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Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) oder wie man Geld mit dem BEV verdienen kann!

Themenstarteram 19. September 2021 um 11:09

Morgen...!

aktuell gibt es die ersten Angebote im Netz, die sich die sog. Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) zu Nutze machen. Dabei kaufen Vermittler die CO2 Einsparungen durch E-Autos auf und verkaufen sie an "CO2-unfreundliche" Unternehmen.

Somit lassen sich aktuell rund 100 bis 150 € pro Fahrzeug realisieren. Tendenz möglicherweise steigend. Ebenfalls könnte es für Ladestellenbetreiber oder Unternehmen von Interesse sein.

Vermittler mit weiterführenden Informationen:

1. https://www.greentrax.de/foerderung

2. https://geld-fuer-eauto.de/

3. https://equota.de/

Sonstige Links mit Informationen:

Höchstwahrscheinlich die gesetzliche Grundlage:

http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_38_2017/__5.html

Hier die aktuelle Bekanntmachungen des Bundesumweltamtes:

https://www.umweltbundesamt.de/.../...hv-anrechnung-von-strom-fuer?...

Infos über die THG-Quote beim Zoll:

https://www.zoll.de/.../...ilitaet-strombasierte-kraftstoffe_node.html

Bezüglich Doppelanrechnung hat ein User in einem anderen Forum bereits eine Frage an zwei Vermittler gestellt und folgende Antwort von "greentrax" und von "geld-fuer-eauto" erhalten:

Tatsächlich werden öffentliche Ladestationen und privates Laden komplett unabhängig voneinander betrachtet. Viele Stromanbieter handeln bereits mit ihren Strommengen im Rahmen der THG-Quote. Dem Gesetzgeber ist diese Doppelanrechnung bewusst, deswegen wurde der anrechenbare Pauschalwert für private E-Fahrzeuge nur auf 80% des Durchschnittsverbrauchs gesetzt, um das am Ende bilanziell im Markt auszugleichen. Im Einzelfall kommt es also durchaus zu mehr oder weniger Doppelanrechnung. Das ist aber kein Problem, eine Teilnahme ist trotzdem möglich.

Da die THG-Quote ebenfalls aus öffentlicher Ladeinfrastruktur angerechnet werden kann (ab kommenden Jahr vom Ladesäulenbetreiber/CPO), hat sich der Gesetzgeber die Anrechnung mit pauschalen Werten überlegt. Hierbei wird beim nicht-öffentlich Laden je Elektroauto (BEV) ein Energieverbrauch von ca. 2.000kWh zugrunde gelegt. Für jemand der nur zuhause lädt wäre dies zu wenig, es wird also ein Lademix von öffentlich und nicht-öffentlich unterstellt. In deinem Fall ist der pauschale Wert „geschenkt“, da du nur öffentlich lädst. Bei anderen Fahrern die aber nur privat laden ist der pauschale Wert zu klein, in Summe soll sich das Ganze dann aber ausgleichen.

Hat jemand von euch schon etwas darüber gehört?

MfG André

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860 Antworten

Ich habe den Betrag über Verivox und 2OCEAN ohne Wartezeit beantragt und innerhalb weniger Tage 333€ bekommen. Hatte keine Lust 12 Wochen zu warten - wer weiß was noch kommt.

Ich habe den neuen Wagen nun beim ADAC beantragt. Mit Mitgliederbonus werden 370€ ausgezahlt. Beantragung lief sehr schön einfach ab.

Anscheinend kann man jetzt doch die THG-Quote für eine "private" Wallbox bekommen? https://www.heise.de/.../...r-Geld-fuer-Elektroautofahrer-7218878.html

Wobei im Moment noch fraglich ist, ob dieses "Geschäftsmodell" hinterher als Betrug gewertet wird, wenn tatsächlich kontrolliert wird wie öffentlich die Wallbox ist.

notting

Das wäre ja der Hammer, ich habe privat 4 Stück. Zwar nur ein eAuto. Aber wie werden die geladenen kWH berechnet. Muss ich dann immer im Carport laden... Guckt wer nach den Zählerstände... Fragen über Fragen.

Ich habe mich mal zum Test in zwei Portalen angemeldet, teilweise kannst du die geladene Strommenge einfach per Standort gesammelt melden.

Es gibt aber einige Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Unter anderem müssen die Ladesäulen bei der Bundesnetzagentur als öffentliche Ladesäule angemeldet werden. Das bedeutet aber nicht, dass sie auch in die entsprechenden Verzeichnisse eingetragen werden muss. Das ist freiwillig.

Allerdings benötigt man einen eichrechtskonform Zähler. Dazu zählen unter anderem auch die MID-Zähleinheiten.

Zudem muss man angeben, wie jemand laden kann. Gegebenenfalls auch bar oder kostenlos. Die Säule muss zudem zugänglich sein.

Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, muss zudem die Ladesäule auch OCPP-fähig sein, wenn sie nach dem 1.3.22 in Betrieb genommen wurde.

 

https://www.bundesnetzagentur.de/.../start.html

 

Ich habe mal die Portale geld-fuer-eauto.de und elektrovorteil.de vom Prozess her „angetestet“ - Man merkt noch deutlich, dass da noch einiges im Argen ist bezüglich der Bedienung. Zum Beispiel kann man angelegte Lade Säulen überhaupt nicht mehr editieren oder verändern. Auch übermittelte Werte können nicht korrigiert werden. Ich habe mal entsprechende Supportanfragen gestellt, mal schauen wie die reagieren.

 

Bei geld-fuer-eauto.de kann man sich sowohl als Unternehmen aber auch als Privatperson registrieren und im Registrierungsprozess kann man auch die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur von denen übernehmen lassen.

 

Die Ladebox im Carport und in der Garageneinfahrt ist dann doch eher kritisch zu sehen…

.jpg

edit

Da hat sich dann aus meiner Sicht aber nicht wirklich etwas an der Lage geändert.

 

Somit ist der Artikel über THG Prämie für private Ladestation fast schon eine Ente.

Geändert hat sich, dass ein Anbieter jetzt mehr oder weniger direkt zum Betrug auffordert. Die Argumentation ist wohl: man meldet eine Ladestation als "öffentlich", verrät das aber niemand und trägt das auch in keine Verzeichnisse ein. Dann behauptet man, dass da jeder laden kann, sofern er "errät" dass man das da kann und dann zufällig das Garagentor offen steht oder so ähnlich. Dann meldet man das über die Portale und erschleicht Subventionen.

Ganz ehrlich: in meinen Augen stinkt das gewaltig und ich hoffe, dass diejenigen, die das ausnutzen, damit ordentlich auf die Nase fallen.

Anderer seits, wenns hart auf hart kommt und alle eFahren müssten, aber nicht genug WBen im Ort sind. Mein Carport steht immer leer, hab ja ne Garage. Ladebedingung bei mir wäre aber: WB nur verfügbar bei Sonnenschein auf meiner PV. Und dann nur so viel, wie übrig ist. Wenn man das alles offiziell machen könnte wäre ich dabei. Allerdings greift dann eins ins andere und irgendwo sind ja dann auch Gewinnsteuern aus Nebeneinkünften fällig... So bleibt es Betrug und der Artikel ist reichlich sinnlos. Auch meine Meinung.

Der Gesetzgeber hat es geschafft das mittels CumEx Mrd an € Schaden entstanden. Also kann es zur Zeit wirklich so sein das es wirklich so einfach ist wie geschrieben. Wäre nicht das erste mal das Fehler ausgenutzt werden.

Ich habe meine Ladesäulen, die auf Kunden-/Mitarbeiterparkplätzen tatsächlich als öffentliche Säulen gelten, bei der Bundesnetzagentur angemeldet, der gesamte Prozess ist recht einfach und reibungslos.

 

Eine Abrechnung bei einem Anbieter habe ich bisher noch nicht gemacht, aber es reicht die geladenen KW einfach per Web Formular für den gesamten Standort, also alle Ladepunkte zusammen, für einen gewissen Zeitraum, anzugeben. Dieser muss nicht zu einem festen Zeitpunkt abgerechnet werden. Frühester Zeitpunkt ist der 1.1.2022, ab dem die KW gezählt werden können.

Themenstarteram 19. August 2022 um 11:54

Morgen...!

Hier hat die Politik schnell für Klarheit gesorgt...ein Seltenheitswert.:)

Klarstellung zur „öffentlichen Zugänglichkeit“ im Sinne der LSV und der 38. BImSchV

Aus gegebenem Anlass sehen sich die Bundesnetzagentur und das Umweltbundesamt veranlasst, folgende Klarstellung zu öffentlich zugänglichen Ladepunkten im Sinne der Ladesäulenverordnung (LSV) und der 38. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (38. BImSchV) zu verfassen.

Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass Ladepunkte in Carports, Garagen, Garageneinfahrten oder auf sonstigen Parkflächen von Privatpersonen (natürlichen Personen) grundsätzlich keine öffentlich zugänglichen Ladepunkte sind.

Die Ladesäulenverordnung verfolgt das übergeordnete Ziel, öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur einer möglichst großen Anzahl an Verbrauchern nutzbar zu machen. Hierbei ist nicht nur von Relevanz, dass nach LSV ein öffentlich zugänglicher Ladepunkt mit dem Elektrofahrzeug auch tatsächlich befahrbar sein muss. Gleichermaßen bedeutsam ist, dass der Ladepunkt seine Funktion erfüllen kann, das Elektrofahrzeug mit Strom (wieder)aufzuladen. Zur Erfüllung dieser Funktion ist eine ausreichende zeitliche Verfügbarkeit eines Ladepunktes erforderlich. Selbst unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Elektrofahrzeuge in vielen Fällen nur zu geringeren Anteilen aufgeladen werden, muss im Bereich des Normalladens (bis 22 kW) mit einer Standzeit eines einzelnen Elektrofahrzeugs von mehreren Stunden gerechnet werden. Die „Öffnung“ der privat genutzten Ladeeinrichtung für wenige Minuten am Tag erfüllt den Sinn und Zweck einer öffentlichen Ladeeinrichtung offenkundig nicht. Sie trägt nicht zur Befriedigung des Ladebedarfs der Öffentlichkeit bei und ist nach Auffassung der Bundesnetzagentur nicht mit der LSV vereinbar.

Zudem fordert die LSV für öffentlich zugängliche Ladepunkte verschiedene technische Mindestanforderungen. Dazu gehören unter anderem:

- Eine standardisierte Datenschnittstelle, die etwa dynamische Daten (bspw. Belegungszustand) an ein Backend System kommunizieren können muss.

- Das punktuelle Aufladen, bei dem die Ladung entweder kostenlos, per Barzahlung oder mittels gängigem kartenbasierten Zahlungssystem oder gängigem webbasierten System (auch App) erfolgt.

https://www.bundesnetzagentur.de/.../node.html

MfG André

Also hauptsächlich für Hotels, Geschäfte etc. gedacht.

Die Diskussion war für mich trotzdem hilfreich, da ich vorher nicht daran gedacht hätte die Ladesäulen unseres Unternehmens zu registrieren. ;)

Zitat:

@gseum schrieb am 18. August 2022 um 20:00:06 Uhr:

Ich habe meine Ladesäulen, die auf Kunden-/Mitarbeiterparkplätzen tatsächlich als öffentliche Säulen gelten, bei der Bundesnetzagentur angemeldet, der gesamte Prozess ist recht einfach und reibungslos.

Eine Abrechnung bei einem Anbieter habe ich bisher noch nicht gemacht, aber es reicht die geladenen KW einfach per Web Formular für den gesamten Standort, also alle Ladepunkte zusammen, für einen gewissen Zeitraum, anzugeben. Dieser muss nicht zu einem festen Zeitpunkt abgerechnet werden. Frühester Zeitpunkt ist der 1.1.2022, ab dem die KW gezählt werden können.

D.h. jeder kann jetzt kostenfrei bei dir laden? Oder nehmt ihr Bargeld mit Quittung?

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