Traktor mit 50km/h Schild + Hänger auf der AB?

Guten Morgen,

hatte grad eine "Begegnung der Dritten Art" auf der Autobahn.
War sehr erstaunt, als da ein großer Traktor mit noch größerem Heuhänger auf der Autobahn rumtuckerte.
An der Zugmaschine selbst klebte ein 50km/h-Schild, gefahren ist er geschätzte 60-65km/h.

Nun weiss ich ja, dass man auf die AB darf, wenn die bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit bei 61km/h liegt.
Hätte dieses Fahrzeug auf der AB fahren dürfen?
Was ist ausschlaggebend: Geschwindigkeitsaufkleber oder tatsächlich erreichbare Geschwindigkeit?

Gruß Martin

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Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


Nun weiss ich ja, dass man auf die AB darf, wenn die bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit bei 61km/h liegt.

Falsch... Die bauartbedingte

Höchstgeschwindigkeit

muß bei mindestens 61kmh liegen damit man auf die Autobahn darf. Eine bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit kann es garnicht geben, denn dann hättest du ja spätestens beim parken ein Problem... 😉

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Zitat:

Original geschrieben von patti106


Exakt 60 laut Papieren zu schaffen ist exakt 1km/h zu langsam für deutsche Autobahnen.😉

Allerdings gibt es in Deutchland ein "Mofa", dass auf die Autobahn darf.
http://vox.de/495_2932.php?...

Das ist so nicht ganz richtig.Die Höchstgeschwindigkeit um auf der BAB zu fahren muß mehr als 60 KM/h sein(§18 STVO) es genügt also theo.60,01KM/h

Zitat:

Original geschrieben von gwiazda


es genügt also theo.60,01KM/h

die werden aber niemals nicht in den Papieren so stehen

nicht umsonst haben Autokrane 61KmH eingetragen

Eine Höchstgeschwindigkeit kann in den Fahrzeugpapieren mit einem Kommawert eingetragen werden.

Dies ist aber nur unter "Ziffer 22" (Ausnahmen) möglich mit einem Verweis auf die eingetragene ganze Ziffer im Feld "T".

Nur wird da kein Wert mit zwei Stellen hinter dem Komma eingetragen. Das gilt auch bei Leistung, Stand- oder Fahrgeräusch.

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