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Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) oder wie man Geld mit dem BEV verdienen kann!

Themenstarteram 19. September 2021 um 11:09

Morgen...!

aktuell gibt es die ersten Angebote im Netz, die sich die sog. Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) zu Nutze machen. Dabei kaufen Vermittler die CO2 Einsparungen durch E-Autos auf und verkaufen sie an "CO2-unfreundliche" Unternehmen.

Somit lassen sich aktuell rund 100 bis 150 € pro Fahrzeug realisieren. Tendenz möglicherweise steigend. Ebenfalls könnte es für Ladestellenbetreiber oder Unternehmen von Interesse sein.

Vermittler mit weiterführenden Informationen:

1. https://www.greentrax.de/foerderung

2. https://geld-fuer-eauto.de/

3. https://equota.de/

Sonstige Links mit Informationen:

Höchstwahrscheinlich die gesetzliche Grundlage:

http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__5.html

Hier die aktuelle Bekanntmachungen des Bundesumweltamtes:

https://www.umweltbundesamt.de/.../...hv-anrechnung-von-strom-fuer?...

Infos über die THG-Quote beim Zoll:

https://www.zoll.de/.../...ilitaet-strombasierte-kraftstoffe_node.html

Bezüglich Doppelanrechnung hat ein User in einem anderen Forum bereits eine Frage an zwei Vermittler gestellt und folgende Antwort von "greentrax" und von "geld-fuer-eauto" erhalten:

Tatsächlich werden öffentliche Ladestationen und privates Laden komplett unabhängig voneinander betrachtet. Viele Stromanbieter handeln bereits mit ihren Strommengen im Rahmen der THG-Quote. Dem Gesetzgeber ist diese Doppelanrechnung bewusst, deswegen wurde der anrechenbare Pauschalwert für private E-Fahrzeuge nur auf 80% des Durchschnittsverbrauchs gesetzt, um das am Ende bilanziell im Markt auszugleichen. Im Einzelfall kommt es also durchaus zu mehr oder weniger Doppelanrechnung. Das ist aber kein Problem, eine Teilnahme ist trotzdem möglich.

Da die THG-Quote ebenfalls aus öffentlicher Ladeinfrastruktur angerechnet werden kann (ab kommenden Jahr vom Ladesäulenbetreiber/CPO), hat sich der Gesetzgeber die Anrechnung mit pauschalen Werten überlegt. Hierbei wird beim nicht-öffentlich Laden je Elektroauto (BEV) ein Energieverbrauch von ca. 2.000kWh zugrunde gelegt. Für jemand der nur zuhause lädt wäre dies zu wenig, es wird also ein Lademix von öffentlich und nicht-öffentlich unterstellt. In deinem Fall ist der pauschale Wert „geschenkt“, da du nur öffentlich lädst. Bei anderen Fahrern die aber nur privat laden ist der pauschale Wert zu klein, in Summe soll sich das Ganze dann aber ausgleichen.

Hat jemand von euch schon etwas darüber gehört?

MfG André

944 Antworten

Bargeld (für Fremde) und kostenfrei (für Kunden, Mitarbeiter)

Im Verzeichnis sind die Säulen aber nicht.

Zitat:

@gseum schrieb am 19. August 2022 um 22:16:10 Uhr:

Bargeld (für Fremde) und kostenfrei (für Kunden, Mitarbeiter)

Im Verzeichnis sind die Säulen aber nicht.

Was meinst du mit dem letzten Satz, dass sie nicht im Verzeichnis sind? Ist das nicht eine Voraussetzung? Siehe hier:

"Bei öffentlich zugänglichen Ladepunkten die ab dem 1. März 2022 in Betrieb genommen werden,

muss nach § 3 Nr. 4 LSV eine standardisierte Schnittstelle vorhanden sein, mithilfe derer

Autorisierungs- und Abrechnungsdaten sowie dynamische Daten zur Betriebsbereitschaft und

zum Belegungsstatus übermittelt werden können. Die Vorgaben zur Datenschnittstelle sollen die

Transparenz des Ladevorgangs erhöhen und das Laden für Nutzer vereinfachen."

Ja aber da steht doch nur wie die Schnittstelle auszuschalten ist, und nicht ob man im öffentlichen Verzeichnis eingetragen ist diese Daten dann dorthin geladen werden.

Es ist gut, dass die Bundesnetzagentur hier schnell reagiert hat und dem ganzen einen Riegel vorschiebt. Ist ja bei Behörden nicht immer so.

So passt die Regelung aus meiner Sicht.

Wobei wir einfach auch Bürokratie einsparen könnten in dem wir die THG-Quote einfach abschaffen.

Zitat:

@StefanLi schrieb am 20. August 2022 um 12:04:10 Uhr:

Ja aber da steht doch nur wie die Schnittstelle auszuschalten ist, und nicht ob man im öffentlichen Verzeichnis eingetragen ist diese Daten dann dorthin geladen werden.

Da steht, dass die Schnittstelle vorhanden sein muss.

https://www.bundesnetzagentur.de/.../Leitfaden.pdf?...

Hat er diese Schnittstelle bei sich? Normale Wallboxen für den Hausgebrauch haben diese in der Regel nicht.

OCPP haben schon einige Wallboxen, das sollte vermutlich ausreichen:

 

https://www.mobilityhouse.com/.../...fuers-laden-von-elektroautos.html

Zitat:

@halifax schrieb am 20. August 2022 um 15:58:59 Uhr:

OCPP haben schon einige Wallboxen, das sollte vermutlich ausreichen:

https://www.mobilityhouse.com/.../...fuers-laden-von-elektroautos.html

Da dürfte aber in der Praxis bei typ. Wallboxen für Privathaushalte höchstens ein Lastmanagement drin sind, aber nix zur Abrechnung? D.h. hier wäre höchstens Strom verschenken mögl., aber ob man das will?

notting

Es gibt doch genug Wallboxen mit integrierten Zähler der mid geeicht ist für Abrechnungen.

Somit brauch man doch nur bei Beginn und beenden den entsprechenden Zählerstand und könnte darüber die geladene Differenz berechnen.

Zitat:

@Passat-B8BiTDI schrieb am 20. August 2022 um 16:19:45 Uhr:

Es gibt doch genug Wallboxen mit integrierten Zähler der mid geeicht ist für Abrechnungen.

Somit brauch man doch nur bei Beginn und beenden den entsprechenden Zählerstand und könnte darüber die geladene Differenz berechnen.

Wie sollen dann die geforderten dynamischen Daten zur Betriebsbereitschaft und zum Belegungsstatus übermittelt werden?

"Bei öffentlich zugänglichen Ladepunkten die ab dem 1. März 2022 in Betrieb genommen werden,

muss nach § 3 Nr. 4 LSV eine standardisierte Schnittstelle vorhanden sein, mithilfe derer

Autorisierungs- und Abrechnungsdaten sowie dynamische Daten zur Betriebsbereitschaft und

zum Belegungsstatus übermittelt werden können. "

Zitat:

@Passat-B8BiTDI schrieb am 20. August 2022 um 16:19:45 Uhr:

Es gibt doch genug Wallboxen mit integrierten Zähler der mid geeicht ist für Abrechnungen.

Somit brauch man doch nur bei Beginn und beenden den entsprechenden Zählerstand und könnte darüber die geladene Differenz berechnen.

Das ist in dem Sinne vermutlich keine Schnittstelle für eine Abrechnung, weil vermutlich Ladekarten, Bezahl-Webseiten ink. Roaming usw. gemeint sind.

notting

Meine Kebas haben das alles (OCPP), auch wenn sie die Schnittstelle NICHT haben müssten. Denn diese ist erst ab einer Inbetriebnahme ab 1.3.2022 erforderlich.

Die Säulen stehen schon seit Anfang 2020. Ich habe sie rückwirkend zum 1.1.2022 öffentlich gemeldet.

 

Mit OCPP könnte man die Boxen z.B. auch bei einem Dienstleister oder Ladekartenanbieter einbinden.

Hi zusammen,

Also ich habe meine Prämie bei Geld fürs e Auto gerade beantragt. Hat soweit gut funktioniert.

Die garantieren 400,- Prämie. Bin jetzt mal auf die Auszahlung gespannt.

Hat jemand hier Erfahrungen? Ob es Sinn macht oder nicht. Ich werde mir das nicht entgehen lassen.

[Werbe-Link von Motor-Talk entfernt. Bitte die Linkregeln beachten!]

Gruß

Hallo zusammen,

 

Wo gibt's momentan die höchste THG-Erstattung? Und wie sieht es denn in den Folgejahren aus?

 

Danke

Zitat:

@Arpaio schrieb am 2. Oktober 2022 um 20:43:36 Uhr:

Wo gibt's momentan die höchste THG-Erstattung? Und wie sieht es denn in den Folgejahren aus?

Du musst dich klarer ausdrücken. Meinst du den max. Betrag, den ein Anbieter garantiert oder meinst du einen "bis zu"-Betrag, wo's je nach Verhandlungsgeschick des Anbieters auch weniger sein kann? Im Internet gibt's Übersichten, die aber nicht unbedingt aktuell sind. Denke aber da ist noch viel im Fluss, würde mich also immer nur für 1 Jahr binden und dann schauen, was es für bessere Angebote gibt.

notitng

Zitat:

@notting schrieb am 2. Oktober 2022 um 21:12:10 Uhr:

Zitat:

@Arpaio schrieb am 2. Oktober 2022 um 20:43:36 Uhr:

Wo gibt's momentan die höchste THG-Erstattung? Und wie sieht es denn in den Folgejahren aus?

Du musst dich klarer ausdrücken. Meinst du den max. Betrag, den ein Anbieter garantiert oder meinst du einen "bis zu"-Betrag, wo's je nach Verhandlungsgeschick des Anbieters auch weniger sein kann? Im Internet gibt's Übersichten, die aber nicht unbedingt aktuell sind. Denke aber da ist noch viel im Fluss, würde mich also immer nur für 1 Jahr binden und dann schauen, was es für bessere Angebote gibt.

notitng

Danke.

Na ich lese im Moment etwas von 400,- € welche gezahlt werden, hatte aber vor einigen Wochen was um 440,- € im Kopf. Bevor ich etwas verschenke, möchte ich mich informieren.

Holen meinen e-tron demnächst ab und bin eh derzeit mit dem Papierkram beschäftigt.

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