Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) oder wie man Geld mit dem BEV verdienen kann!
Morgen...!
aktuell gibt es die ersten Angebote im Netz, die sich die sog. Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) zu Nutze machen. Dabei kaufen Vermittler die CO2 Einsparungen durch E-Autos auf und verkaufen sie an "CO2-unfreundliche" Unternehmen.
Somit lassen sich aktuell rund 100 bis 150 € pro Fahrzeug realisieren. Tendenz möglicherweise steigend. Ebenfalls könnte es für Ladestellenbetreiber oder Unternehmen von Interesse sein.
Vermittler mit weiterführenden Informationen:
1. https://www.greentrax.de/foerderung
2. https://geld-fuer-eauto.de/
3. https://equota.de/
Sonstige Links mit Informationen:
Höchstwahrscheinlich die gesetzliche Grundlage:
http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__5.html
Hier die aktuelle Bekanntmachungen des Bundesumweltamtes:
https://www.umweltbundesamt.de/.../...hv-anrechnung-von-strom-fuer?...
Infos über die THG-Quote beim Zoll:
https://www.zoll.de/.../...ilitaet-strombasierte-kraftstoffe_node.html
Bezüglich Doppelanrechnung hat ein User in einem anderen Forum bereits eine Frage an zwei Vermittler gestellt und folgende Antwort von "greentrax" und von "geld-fuer-eauto" erhalten:
Tatsächlich werden öffentliche Ladestationen und privates Laden komplett unabhängig voneinander betrachtet. Viele Stromanbieter handeln bereits mit ihren Strommengen im Rahmen der THG-Quote. Dem Gesetzgeber ist diese Doppelanrechnung bewusst, deswegen wurde der anrechenbare Pauschalwert für private E-Fahrzeuge nur auf 80% des Durchschnittsverbrauchs gesetzt, um das am Ende bilanziell im Markt auszugleichen. Im Einzelfall kommt es also durchaus zu mehr oder weniger Doppelanrechnung. Das ist aber kein Problem, eine Teilnahme ist trotzdem möglich.
Da die THG-Quote ebenfalls aus öffentlicher Ladeinfrastruktur angerechnet werden kann (ab kommenden Jahr vom Ladesäulenbetreiber/CPO), hat sich der Gesetzgeber die Anrechnung mit pauschalen Werten überlegt. Hierbei wird beim nicht-öffentlich Laden je Elektroauto (BEV) ein Energieverbrauch von ca. 2.000kWh zugrunde gelegt. Für jemand der nur zuhause lädt wäre dies zu wenig, es wird also ein Lademix von öffentlich und nicht-öffentlich unterstellt. In deinem Fall ist der pauschale Wert „geschenkt“, da du nur öffentlich lädst. Bei anderen Fahrern die aber nur privat laden ist der pauschale Wert zu klein, in Summe soll sich das Ganze dann aber ausgleichen.
Hat jemand von euch schon etwas darüber gehört?
MfG André
1135 Antworten
Zitat:
@Gerry71 schrieb am 26. April 2023 um 07:20:53 Uhr:
Dann wechsle doch zum ADAC. Dort gibt es 300 EUR + 20 EUR für Mitglieder.
Auch noch für 2023?
Ich habe Anfang 2023 beim ADAC beantragt, auch schon mehrere Rückmeldungen bekommen, sollte demnächst in der Höhe ausbezahlt werden.
Zitat:
@Arpaio schrieb am 26. April 2023 um 08:44:53 Uhr:
Zitat:
@Gerry71 schrieb am 26. April 2023 um 07:20:53 Uhr:
Dann wechsle doch zum ADAC. Dort gibt es 300 EUR + 20 EUR für Mitglieder.
Auch noch für 2023?
Zitat:
@Gerry71 schrieb am 26. April 2023 um 07:20:53 Uhr:
Dann wechsle doch zum ADAC. Dort gibt es 300 EUR + 20 EUR für Mitglieder.Oder bist du vertraglich für 2023 noch an einen der 2022 zunächst lockenden und dann 2023 abzockenden "THG-Anbieter" gebunden?
Ne hab noch keinen für 2023 genommen 😉
habe 4 Eautos und habe noch gewartet uaf ein besseres Angebot 😉
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https://thg-experten.de/ 425 € ?
Gerade dieses Jahr wäre ich auch sehr vorsichtig mit Angeboten, die keinen festen Betrag beinhalten - viele Anbieter gehen aktuell immer weiter runter bei den Festpreisen, da sind die garantierten 300/320€ des ADAC auf jeden Fall die sicherere Variante.
Guten Tag werte e-Mobilisten
Ich hätte da mal ein paar Fragen an die Spezis unter euch.
Seit letzter Woche habe ich ein E-Auto und möchte nun gerne die THG-Prämie beantragen. Kann ich das jetzt sofort machen? Oder erst zum Jahresende? Für welchen Zeitraum muss beantragt werden? Kalenderjahr oder 12 Monate?
Leider finde ich bei den Anbietern keine Infos darüber. Wäre schön, wenn mich jemand aufklärt. Danke
Grüße
Thomas
Gilt in der Regel für ein Kalenderjahr, du solltest aber in den AGB auf mögliche automatische Verlängerungen oder dergleichen achten.