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Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) oder wie man Geld mit dem BEV verdienen kann!

Themenstarteram 19. September 2021 um 11:09

Morgen...!

aktuell gibt es die ersten Angebote im Netz, die sich die sog. Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) zu Nutze machen. Dabei kaufen Vermittler die CO2 Einsparungen durch E-Autos auf und verkaufen sie an "CO2-unfreundliche" Unternehmen.

Somit lassen sich aktuell rund 100 bis 150 € pro Fahrzeug realisieren. Tendenz möglicherweise steigend. Ebenfalls könnte es für Ladestellenbetreiber oder Unternehmen von Interesse sein.

Vermittler mit weiterführenden Informationen:

1. https://www.greentrax.de/foerderung

2. https://geld-fuer-eauto.de/

3. https://equota.de/

Sonstige Links mit Informationen:

Höchstwahrscheinlich die gesetzliche Grundlage:

http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__5.html

Hier die aktuelle Bekanntmachungen des Bundesumweltamtes:

https://www.umweltbundesamt.de/.../...hv-anrechnung-von-strom-fuer?...

Infos über die THG-Quote beim Zoll:

https://www.zoll.de/.../...ilitaet-strombasierte-kraftstoffe_node.html

Bezüglich Doppelanrechnung hat ein User in einem anderen Forum bereits eine Frage an zwei Vermittler gestellt und folgende Antwort von "greentrax" und von "geld-fuer-eauto" erhalten:

Tatsächlich werden öffentliche Ladestationen und privates Laden komplett unabhängig voneinander betrachtet. Viele Stromanbieter handeln bereits mit ihren Strommengen im Rahmen der THG-Quote. Dem Gesetzgeber ist diese Doppelanrechnung bewusst, deswegen wurde der anrechenbare Pauschalwert für private E-Fahrzeuge nur auf 80% des Durchschnittsverbrauchs gesetzt, um das am Ende bilanziell im Markt auszugleichen. Im Einzelfall kommt es also durchaus zu mehr oder weniger Doppelanrechnung. Das ist aber kein Problem, eine Teilnahme ist trotzdem möglich.

Da die THG-Quote ebenfalls aus öffentlicher Ladeinfrastruktur angerechnet werden kann (ab kommenden Jahr vom Ladesäulenbetreiber/CPO), hat sich der Gesetzgeber die Anrechnung mit pauschalen Werten überlegt. Hierbei wird beim nicht-öffentlich Laden je Elektroauto (BEV) ein Energieverbrauch von ca. 2.000kWh zugrunde gelegt. Für jemand der nur zuhause lädt wäre dies zu wenig, es wird also ein Lademix von öffentlich und nicht-öffentlich unterstellt. In deinem Fall ist der pauschale Wert „geschenkt“, da du nur öffentlich lädst. Bei anderen Fahrern die aber nur privat laden ist der pauschale Wert zu klein, in Summe soll sich das Ganze dann aber ausgleichen.

Hat jemand von euch schon etwas darüber gehört?

MfG André

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860 Antworten

Wo soll das Risiko sein? Ich habe die 120 bestätigt bekommen, der Vertrag gilt.

Zitat:

Wir bestätigen Ihnen den erfolgreichen Abschluss Ihres Vertrages über den ADAC THG-Bonus ("THG-Quote") für das Quotenjahr 2024 in Höhe von 120.00 EUR für Ihr Fahrzeug mit dem Kennzeichen X-S1E.

am 20. März 2024 um 15:49

Naja bis zum letzten Drücker zu warten; ich hab's gestern durchgezogen.

Ich gebe es offen zu: ich wollte es gestern Abend machen, bevor ich eingeschlafen bin.:D

Gerade auch noch die 120 Euro bestätigt bekommen.

 

Mal sehen, ob sich dieses Jahr warten noch ausgezahlt hätte.

 

Der ADAC war aber letztes Jahr schon ganz gut dabei, von daher.

Ich warte einfach ab. Es kann sich im Laufe des Jahres einiges verändern und so groß wäre der "Verlust" jetzt auch nicht.

Was mich stutzig gemacht hat, waren zwei Aufrufe vom ADAC. An die Nächstenliebe glaube ich bei einem "Verein" nicht.

am 20. März 2024 um 21:00

Bei einem Verein nicht, aber bei einem..

Konzern :D /s

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