trotz Hinterniss überholt - Aussenspiegel beschädigt

Hallo,
bei meinem Freulein wurde nur das Spiegelglas unseres Golfes abgefahren. Der Gegenverkehr hat ein parkendes Auto (halb Straße, halb Gehweg) überholt - und dann hat es ein wenig gekracht.
Es kam sogar die Polizei, die aber nur die Personalien aufgenommen haben. Das parkende Auto ist zwischenzeitlich weggefahren.
Der Unfallgegner stellt sich sturr und behauptet es wäre genügend Platz gewesen und meine Frau hätte nur 2 cm weiter rechts fahren müssen (warum hat er es denn nicht getan).
Die Straße ist war ziemlich breit, hat aber nicht einmal eine Mittellinie...
Auch war er Jahrelang LKW fahrer und kann sein Fahrzeug abschätzen. Es zahlt dafür keinen Cent...
Habe Ihn daraufhin gefragt, ob er bei der Fahrprüfung vor 40 Jahren den Lappen in der Situation erhalten hätte, weiterhin solle er doch die Straße von der Polizei sperren lassen, wenn er hier nicht vorbeikommt - oder doch gleich umdrehen - oder auf die öffentlichen umsteigen falls er nicht in der Lage ist ein Auto zu führen... Wollte Ihm schon Ratenzahlung anbieten bei 50.- in Worten es geht hier um lappige 50.- € !!!!
Mein Spiegel vom Passi wenn weg wäre kostet über 600.- !!! Euro.
Was soll ich tun. Vergessen, da es die Aufregung nicht wert ist, Anzeige erstatten...
Es ist einfach eine Frechheit. Bin zwar Rechtschutzversichert - aber doch nicht wegen 50.- € zum Anwalt rennten und hinterher bekommen wir dcoh noch eine Teilschuld zugesprochen...
Vielen Dank schon mal

Jürgen

Beste Antwort im Thema

Wer das Hindernis auf seiner Seite hat ist wartepflichtig.

Wenn der das nicht einsehen will, Anwalt beauftragen.

Jetzt sind es nur 50 €, aber wenn der mit seiner Masche, Frechheit siegt, durchkommen sollte, dann macht der so weiter und nächstes Mal ist es vielleicht eine arme Mitbürgerin, die wesendlich stärker geschädigt wird und sich nicht durchsetzen kann, weil sie eingeschüchtert wurde und keine RS-Versicherung hat.

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Zitat:

Original geschrieben von beachi


wäre eher ein fall für das versicherungsforum..

also.. scheinbar ist der ganze vorfall hier ungeklärt (keine zeugen etc.),

scheinbar, genau...

Wenn ich den TE richtig verstehe, bestreitet der Verursacher nicht, an einem geparkten PKW vorbei gefahren zu sein sondern nimmt lediglich in Anspruch, die Geschädigte hätte "2cm" weiter rechts fahren sollen.

Eine infinitesimal geringe Überdeckung beim Zusammenstoß angenommen, hätte der Abstand bei Erfüllung dieser Forderung also 2 cm betragen. Damit kann sich der Verursacher wohl eher nicht darauf berufen, keine Wartepflicht gehabt zu haben...

Zitat:

das verschulden liegt hier also jeweils bei 50%.

wenn keinem der Beteiligten ein Verschulden nachgewiesen werden kann, liegt das (nachgewiesene) Verschulden logischerweise bei jeweils 0%...

Zitat:

melde deinen schaden der versicherung des unfallgegners, schildere denen den vorfall und lass dir deinen anteil auszahlen.

Wenn man die Verursacher-Eigenschaft halbwegs glaubhaft darlegt (wer steht denn eigentlich an welcher Stelle auf dem Unfallbogen?), wird die Versicherung bei der genannten Schadenhöhe kein besonderes Interesse an umfangreicher Bearbeitung haben. Die zahlen die 50 Euro und stufen ihren Kunden hoch. Wirtschaftlich ein Gewinn für die Versicherung.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von supra_chef


Für 50 Euro wäre es mir die Nerven nicht wert.
Naja, wer so etwas nicht als sportliche Herausforderung ansieht, der sollte es vielleicht doch bleiben lassen.

Das hat nichts mit sportlicher Herausforderung zu tun, sondern damit dass wenn ich 3 Stunden oder nochmehr meiner Freizeit dafür opfere um das Spiegelglas ersetzt zu bekommen lohnt sich das einfach nicht. Wobei 3 Stunden sowieso nicht reichen werden. Da ist mir meine Freizeit mehr wert als die paar Euros, auch wenns ärgerlich ist.

Original geschrieben von hk_do

Zitat:

das verschulden liegt hier also jeweils bei 50%.

wenn keinem der Beteiligten ein Verschulden nachgewiesen werden kann, liegt das (nachgewiesene) Verschulden logischerweise bei jeweils 0%...aha.. woher nimmst du denn diese erkenntnis? es gab ja zweifelsfrei die berührung beider autos. daher spricht auch der anscheinsbeweis vorerst gegen beide autofahrer.

wie soll nun der jeweilige autofahrer ohne zeugen widerlegen, dass er nicht schuld ist? geht nicht.. also wird 50/50 reguliert..

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Andererseits ist auch möglichst weit rechts zu fahren.

Und da hier keiner weiss, wie weit die Frau des TE evtl. über die Fahrbahnmitte hinaus gefahren ist oder ob sie vielleicht noch einen Schlenker gefahren hat, ist das hier alles nur Rätselraten.

Interessiert keine Sau.... wer das Hindernis auf seiner Seite hat ist wartepflichtig.

Fakt ist "er" ist Unfallverursacher weil "er" beim Vorbeifahren jemandem reingedonnert ist.

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Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


Fakt ist "er" ist Unfallverursacher weil "er" beim Vorbeifahren jemandem reingedonnert ist.

Eben. Und wenn er jetzt ungeschoren aus der Sache 'rauskommt, ist die Folgewirkung fatal.

Ich hatte auch mal so nen Fall, da hat auch die Wartepflichtige dann behauptet, ihr Auto wäre schmaler, deswegen hätte sie durchfahren dürfen. Zum Glück, bei mir nix, ihr Spiegel Schrott ... 😉 Das war mir dann Strafe genug.

Das ist nicht Fakt, sondern deine individuelle Meinung.

Richtig echt Fakt ist das, was am Ende einer letztinstanzlichen Gerichtsverhandlung im Urteil steht.

Und das muss mit dem realen Geschehen, um das es in der Verhandlung ging, nicht unbedingt was zu tun haben. Evtl. stellt es sich dem Richter plötzlich so dar, dass "er" nicht wartepflichtig war, weil gar kein parkendes Fahrzeug da war, bzw. dies nicht bewiesen werden kann.

Im Internet Recht haben ist einfach und noch dazu gratis.

In der Realität kann das ganz schön teuer werden und trotzdem gern mal nach hinten losgehen.

Heerscharen von Anwälten leben nicht schlecht von dieser Diskrepanz.

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein



Interessiert keine Sau.... wer das Hindernis auf seiner Seite hat ist wartepflichtig.

Es ist auch immer möglichst weit rechts zu fahren. Das Problem dürfte sein, das das Hinderniss verschwunden ist, man also nicht mehr nach genau messen kann, ob es gepasst hätte oder nicht.

Aber es müsste doch möglich sein mal ein ähnlich großes Auto so zu parken wie der Andere da gestanden hat und dann mal die Restbreite zu messen. Es kommt ja nicht auf wenige mm an. So exaktes rechts fahren wird ja nicht erwartet. Wäre mal interessant zu erfahren wie viel Platz da war und wie breit die beiden Autos waren.

Dann gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Es hätte gar nicht passen können oder nur sehr sehr knapp, da sollte klar sein, wer Schuld ist.

2. Es hätte gut passen können, jetzt wird es schwer, da man dann nicht weiß wer nicht weit genug rechts gefahren ist. Nun wird es ohne Glaskugel echt schwer um zu sagen wie es ausgehen wird.

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein



Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Andererseits ist auch möglichst weit rechts zu fahren.

Und da hier keiner weiss, wie weit die Frau des TE evtl. über die Fahrbahnmitte hinaus gefahren ist oder ob sie vielleicht noch einen Schlenker gefahren hat, ist das hier alles nur Rätselraten.

Interessiert keine Sau.... wer das Hindernis auf seiner Seite hat ist wartepflichtig.
Fakt ist "er" ist Unfallverursacher weil "er" beim Vorbeifahren jemandem reingedonnert ist.

Jetzt schon reingedonnert. Ich dachte die Spiegel hätten sich berührt.

Und wenn sich rausstellt, dass für den Begegnungsverkehr massig Platz war der eigentlch Bevorrechtigte ( also der ohne Hindernis ) nur geschlafen hat oder nicht in der Lage war äußerst weit rechts zu fahren, dann interessiert es immer noch keine Sau, aber den Richter, der anschließend entscheidet. Und dann kommt es ganz schnell zu einer Teilschuld. Stichwort Vermeidbarkeit.

Zitat:

Original geschrieben von beachi


wie soll nun der jeweilige autofahrer ohne zeugen widerlegen, dass er nicht schuld ist?

das muss er nicht widerlegen.

Wer einen Anspruch stellt, muss diesen belegen. Kann er das nicht, bekommt er nix (aus Verschulden).

Zitat:

also wird 50/50 reguliert..

Verschuldensunabhängig aus Gefährdungshaftung

Hi,

war da nicht auch was in der Richtung, dass man von dem Fahrzeug, an dem man vorbei fahren möchte, etwa 1m Sicherheitsabstand halten soll, falls jemand die Tür öffnet? Man sieht ja auch nicht immer direkt, ob noch jemand drin sitzt.

mfg

Wieder eine Situation, die man hier nicht beurteilen kann. Wer das Hindernis hat ist wartepflichtig. Stimmt. Aber wer sagt uns denn, dass der Unfallgegner nicht schon im Engpass drin war. In diesem Fall sieht die Welt schon anders aus.
Ich würde den Spiegel unter ärgerlich verbuchen und gut.

Wenn sich beide Fahrzeuge bewegt haben geht es 50:50 aus, sollte ein Fahrzeug gestanden haben, bekommt das fahrende Fahrzeug 100% Schuld.

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