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Totalschaden Restwert MwSt... ich blick da nicht durch

Themenstarteram 29. April 2012 um 23:16

Hallo,

nach einem Unfall woraus ein Totalschaden etstanden ist liegt mir nun das Gutachten meines Autos vor.

Wiederbeschaffungswert leigt bei 1500€

Restwert 150€

Werden mir dann auch 19%mwst abgezogen? Davon steht nämlich nix im Gutachten.

Bekomm ich dann also WBW-RW-19%=1093,50€ richtig?

Nun habe ich auch was davon gelsen das ich die mwst zurückbekomme falls ich einen neuen/gebrauchten Wagen bei einem Händler hole? Ist das richtig?

Wenn ja dann bekomm ich die vollen 1350€(WBW-RW) oder etwa die Mwst für den neuen Wagen??

Sorry wenns dumme Fragen sind, wollte aber sicher gehn ob ich das so alles richtig verstanden habe. ;)

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20 Antworten

Versicherung anrufen und darauf hinweisen, dass der Wiederbeschaffungswert laut dem vorliegenden Gutachten steuerneutral ermittelt wurde, weil es sich um ein Fahrzeug handelt das -offensichtlich- nicht mehr im seriösen KFZ-Handel, sondern nur noch am Privatmarkt gehandelt wird. Daher ist kein MwSt Abzug vorzunehmen.

 

Das sieht hier schwer danach aus, dass jemand einen Fehler gemacht hat.

 

Wenn die Versicherung nach dem Telefonat immer noch weigern sollte, schreib uns bitte die Begründung.

 

 

Themenstarteram 5. September 2012 um 20:07

Naja da dies nur ein kleiner Teil der Unmöglichkeit ist und mir unter anderem eine viel zu hohe Teilschuld von der gegnerischen Versicherung zugesprochen wird, geht der ganze Fall nun sowieso vor Gericht.

Wieveil hat denn die andere Versicherung gezahlt?

Tippe mal auf 30 bis 40%

Themenstarteram 5. September 2012 um 21:06

Genau richtig!

Wie kommst darauf?

Also hab 65% Schuld zugesprochen bekommen.

Hab kurz mal die Schilderung überflogen...

Es liegen widersprüchliche Angaben vor.

Einmal: Ich wollte rückwärts einparken, bin losgefahren und dann fuhr der andere los und wollte mich überholen.

Der andere (Ich rate mal): Ich stand hinter dem Auto was rechts blinkte und anhielt. Der Gegenverkehr hielt an, ich fuhr am haltenden Fahrzeug vorbei. Da fuhr der plötzlich los und kollidierte mit meinem Auto.

Dein Beifahrer als Zeuge beobachtet idR nicht den Verkehr hinter dem Fahrzeug. Wäre etwas "komisch" wenn der den Unfall bis ins kleinste Detail schildern können.

Somit haben wir widersprüchliche Angaben zum Unfall, geht also schon mal Richtung 50/50. Dazu kommen erhöhte Sorgfalltspflichten beim Rückwärtsfahren und somit sind wir unter 50%.

Bei 20% bis 25% wär es nur die reine Betriebsgefahr des anderen, das wäre gering. Somit bleibt eine Spanne von 30% bis 40%.

Es gibt auch Entscheidungen, bei dem es für den "Rückwärtsfahrer" schlechter ausgeht, aber der Satz "eine viel zu hohe Teilschuld" hat den Rest für meinen Tipp gegeben.

Themenstarteram 5. September 2012 um 21:55

Achsoo nee da haste was verwechselt, der Fall den du meinst wurde doch nicht von mir erstellt?

Bei mir gehts um diesen hier.

Link

Der Theard den du meinst ist glaube ich DIESER und hat nichts mit mir zu tun, dort habe ich lediglich meinen Senf dazu gegeben.

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