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Trunkenheitsfahrt mit Todesfolge

Themenstarteram 6. Januar 2020 um 10:12

Italien macht's vor! Auf Grund der traurigen Vorkommnisse in Südtirol rückt die italienische Rechtssprechung in den Fokus. Bis zu 18 Jahre Freiheitsentzug (bisher 15 Jahre) erwarten den Fahrer, während bei uns für ein ähnliches Delikt gerade mal Beährungsstrafen ausgesprochen werden.

Warum wird hier so lasch Recht gesprochen und ist eine Anpassung des Strafmaßes nicht zwigend notwendig?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@nixfuerungut schrieb am 6. Januar 2020 um 11:12:54 Uhr:

Italien macht's vor! Auf Grund der traurigen Vorkommnisse in Südtirol rückt die italienische Rechtssprechung in den Fokus. Bis zu 18 Jahre Freiheitsentzug (bisher 15 Jahre) erwarten den Fahrer, während bei uns für ein ähnliches Delikt gerade mal Beährungsstrafen ausgesprochen werden.

Warum wird hier so lasch Recht gesprochen und ist eine Anpassung des Strafmaßes nicht zwigend notwendig?

Was hier zwingend notwendig ist ist Bildung. Dieses Geschwätz ohne Faktenbasis ist nämlich schwer zu ertragen! :rolleyes:

Der in Rede stehende Unfall könnte - je nach Lage der Fakten! - in Deutschland bis zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe führen; § 212 Abs.2 StGB. Das ist also ein deutlich größerer Strafrahmen als denkbare 18 Jahre Freiheitsstrafe in Italien. Man muss nun erstmal abwarten, welche gefahrene Geschwindigkeit die sachverständige Unfallrekonstruktion letztlich ergeben wird. Das Urteil steht erst am Ende des Prozesses.

Warum schreibst Du also so einen Unfug wie deinen Eingangsbeitrag?

25 weitere Antworten
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25 Antworten

Zitat:

@nixfuerungut schrieb am 6. Januar 2020 um 11:12:54 Uhr

Italien macht's vor!

War auch bei Herr Amri so, nachdem jener mit 14 Alias-Namen die deutsche Polizei, die deutsche Justiz und Auslaenderbehoerden genarrt hatte.

In der Naehe von Mailand war dann Sch(l)uss mit der Kasperei....

Ciao

Ratoncita

 

Zitat:

@windelexpress schrieb am 6. Januar 2020 um 11:28:18 Uhr:

Zitat:

@crafter276 schrieb am 6. Januar 2020 um 11:24:29 Uhr:

 

Bezogen auf den Unfall in Österreich: Der Fahrer wollte sich schon das Leben nehmen..................

MfG kheinz

Bin gerade erst aufgestanden. Ist das Fakt?

 

Gruß M

Der Fahrer soll nach dem Unfall Suizidabsichten geäussert haben.

Sehr wahrscheinlich deshalb, weil er wohl hier erst registriert hat, was er angerichtet hatte. Bis zum Unfall war er zu betrunken, um überhaupt irgendwas zu raffen.

In Deutschland würde er vermutlich auf mildernde Umstände hoffen.

Ich habe irgendwo gehört, dass das in Italien ab 2 Promille wohl auch so ist. Möglicherweise ist das auch der Grund, weshalb er jetzt bei 1,97 steht.

Ja hab ich auch gerade gelesen.

"Geäußert haben" ist noch lange kein Suizid Versuch. Aus meiner Erfahrung, ziehen es die wenigsten, die es äußern durch und wenn dann nur halbseiden.

Vielleicht hätte er es nicht äußern sollen, sondern einfach machen.

Bringt die Toten nicht zurück, aber vermutlich beginnt die Verarbeitung der Trauer früher, wenn es nicht in jeder Zeitung/ NachrichtenSendung dauerhaft publiziert wird.

Ich finde dieses schicksalhafte Ereignis in Italien absolut ungeeignet, auf dieser Basis über deutsches Recht zu diskutieren. Jeder Fall ist anders. Wir sollten an die toten Jugendlichen denken.

Abgesehen davon ist Deine Eingangshypothese, dass bei uns "lasches Recht" gesprochen wird und es für einen solchen Fall eine Bewährungsstrafe geben würde, schon falsch.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 6. Januar 2020 um 12:08:49 Uhr:

Ich finde dieses schicksalhafte Ereignis in Italien absolut ungeeignet, auf dieser Basis über deutsches Recht zu diskutieren. Jeder Fall ist anders. Wir sollten an die toten Jugendlichen denken.

Abgesehen davon ist Deine Eingangshypothese, dass bei uns "lasches Recht" gesprochen wird und es für einen solchen Fall eine Bewährungsstrafe geben würde, schon falsch.

Da kann ich dir nur zustimmen und bin damit hier raus. (zumal inzwischen weitere Tiefpunkte gepostet wurden)

Zitat:

@nixfuerungut schrieb am 6. Januar 2020 um 11:12:54 Uhr:

Italien macht's vor! Auf Grund der traurigen Vorkommnisse in Südtirol rückt die italienische Rechtssprechung in den Fokus. Bis zu 18 Jahre Freiheitsentzug (bisher 15 Jahre) erwarten den Fahrer, während bei uns für ein ähnliches Delikt gerade mal Beährungsstrafen ausgesprochen werden.

Warum wird hier so lasch Recht gesprochen und ist eine Anpassung des Strafmaßes nicht zwigend notwendig?

Was hier zwingend notwendig ist ist Bildung. Dieses Geschwätz ohne Faktenbasis ist nämlich schwer zu ertragen! :rolleyes:

Der in Rede stehende Unfall könnte - je nach Lage der Fakten! - in Deutschland bis zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe führen; § 212 Abs.2 StGB. Das ist also ein deutlich größerer Strafrahmen als denkbare 18 Jahre Freiheitsstrafe in Italien. Man muss nun erstmal abwarten, welche gefahrene Geschwindigkeit die sachverständige Unfallrekonstruktion letztlich ergeben wird. Das Urteil steht erst am Ende des Prozesses.

Warum schreibst Du also so einen Unfug wie deinen Eingangsbeitrag?

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 6. Januar 2020 um 11:40:58 Uhr:

 

Und ich bin so ehrlich und sage, dass ich als Angehöriger darauf dringen würde, dass dieser Mensch nie wieder Auto fährt. Die Opfer und deren Familien haben ein deutlich schlimmeres Schicksal erlitten.

Ich denke auch, der Fokos sollte darauf liegen, dass derjenige sehr lange kein Auto mehr fährt und angemessen Schadenersatz, Schmerzensgeld etc. leisten muss.

 

Eine lange Freiheitsstrafe wäre da eher kontraproduktiv, da könnte er ja in der Zeit keinen Schadenersatz erwirtschaften. Vermutlich wird ihm von seinem Einkommen sein Leben lang nicht mehr als die Pfändungsgrenze bleiben, das ist auch eine Art lebenslange Strafe...

Zitat:

@crafter276 schrieb am 6. Januar 2020 um 11:24:29 Uhr:

Bezogen auf den Unfall in Österreich: Der Fahrer wollte sich schon das Leben nehmen..................

MfG kheinz

Von welchem Unfall in Österreich redest du jetzt?

In der Frage geht es ja um den gestern in Südtirol/Italien.

Zitat:

@Bulwey schrieb am 6. Januar 2020 um 13:43:49 Uhr:

Zitat:

@crafter276 schrieb am 6. Januar 2020 um 11:24:29 Uhr:

Bezogen auf den Unfall in Österreich: Der Fahrer wollte sich schon das Leben nehmen..................

MfG kheinz

Von welchem Unfall in Österreich redest du jetzt?

In der Frage geht es ja um den gestern in Südtirol/Italien.

Sein Stand ist noch von vor 1918.

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 6. Januar 2020 um 12:16:34 Uhr:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 6. Januar 2020 um 12:08:49 Uhr:

Ich finde dieses schicksalhafte Ereignis in Italien absolut ungeeignet, auf dieser Basis über deutsches Recht zu diskutieren. Jeder Fall ist anders. Wir sollten an die toten Jugendlichen denken.

Abgesehen davon ist Deine Eingangshypothese, dass bei uns "lasches Recht" gesprochen wird und es für einen solchen Fall eine Bewährungsstrafe geben würde, schon falsch.

Da kann ich dir nur zustimmen und bin damit hier raus. (zumal inzwischen weitere Tiefpunkte gepostet wurden)

Auch ich sege es ganz genauso inkl. auch der weiteren Tiefpunkte.

Daher schließe ich den Thread und weise darauf hin, dass auch bereits eine sachliche Richtigstellung erfolgte

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 6. Januar 2020 um 13:21:37 Uhr:

Zitat:

@nixfuerungut schrieb am 6. Januar 2020 um 11:12:54 Uhr:

Italien macht's vor! Auf Grund der traurigen Vorkommnisse in Südtirol rückt die italienische Rechtssprechung in den Fokus. Bis zu 18 Jahre Freiheitsentzug (bisher 15 Jahre) erwarten den Fahrer, während bei uns für ein ähnliches Delikt gerade mal Beährungsstrafen ausgesprochen werden.

Warum wird hier so lasch Recht gesprochen und ist eine Anpassung des Strafmaßes nicht zwigend notwendig?

Was hier zwingend notwendig ist ist Bildung. Dieses Geschwätz ohne Faktenbasis ist nämlich schwer zu ertragen! :rolleyes:

Der in Rede stehende Unfall könnte - je nach Lage der Fakten! - in Deutschland bis zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe führen; § 212 Abs.2 StGB. Das ist also ein deutlich größerer Strafrahmen als denkbare 18 Jahre Freiheitsstrafe in Italien. Man muss nun erstmal abwarten, welche gefahrene Geschwindigkeit die sachverständige Unfallrekonstruktion letztlich ergeben wird. Das Urteil steht erst am Ende des Prozesses.

Warum schreibst Du also so einen Unfug wie deinen Eingangsbeitrag?

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