Totalschaden
Hallo zusammen,
ich habe hier eine Frage die ich mir nicht beantworten kann.
Mein Auto wurde am 31.08.2018 in einer parkenden Position seitlich angefahren sodass ein Totalschaden entstanden ist. Das Auto ist ein Hyundai i10 Erstzulassung 01.7.2017, finanziert für den Gesamtbetrag von 12470 Euro.
Laut Gutachten
Wiederbeschaffungswert inkl 19% Mehrwerteuwr 10500€
Restwert 2470€
Wenn ich jetzt richtig verstanden habe zieht die gegnerische Versicherung von 10500€ 2470€ und von der Differenz von 8030 € 19% Mehrwertsteuer ab.
Es ist ein Rechtsanwalt eingeschalten der von der gegnerischen Versicherung ein wiederbeschafungsaufwand netto auf 6353,52 ausgerechnet hat.
Somit bekomme ich meine Rechnung nach die Summe von 6353,52+2470€ =8823,52 bei einer offene Finanzierung von 10640 Euro bei der Bank.
Also ich habe ein Schaden von ca 1800 nur weil ich mein Auto genau da geparkt habe.
Weiter schreibt der Rechtsanwalt „ ferner erhalten Sie die im wiederbeschafungswert erhaltene Mehrwertsteuer erstattet, soweit Sie sich ein Ersatzfahrzeug anschaffen dass wertmäßig mindestens dem beschädigten Fahrzeug entspricht. Hierfür benötigen wir eine Rechnung mit entsprechendem Mehrwertsteuerausweis. Sollte der Kaufpreis geringer sein als im Gutachten ausgewiesene Wiederbeschaffungswert, erhalten Sie die darin erhaltene Mehrwertsteuer anteilig“
Da ich mir kein neues Auto noch mal leisten kann möchte ich mir ein Audi a1 von einem gebrauchthwagenhändler kaufen. Die Kaufsumme ist 9800€.
Kann ich da die Mehrwertsteuer erstattet bekommen und wenn ja in welche Höhe ?
Ich bedanke mich für Ihre Antwort
Beste Grüße
Beste Antwort im Thema
Wenn du den A1 kaufst und die Mehrwertssteuer ausweisbar ist, dann bekommst du genau diese ersetzt.
43 Antworten
Zitat:
@Vollgasfuzzi schrieb am 10. September 2018 um 17:04:50 Uhr:
Ich denke, für 2.000 EUR bekommst du das Teil noch in den Ostblock verkauft.
Damit kämst du zumindest 0 auf 0 raus ...
😁😁😁
Klar, mit einem angegebenen Restwert von 2470 kommt man mit 2000,- auf Null raus.
Gruß Metalhead
Ups, sollte doch etwas genauer und nicht nur Querlesen 😁
Hoffe auf jeden Fall, daß der TE noch mehr bekommt als den Restwert sodaß er 0 auf 0 rauskommt 🙂
Zitat:
@Oktaviansflame schrieb am 10. Sep. 2018 um 11:18:13 Uhr:
Das der Wagen einen Wertverlust hat ist mir klar aber nicht so dass man am Ende ohne auto aber mit schulden da steht. mag für jemand 2000 Euro keine Summe sein aber für ein student wie ich ist das viel geld
Das verstehe ich jetzt nicht. Ich komme auf 147€ Schaden, auf denen du aufgrund höherem Wertverlust sitzen bleibst. Bei entsprechenden Ersatzwagen erhälst du ja die unterschlagene MwSt. Oder was habe ich überlesen?
Nochmal die Rechnung
Die komplette Summe die ich für das Auto bezahlen muss wenn die Bank ihre Zinsen ausgleicht sind 12247( hätte ich es wie ursprünglich in 7 Jahren ausgezahlt musste die Summe größer sein). Also 10646 zum 01.10.18 noch offen 1201 eingezahlt
10500/1,19-2470 =6353,52 zurück von Versicherung
2470 von Restwert
Gesamt 8823,52
Neues Auto 9800 -> Mehrwertsteuer =1564,70
Insgesamt 10388,22
12247 - 10388 sind 1859
Der andere Nachteil von ganzen ist ein 1 Jahr altes Auto verschrottet( mit noch 4 Jahre Garantie ) und 6 Jahr altes Auto ohne Garantie gekauft.
Aber wie ich schon sagte mir ging es hier um einen Satz der im Brief von Rechtsanwalt stand -> sollte der ersatzfahrzeug billiger als der Wiederbeschaffungswert sein bekommen sie die Mehrwertsteuer antailig. Dieses anteilig hat mich interessiert
Inzwischen ist alles geklärt
Vielen Dank für die hilfsreiche antworten
LG
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Warum ziehst du die 10388 von den kompletten 12247 ab? Immerhin hast du das Auto schon 12 Monate gefahren. Mit deinen ersten 12 Monatsraten hast du doch schon deinen von dir selbst genutzten Wertverlust bezahlt. Du hättest wohl nach 7 Jahren auch die komplette Summe herangezogen und dich geärgert, dass man dir nicht alle bisherigen Monatsraten erstattet, oder wie?
Ja, ein Schaden ist ärgerlich und vor allem Zeitaufwändig, die keiner erstattet. Aber das hält sich bei dir doch in Grenzen.
Was die Rechtmäßigkeit der MwSt betrifft: keine Ahnung, mir wurden seinerzeit alle meine Kosten erstattet, obwohl sie deutlich über dem Zeitwert lagen.
Einfach gesagt, die Finanzierung war eine ganz schlechte fuer das Fahrzeug. Sei froh das nach nur einem Jahr das Auto Totalschaden ist. Wenn du den mit 4 Jahren geschrottet haettest, dann haettest deutlich mehr an die Bank abdruecken muessen als jetzt. 😉
Anders, wenn du das Auto damals komplett bezahlt haettest, gaebe es den Thread heut nicht weil du froh gewesen waerst das die Versicherung so viel zahlt. 16% Wertverlust in einem Jahr sind ein Schnapper.
@mattalf, ein Wertverlust von 30% im ersten Jahr, den man üblicherweise so hört, wird vom Listenpreis berechnet, nicht vom tatsächlichen Kaufpreis. Von daher sehe ich 16% schon als normal an.
Es wird jetzt noch interessanter.
Also ich habe die nächste Frage
Beim Kauf des Ersautwagens ( gebraucht) möchte der Verkäufer ( GmBH,Gebrauchtwagenhändler ) eingeben. „ inkl Mehwertsteuer nach Paragraph 25“
Bekomme ich dann die Mehrwertsteuer die die Versicherung vom Totalschaden abzieht in Höhe von der Kaufsumme des Ersatzwagens ?
Ich bin Privatkäufer
Ich habe was mit Differenzbesteuerung von 2% gelesen
Vielen Dank
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 11. September 2018 um 07:54:35 Uhr:
@mattalf, ein Wertverlust von 30% im ersten Jahr, den man üblicherweise so hört, wird vom Listenpreis berechnet, nicht vom tatsächlichen Kaufpreis. Von daher sehe ich 16% schon als normal an.
Deshalb ist der errechnete Wiederbeschaffungswert doch erst Recht zu hoch. Anders ausgedrückt: wer würde einen über ein Jahr alten i10 für 10500 kaufen? Die Dinger werden dafür schon neu angeboten, bzw. einjährige für deutlich unter 10000. Ich sage - Glück gehabt in dieser Hinsicht.
Der Verkäufer hat selbst keine MwSt. gezahlt wie er das Fahrzeug erworben hat und muss nur auf seinen Gewinn MwSt an das Finanzamt abführen. Da er diese nicht extern ausweist kann die gegnerischen Versicherung davon absehen, dir diese zu erstatten, kann aber auch sagen es ist für sie o.k. Musst du erfragen.
Was ist denn nun bitte der Reparaturwert von dem i10?
Man kann ein Auto mit dem 1,3 fachen des Zeitwertes reparieren. Warum ist das keine Option? Das wären bei 10000€ also maximal 13000€ Reparaturkosten. Dafür wird das Ding ja wohl instandzusetzen sein.
Selbstverständlich zahlt man drauf, wenn man von einem i10 auf einen Audi A1 wechselt. Audi ist nun mal teurer.
Hast du wenigstens einen Anwalt genommen? Darauf hat jeder Haftpflichtgeschädigte Anspruch.
Außer dem Schaden steht dir noch ein pauschaler Unkostenbeitrag zu, sowie Nutzungsausfall für jeden Tag (ohne gestellten Mietwagen). Die Höhe des Nutzungsausfalls hängt vom Auto ab. Für einen i10 gibt es weniger. Dazu kommt ein Ausgleich für die Wertminderung, weil es jetzt ein Unfallwagen ist.
Und ganz wichtig für dich. Die Mehrwertsteuer darf die gegnerische Versicherung nur abziehen, wenn du KEIN Ersatzauto kaufst. Selbst wenn du einen Audi A1 von Privat kaufst, darf sie die Mehrwertsteuer nicht abziehen. Es bleibt also deine Entscheidung, ob du für 10500€ was anderes kaufst oder reparieren läßt (sofern Summe nicht über 10500€ * 1,3).
„Und ganz wichtig für dich. Die Mehrwertsteuer darf die gegnerische Versicherung nur abziehen, wenn du KEIN Ersatzauto kaufst. Selbst wenn du einen Audi A1 von Privat kaufst, darf sie die Mehrwertsteuer nicht abziehen. Es bleibt also deine Entscheidung, ob du für 10500€ was anderes kaufst oder reparieren läßt (sofern Summe nicht über 10500€ * )
Leider ist das so nicht ganz richtig.
Meine Streiterei geht einfach weiter und hat kein Ende.
Ich habe mir den Audi A1 ( Gebrauchtwagen) gekauft und eine Rechnung erhalten .
In dieser steht „ Kaufpreis 9800 inkl MwSt.
Gestern habe ich wieder einen Brief vom Rechtsanwalt erhalten. Der schreibt :
„Wir haben nun mehr die bestehenden Schadenersatzansprüche aus unserer Sicht nicht abschließend beziffert der Mehrwertsteueranteil des beschädigten Fahrzeuges belief sich allerdings auf 2076,47 Euro. Nachdem Sie sich doch ein Fahrzeug angeschafft haben, das ( wenn überhaupt, auf die Rechnung ist dies jedenfalls nur mittelbar ausgewiesen ) differenzbesteuert ist, beträgt die MwStanteil hier lediglich 245 weshalb Sie auch nur diesen Betrag erstattet erhalten „
Wieso nur 245 Euro ?
Leut Autoverkäufer sind Mehrwertsteuer drin.
Bild auf Wunsch TE entfernt - twindance/MT-Moderation
Zitat:
@Oktaviansflame schrieb am 29. September 2018 um 10:18:23 Uhr:
Wieso nur 245 Euro ?
Lass dir das von deinem Anwalt erklären.
Wie man das Problem hätte vermeiden können, wurde dir hier mehrmals aufgezeigt. Jetzt badest du eben deine Beratungsresistenz aus.
Viel Spaß!
(kleiner Tipp: die Rechnung deines Rechtsanwalts ist richtig!)
... und nochmal:
Schwärze die persönlichen Daten, wenn du eine Rechnung o.ä. hochlädst.
Gerade bei einer armenischen Namen wäre ich da etwas vorsichtig(er) mit der Veröffentlichung der Wohnadresse. Ist nicht Böse gemeint.