung

Moin,
ich habe ein kleines Problem. Der TÜV von meinem Motorrad ist 4 Monaten abgelaufen. Jetzt lohnt es sich aktuell nicht das ganze Gerät in einen TÜV würdigen Zustand zu versetzen. Habe jetzt einen Brief bekommen das ich 25€ zahlen soll und innerhalb von 1 Woche einen TÜV Bericht schicken soll. Kann ich das Ding jetzt in eine Garage schieben, zur Zulassungstelle gehen, abmelden und die Abmeldebestätigung an das Ordnungsamt schicken? Wäre davon ausgegangen das sobald es abgemeldet ist und nicht auf Öffentlichen Grund steht alles okay ist. Aber die Informationen die ich so finde sind teils etwas widersprüchlich.

Grüße

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24 Antworten

Wenn Du abmeldest ist das OK und hat sich erledigt. Das Bußgeld mußt aber trotzdem bezahlen.

Jepp sehe ich auch so. Kann man so machen.

Zitat:

@HD-Moos schrieb am 11. November 2023 um 17:38:17 Uhr:


Wenn Du abmeldest ist das OK und hat sich erledigt. Das Bußgeld mußt aber trotzdem bezahlen.

Ja gut die 25€ sind nicht das große Problem. Hier im Forum gabs es nur einige Beiträge mit Leuten die etwas länger überzogen haben und es endete in 20 Seiten Diskussionen, von Strafen über das Bewegen ohne TÜV bei der Abmeldung bis zur illegalen Müllentsorgung wenn man es nicht als verschrottet anmeldet obwohl es auf eigenem Grundstück steht etc.

Hallo
Wenn jetzt - neben weiteren Mülltürmen auf deinem eigenen Grund stehen - ist davon auszugehen, das du einen Schrottplatz betreibst.
Steht dein Motorrad allein auf weiter Flur auf deinem Grundstück, kann dir normalerweise keiner ans Bein pinkeln.
Gruß

Wie es damit bestellt ist, ein auf eigenem Grund abgestelltes Fahrzeug und abgelaufenem TÜV zu bemängeln, weis ich nicht.
Normal würd ich sagen - geht keinen was an.
Dann wäre es ja schon strafbar wenn ich ein altes Kennzeichen ohne Stempel in den Garten lege.
Möglicherweise gilt es dem Umstand dahingehend, weil das Fahrzeug noch zugelassen ist bzw. bislang war.
Inwiefern dann das Abstellen auf dem eigenen Grund vor Strafe schützt, wird wohl nur ein Jurist erklären können.
Gruß

Einspruch Euer Ehren ;)
Ein angemeldetes Fahrzeug unterliegt a) der Versicherungspflicht und b) der Verpflichtung zur (in diesem Fall) 2jährigen Hauptuntersuchung.
Dabei ist es völlig unerheblich, ob das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum steht oder gar dort bewegt wird ... oder eben in einem abgezäunten Privatgrundstück steht
Bei mehr als 4 Monaten HU überzogen steht (auch im Privatgrundstück) daher tatsächlich ein Ordnungswidrigkeiten-Verwarngeld in Höhe von 25€ an. Bei mehr als 2 bis zu 4 Monaten wären es nur 15€ gewesen.
Einer weiteren "Eskalation" kann der TE daher nur entgehen, indem er entweder eine bestandene HU nachweist oder das Fahrzeug umgehend abmeldet

Womal,warum lässt man es angemeldet ohne tüv wenn man eh nicht damit fahren darf.

Naja, aus eigener Erfahrung: ich hab bei einem Anhänger auch schon mal die HU schlichtweg vergessen

Ich frag mich immer wann es sich denn "lohnt" es durchzureparieren. Besser wirds nicht.

Zitat:

@Fashionbike schrieb am 11. November 2023 um 19:38:30 Uhr:


Wie es damit bestellt ist, ein auf eigenem Grund abgestelltes Fahrzeug und abgelaufenem TÜV zu bemängeln, weis ich nicht.
Normal würd ich sagen - geht keinen was an.

Wo das Fahrzeug steht, spielt keine Rolle. Ist es angemeldet, muss eine gültige HU vorliegen.

Auf privaten Grund und Boden, darf er abgemeldet stehen, auch ohne HU.

Wäre das Fahrzeug also abgemeldet gewesen, wäre es Wurscht gewesen ob der TÜV abgelaufen ist.
Daher ist der „Tatbestand“ ja schon gelaufen und er muss die 25 Zloty bezahlen auch wenn er das Fahrzeug im Nachhinein 10 x abmeldet.
Samma wida schlaua !
Gruß

Genau so ist´s ;)
Aber: das abgemeldete Fahrzeug muss noch vor der der erneuten Zulassung die neue HU haben

@fashionbike
Es besteht ja die Möglichkeit,wenn Sie nicht abgemeldet ist,sie im strassenverkehr zu bewegen. Wenn Sie abgemeldet ist,eben nicht. Gut,manche fahren auch unangemeldet :D

Zitat:

@Dreamer0000 schrieb am 11. November 2023 um 21:35:41 Uhr:


Womal,warum lässt man es angemeldet ohne tüv wenn man eh nicht damit fahren darf.

Na ja, z.B. wenn man das so macht wie ich früher und einen Roller angemeldet lässt, um die bei Motorrädern bei 100% beginnende Versicherung immer wieder auf Autos zu übertragen und dann neu starten zu lassen.

Nach auf den Monat genau 20 Jahren hatte ich den Roller dann hergerichtet und beim TÜV vorgeführt. War kein Problem.

Ein zugelassenes Fahrzeug muss versichert und mit aktueller HU ausgestattet sein.

Egal ob es gefahren wird, oder nicht.

Bislang führen die Zulassungsstellen den HU-Status nicht, Werkstätten und Prüforganisationen synchronisieren sich nicht und melden HU-Termine nicht weiter.

Also kann man diese "Grauzone" nutzen und ein zugelassenes Fahrzeug in einer Garage aufheben. Solange keiner von Odnungsamt oder Polizei das sieht, passiert, Stand heute, auch nichts.

Vor einer Vorführung zur HU mit lange abgelaufener Plakette sollte man einen Termin bei einer Prüforganisation machen. Dann gibt es wenig bis keinen Ärger auf dem Weg dorthin.

Wenn ein Motorrad "jetzt gerade zu viel Aufwand zum herrichten" ist und man nicht 8 Familienmitglieder mit Autoversicherungen zu versorgen hat, meldet man das Fahrzeug besser gleich ab, spart sich das Geld und inseriert es dann umgehend in den Kleinanzeigen.

Nur in ganz seltenen Fällen wird das noch was und meist haben die Erben dann die "Freude" der Verwertung eines alten Schrotthaufens, der gerade bei Motorrädern fast nie etwas wert ist.

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