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transporter+anhänger = sonntagsfahrverbot????

Themenstarteram 12. Oktober 2005 um 14:59

hallo!

vieleicht kann mir hier jemand helfen. ich erklär mal kurz das problem.

wir wollen am wochenende einen ford eifel aus den niederlanden zu uns holen. unsere kombi darf das gespann nicht ziehen also bleibt bloß unserer transporter(er hat lkw-zulassung und wird sonst gewerblich genutz), der allein 2,8t wiegt incl. anhänger und eifel kommen wir über die 3,5t.

auf der zulassungstelle, der dekra und dem regierung präsidium wurde uns erklärt das lkw´s über 3,5t incl anhänger am sonntag nicht fahren dürfen auch nicht mit sondergenehmigung. und da es weiter wie 50km vom heimatort weg ist benötigen wir noch einen fahrtenschreiber! wir hätten bloß die möglichkeit einen jeep zu leihen und der kostet im schnitt 300 euro zzgl. km(und das sind 1200 km hin und zurück).

kennt sich da von euch jemand aus?brauchen dringend einen tip!bitte da muss es doch noch ne andere lösung geben

lg ivonne

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26 Antworten

Okay, hast recht! ;)

"sowie" ist das Zauberwort was ich wohl nicht lesen wollte...

Aber, wie machen denn dann die ganzen Autovermietungen das; wenn ich dort nen Sprinter ausleiher oder ähnliches, gehe ich doch mal davon aus, das die Fa. den aus finanztechnischen Gründen auch wohl als LKW versteuern; müßten die mich denn dann nicht darauf hinweisen, das ich an Sonn- & Feiertagen keinen Anhänger ziehen darf?

Oder liegt das beim Fahrer des Fahrzeuges, also mir?

Gruß

RIk

Wenn du schon Zitierst, dann musst du es auch komplett machen:

(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Das Verbot gilt nicht für

Hier steht doch ganz eindeutig, Hänger hinter LKW ist Sonntags verboten da es keine gewichtsabhängigen sonderfreigaben gibt.

Fahrtenschreiber: Kenn ich auch nur so das der unter 7.5T nur für Gewerbliche nötig ist.

Zitat:

Original geschrieben von e36er

müßten die mich denn dann nicht darauf hinweisen, das ich an Sonn- & Feiertagen keinen Anhänger ziehen darf?

Oder liegt das beim Fahrer des Fahrzeuges, also mir?

Ups die Antwort hatte ich ja noch gar nicht gesehen ;)

Was den LeihLKW angeht liegt es hauptsächlich bei dir das zu wissen.

Wenn du aber so ein Gespann am Fr. mietest, dann wäre es schon gut wenn die dich wenigstens darauf hinweisen würden.

Weiter oben steht ja etwas, das auch der Halter bei einem solchen Verstoss bestraft wird. In so fern müssten die dich schon darauf hinweisen. Aber warscheinlich steht das irgendwo ganz klein in den Vermietbedingungen die du Unterschreibst, das du darauf hingewiesen wurdest.

Der Führerscheininhaber muss selbst wissen, welche Fahrzeuge er wann fahren und wann nicht fahren darf. Deswegen hat man ja eine Fahrschule besucht.

Jemand, der ein Gespann für's WE bucht, kann genausogut eine Ausnahmegenehmigung haben.

am 8. Mai 2008 um 18:41

....ein transporter der als lkw zugelassen is und 3,5 t gesamt gewicht hat darf ich sontags fahren ohne anhänger der würd privat genutzt am wochenende und in der woche gewerblich gehört meinen chef ....

am 8. Mai 2008 um 20:52

ich erklär euch nochmal meinen fall! ich hab meinen fiat ducato von LKW auf PKW umgerüstet, damit ich auch sonntags mit wohnwagen fahren darf! zur umrüstung mußten rechts in die schiebetür und gegenüber seitenscheiben verbaut werden! außerdem mußten halterungen für die sitzbank, sowie gurthaltepunkte eingeschweißt werden! die TÜV-abnahme kostete glaube ich so um die 100€! die KFZ-steuer stieg um 255€ von 210€ auf 465€! ich nutze meinen ducato übregins rein privat!

am 5. Februar 2013 um 21:09

Zitat:

Original geschrieben von Ranger3192

Hallo

Ich hoffe das ich das jetzt richtig verstanden habe ihr wollt mit einem Transporter und Anhänger am Wochenende fahren. Ja wo liegt das Problem ? Ein Sonntagsfahrverbot gibt es grundsätzlich ab 7,5 Tonnen. Mit deinem Transporter brauchst du nur ein Fartenschreiber wenn du Gewerblich einen Hänger ziehst. Du willst aber Privat fahren da gibt es keine Probleme.

Also gutes gelingen

Falsch denn......

) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.

Da soll noch mal einer sagen,nur Igel halten Winterschlaf

es ist eigentlich ganz einfach: LKW jeglicher Gewichtsgröße dürfen an Sonn- und Feiertagen keinen Anhänger ziehen, da gilt die Zulassungsart.

Wer mit z.B. großem Pickup ab und an Anhänger ziehen muß, muß den eben als sonstige PKW versteuern lassen oder Punkte sammeln und Geld bezahlen. Einige Polizisten lassen den Anhänger abgekoppelt stehen, wo es geht!

Joe

Hallo an Alle!

Ich verstehe diese Ausnahme so, das man Sonntags zu Sportzwecken mit Anhänger und LKW bis 3,5t fahren darf! Ich selber möchte nämlich mit einem Trafic 2,0DCI, der in der Woche Gewerblich genutzt wird und am WE Privat, mit PKW-Transport- Anhänger bis 2,5t fahren mit einem Fahrzeug drauf zu Sport und Freizeit zwecken! 

Die Straßenverkehrsbehörden können nach § 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO im Einzelfall oder allgemein Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot erteilen.

Auf Beschluss der Verkehrsminister auf ihrer Konferenz am 9. und 10. Oktober 2007 soll die sehr unterschiedliche Genehmigungspraxis der zuständigen Stellen vereinheitlicht werden, indem die Ausnahmegenehmigungspraxis der Straßenverkehrsbehörden an einem bestimmten Katalog ausgerichtet werden soll.[1] Dieser Katalog sieht vor, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot neben den in der StVO geregelten Ausnahmen allgemein nicht gelten soll für:[2]

Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,
Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt,
Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören, wie zum Beispiel Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge (auch mit Anhänger),
selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen,
Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden.

Quelle Wikipedia

Gruß Stefan

Hallo,

 

 

also bei uns in Bayern gibt es gegen geld eine sondergenemigung !

 

oder du machst es so wie wir , haben einen sprinter auf Werkstattwagen zugelassen !

Damit fahren wir dann am wochenende ohne teuere Sondergenemigung zu unseren Rennen !

 

Eine andere möglichkeit wäre ein Wohnmobil mit Anhänger

Zitat:

Original geschrieben von Vectra-GTS578

Hallo an Alle!

Ich verstehe diese Ausnahme so, das man Sonntags zu Sportzwecken mit Anhänger und LKW bis 3,5t fahren darf! Ich selber möchte nämlich mit einem Trafic 2,0DCI, der in der Woche Gewerblich genutzt wird und am WE Privat, mit PKW-Transport- Anhänger bis 2,5t fahren mit einem Fahrzeug drauf zu Sport und Freizeit zwecken! 

Die Straßenverkehrsbehörden können nach § 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO im Einzelfall oder allgemein Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot erteilen.

Auf Beschluss der Verkehrsminister auf ihrer Konferenz am 9. und 10. Oktober 2007 soll die sehr unterschiedliche Genehmigungspraxis der zuständigen Stellen vereinheitlicht werden, indem die Ausnahmegenehmigungspraxis der Straßenverkehrsbehörden an einem bestimmten Katalog ausgerichtet werden soll.[1] Dieser Katalog sieht vor, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot neben den in der StVO geregelten Ausnahmen allgemein nicht gelten soll für:[2]

Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,

Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt,
Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören, wie zum Beispiel Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge (auch mit Anhänger),
selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen,
Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden.

Quelle Wikipedia

Gruß Stefan

Die Ausnahme is nicht einheitlich in Deutschland - in Bayern z.b. wurde sie nicht umgesetzt

 

ist von Bundesland zu Bundesland verschieden !!!!!!!!!!!!!!!!!!!

 

 

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