Tragfähigkeit der Stahlfelgen bei Zweiachsanhänger

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Hallo Gemeinde,

Ich habe folgendes Anliegen. Ich habe einen Zweiachsanhänger und wollte neue Stahlfelgen kaufen. Im Fahrzeugschein steht unter Punkt 7.1 und 8.1 jeweils 2000kg. Unter 7.2 und 8.2 ist nichts eingetragen obwohl er zwei Achsen besitzt. Wenn ich das richtig interpretiere, müsste eine Felge dann eine Traglast von 1000 kg haben. Oder teilen sich die 2000 kg auf alle vier Felgen auf, weil zwei Achsen, so das jede Felge nur 500 kg Traglast benötigt?

Danke für eure Hilfe.

19 Antworten

Ok. Da gebe ich dir Recht.

Der springende Punkt für die Ausgangsfrage ist, dass Achsen die weniger als 1m voneinander entfernt sind, wie eine Achse gelten. Daher die “merkwürdige“ Eintragung in den Papieren und daher ist es auch ausreichend, wenn die Summe der Traglasten der Felgen ausreichend sind.

Grüße
Achim

Moin Moin !

Zitat:

Der springende Punkt für die Ausgangsfrage ist, dass Achsen die weniger als 1m voneinander entfernt sind, wie eine Achse gelten. Daher die “merkwürdige“ Eintragung in den Papieren

nein , die "merkwürdige" Eintragung in den Papieren stammt von unfähigen Mitarbeitern der Zul.stelle.

tatsächlich hat sich bei der Umstellung von den alten auf die neuen Papiere etwas bei den Achsbezeichnungen
und den Achslasten geändert, womit jedoch die meisten Mitarbeiter der Zul.stellen überfordert sind.

So wurde ein 2t Tandemachser (oder tw. auch Auflieger ) in den alten Papieren beschrieben:
Anzahl der Achsen :1
Achslast vorne : - oder Stützlast , auch bei Sattelaufliegern
Achslast mitte und hinten: 2000 (hier erfolgte die zul. Achslast der 2 (oder 3 Achsen bei Aufliegern))
Reifengrösse mitte und hinten: 175 R14

Unter 33 erfolgte dann meist noch die Beschreibung des Achsaggregates (2 oder 3 Achsen , Abstände)
In den neuen Papieren werden die Achsen schlicht durchgezählt. Ebenfalls werden die einzelnen zul. Gewichte einfach durchgezählt.

Damit ergibt sich dann für diesen Tandemanhänger :
Anzahl Achsen : 2
zGG 7/8 .1 : 1000
zGG 7/8 .2 : 1000
15.1 : 175 R14
15.2 : 175 R14

Die falsche Übersetzung in die neuen Papiere lautet üblicherweise

Anzahl Achsen 1 (hier wird oft noch richtig 2 eingetragen)
zGG 7/8 .1 :2000
zGG 7/8 .2 :--
15.1 : 175 R14
15.2 : -- (logisch, wenn die zweite Achse nichts tragen darf , braucht sie auch nicht bereift zu werden 😁 )

MfG Volker

Hm, dass würde ja bedeuten, dass in der Zulassungsstelle dann einfach so aus den 2000kg für die kombinierten Achsen, 2 Achsen à 1000kg gemacht werden sollen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das in Deutschland so einfach geht. Es könnte ja sein, dass technisch eine Achse 1200kg Traglast und die andere 800kg Traglast hat.

Es stimmt, dass sich da scheinbar was im Rahmen der EU Vorschriften geändert hat. Die Frage ist nur, wie in der Praxis dann mit den Eintragungen umgegangen werden darf.

Gruß
Achim

Moin Moin !

Zitat:

Es könnte ja sein, dass technisch eine Achse 1200kg Traglast und die andere 800kg Traglast hat.

Kommt in der Praxis nicht vor, und wenn , müsste das auch in den alten Papieren so beschrieben sein.

MfG Volker

Warum Anhänger keine Zentrierung haben, dürfte eigentlich klar sein.

Bei Geschwindigkeiten bis max 100 ist die Zentrierung auch nicht wirklich ein Problem. Aus diesen km/h ergibt sich dann auch keine wirklich grössere Belastungen auf die Schrauben. Auch die Achslasten sind nicht überaus hoch. Daher kann ohne weiteres mit lediglich Zentrierung über die Schrauben gearbeitet werden.

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