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Transport eines abgemeldeten Fahrzeugs

Themenstarteram 30. Dezember 2007 um 0:03

Hallo Freunde des Motorsports!

Ich habe mir ein Ford Cabrio Baujahr 1986 günstig gekauft und möchte ihn nun zu dem etwa 30 bis 40km entfernten Stellplatz bringen. Der Wagen hat gültigen AU und HU, ist voll funktionsfähig, dh. Motor läuft, Lichter und Blinker usw. funktionieren, Tuning eingetragen ... Nun meine Frage: Ist es legal dieses Fahrzeug mit einem anderen Fahrzeug abzuschleppen? Wenn ja: Was muss ich beachten? Wenn nein: Welche andere Möglichkeit würdet ihr empfehlen? Nur über ein Kurzzeitkennzeichen möglich? Würde ja ca. 80 bis 100 Euro kosten...

Vielen Dank im Voraus. Bin für jede Antwort dankbar, da ich ein Anfänger im Bereich Autotransport bin.

Frage ist relativ dringend, da ich den Wagen schon in 2 bis 3 Tagen abholen will! :)

Grüße Dieter

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19 Antworten

Jo mei. Fakt ist aber auch: Man brauchte früher den Klasse 2 aufgrund der Zahl der Achsen, welche beim BE schon nicht mehr beschränkt ist.

Das hab ich auch gerade gelesen das zumSchleppen heut der BE reicht

Daher ist die ganze CE geschichte hinfällig.

 

grüße

Steini

Themenstarteram 31. Dezember 2007 um 0:59

Ok ich hab jetzt ne Lösung gefunden "gratis" an die Versicherung ranzukommen... jetzt zahl ich halt nur die Kosten für das Schild... werden so 30 bis 40 Euro sein... ist eigentlich ne preiswerte Sache! :)

am 7. Januar 2008 um 20:54

Die roten Kennzeichen wie hier empfohlen beim Händler auszuleihen ist nicht erlaubt. Diese dürfen nur für Fahrzeuge vom Händler selbst benutzt werden. Gerichtsurteile gehen schon soweit, dass der Händler/Verkäufer bei einer Probefahrt eines Kaufinteressenten sogar mit ihm Fahrzeug anwesend sein muss. Also nichts mit mal übers Wochenende ausleihen. Natürlich werden auf der anderen Seite die Fahrzeuge mit roten Kennzeichen seltenst kontrolliert. Und wenn kann man immer noch angeben, Angestellter der Autofirma XY zu sein und den Wagen für diese gerade zu überführen.

Abschleppen kann ich aus dem Notgedanken heraus nur Fahrzeuge die Angemeldet sind. Bei unangemeldeten Fahrzeugen hab ich alleine schon diesen Notgedanken nicht das liegengebliebene Fahrzeuge aus dem Verkehr zur nächstgelegenen Werkstatt zu bringen.

Es ging um Schleppen, nicht um Abschleppen. Schleppen ist aber halt, wie ich auch schrieb, genehmigungspflichtig und das kostet halt auch was.

 

grüße

Steini

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