Unfall>Teilschuld beim Wenden auf einer Bundesstrasse/Landstrasse?

Mir ist dies vor kurzem ein Unfall passiert.
Fuhr auf einer Bundesstrasse, nach einer leichten Kurve sah ich wie ein LKW gerade vorhatte auf der Bundesstrasse zu wenden.
Hab natürlich gleich angefangen zu bremesen. LKW hat sich nix anmerken lassen und setzte seinen Wendevorgang fort und blockierte somit die gesamte Fahrbahn. Hab dann noch versucht nach links auszuweichen es aber nicht mehr geschafft und fuhr dem LKW in den Reifen.

Nun ist mein Auto ein Totalschaden und ich warte auf die Regulierung der Versicherungen. Bei meinem Fall gibts Zeugen, Polizei war dann auch dazugerufen worden und hat den Unfall aufgenommen.
Bin dann am nächsten Tag gleich zum Anwalt der alles weitere für mich regelt.

Meine Sorge ist nun ob ich evetuell eine Teilschuld zugesprochen bekomme, weil ja an sich das Sichtfahrgebot gilt.
Mein Anwalt meinte auch das dies durchaus möglich sei, er aber nicht daran glaubt da der LKW Fahrer eine besonders große Sorgfaltspflicht beim Wenden trägt. Abgesehen davon das er dort nicht hätte Wenden dürfen.

Was meint ihr?
Trifft auf mich eine Teilschuld zu?
Hat vielleicht einer einen ähnlichen Fall gehabt wie ich und kann mir berichten wie´s bei ihm ausgegangen ist?

Beste Antwort im Thema

So nach ganz langer Zeit ist nun alles vor Gericht/Anhörung vom Gericht entschieden worden.
Fast 3 Jahre hat das ganze nun gedauert.

30/70 zu meinen Gunsten.

Ausschalggebend für eine Teilschuld laut Richter war, dass die Gefahrensituation warscheinlich zu spät meinerseits erkannt wurde.
Auf Grund von fehlen von Bremsspuren konnte auch nicht ermittelt werden wie lang mein Bremsweg war.

Naja ich hatte mit erhlichgesagt mehr erhofft aber was solls.
Überhöhte Geschwindigkeit konnte mir nicht nachgewiesen werden ( war auch nicht zu schnell), lediglich auf Grund einer Vermutung (Gefahrensituation zu spät erkannt) bekomme ich eine Teilschuld.

Naja wollte nur noch mal den Ausgang des ganzen hier teilen und nicht zu den Themen gehören wo ein Ende bzw Ausgang der ganzen Sache fehlt. 🙂

104 weitere Antworten
104 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von jarompe


SChon immer wieder erstaunlich wie auf biegen und brechen Argumente gesammelt/gesucht werden damit ja der TE als "Dumm" dargestellt werden kann....

Da du ja schon beim Anwalt bist... Das schreiben der gegnerischen Versicherung ablehnen und wenns knallhart kommt halt vor Gericht...
Kein Richter der Welt wird dem LKW-Fahrer "Recht" geben wenn er einfach so ohne Grund eine durchgezogene Linie überfährt (Wenden ist kein Grund) ... vorallem wenn er keine paar Meter weiter, nach Angaben vom TE, ohne Probleme wenden kann.

Hatte vor fünf Jahren den selben Fall , war ein Auto das meinte mitten auf der Str. zu wenden... da hat die Versicherung vom Gegner auch mit total unsinnigen Argumenten mir irgendeine Teilschuld zuweisen wollen... Doof nur das deren Sicht permanent gegen min. eine Verkehrsregel verstoßen hat...

Ende vom Lied... Die Versicherung durfte statt 4500 € (Schaden / Gutachter etc. ) knapp 8000 € bezahlen weil dann noch Gerichtskosten/Anwalt etc. dazu gekommen sind.

Das es die gegenerischer Versicherung versucht ist Ihr gutes Recht, zu verschenken hat schließlich niemand was, nur hängt es an dir, sollte alles so gewesen sein wie von dir beshrieben, ob du dir das gefallen lässt oder nicht...

Hier will ja niemand demjenigen ans Bein Pixxx, sondern der Fall wird hier gnadenlos zerpflückt, Fehler eben aufgezeigt.

Wenn ein Lkw wenden möchte, gibt es einiges mehr zu beachten:
Tragfähigkeit des Untergrunds (wenn die Kiste irgendwie einsackt oder dabei die Reifen beschädigt werden, wirds teuer, abgesehen vom benötigten Platz, zum Rückwärtsfahren bräuchte man laut Vorschrift nen Einweiser,....), Beschränkungen des Befahrens von Straßen, jetzt gültige Ferienfahrverbote (wende dann mal so einfach wenn Du Dich verfranzt hast oder auf so eine Strecke kommst??), Schwerpunkt der Ladung (nicht überall kann ich wenden ohne Gefahr des Kippens für das Fahrzeug oder den Zug).

Wenn das die einzig mögliche Stelle im Umkreis von mehreren Kilometern war, ist das verständlich.

Wenn ein Pkw-Fahrer wenden will, siehst Du das dagegen durchs Rückfenster
(bei IN wollte ein Schwarzer mit siener Familie im Auto mitten auf der Brücke über der Autobahn über eine durchgezogene Linie wenden, zu sehen war das nur durch entsprechende Kopfbewegungen, das Blinkerwasser war wieder mal leer. Der Hintermann wäre mir beinahe aufgefahren).
So ein Verhalten ist bei uns halt unüblich als im Heimatland.

Noch mal, die Verscherung denkt wohl falsch herum. Der LKW kam mir entgegen und fuhr nicht etwa in die selbe Richtung wie ich.
Wäre er in die selbe Richtung gefahren wäre es nur logisch das dieser zurücksetzt um die von mit aufgezeichnete Entstellung einzunehmen und somit der Wendevorgang bereits lange vor meinem eintreffen begonnen haben muss.

Er kam ir aber entgegen und da kann selbst der LKW diese Endstellung mit dem Vorwertsgnag in sekunden einnehmen.

Also wohl schnelle meinen ANwalt anrufen und ihm deutlich machen das die Begründung der Anzweiflung meiner Schilderung nur darauf beruht das die fälschlicherweise wohl annehmen das der LKW Fahrer in die selbe richtung wie ich fuhr.

Zitat:

Original geschrieben von PokerJonny


Also wohl schnelle meinen ANwalt anrufen und ihm deutlich machen das die Begründung der Anzweiflung meiner Schilderung nur darauf beruht das die fälschlicherweise wohl annehmen das der LKW Fahrer in die selbe richtung wie ich fuhr.

Das einzig sinnvolle eben. Wenn du schon einen Anwalt zahlst, dann nutze ihn auch 😉

Hab ja auch Internet, Strom und PC bezahlt 😁

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von PokerJonny


Hab ja auch Internet, Strom und PC bezahlt 😁

Na dann könntest du ja dem Anwalt auch ne Mail schicken 😁😁😁

LOL sehr gut Danke !😁

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet



Zitat:

Original geschrieben von PokerJonny


Hab ja auch Internet, Strom und PC bezahlt 😁
Na dann könntest du ja dem Anwalt auch ne Mail schicken 😁😁😁

Ja, und darin auch einen Link zu diesem Thread. 😉

Ok,
wenn der Lkw Dir entgegen kam, so besteht die Möglichkeit, daß Dich der Fahrer aufgrund der Kurve nicht gesehen hat und dann beschloß nach seiner Sicht, auf der freien Strecke zu wenden.
Die Fahrerhausstreben sind ziemlich breit, dazu kommen noch die Spiegel.
Mir ist auch schon beim Ausfahren aus einem Grundstück fast ein Unfall passiert, da ich den Pkw aufgrund der Strebe nicht gesehen hatte. Der Pkw scheint im Schatten der Säule mitzufahren.
In diesem Fall würde es evtl. 50:50 rauslaufen.

In deinem Fall schätze ich daher, daß keiner so blöde ist und einfach quer in die Straße zieht, ohne ganz sicher zu sein, daß die Straße frei ist. Wenn die Möglichkeit besteht, setz Dich mal in so einen Hobel und lasse Dir diese Falle zeigen.
Fände ich fair

Hallo noch mal,
es hat sich wieder was getan.

Der LKW hatte nun doch einen "leichten" schaden den er bei meiner Versicherung geltent machen wollte.
Nach längerer Zeit habe ich heute erfahren das meine Haftpflicht den Schaden des LKW´s nicht übernehmen wird da sie der Auffassung ist, dass ich den Unfall nicht verursacht habe.

Kann ich daher annehmen das ich nun so gut wie aus dem Schneider bin und ich nun doch keine Teilschuld zugesprochen bekomme?

Oder kann es dennoch passieren das mir die gegnerische Vers. nur einen "Teil" meines Schadens bezahlt?

Zitat:

Original geschrieben von PokerJonny


Kann ich daher annehmen das ich nun so gut wie aus dem Schneider bin und ich nun doch keine Teilschuld zugesprochen bekomme?

Na deine Versicherung wird sich da vermutlich auf deine Aussage berufen und daraufhin ihre Entscheidung treffen.

Am Ende wird nur ein Richter wirklich entscheiden können (müssen), wer wieviel Schuld hat.

Und im Moment wird es wohl auch darauf hinauslaufen.

Ich bin früher selber LKW gefahren und es ist in der Tat so dass vor allem wenn man ein Zug fährt mit mehreren Kilometer rechnen muss bis man wenden kann. Man kann hier nicht einfach überall wenden wie beim PKW. Allerdings hätte ich mit einem Anhänger an dieser Stelle laut Skizze auch nicht wenden können. Es seiden ich wäre rückwärts in eine Abzweigung rein gezogen.

Der LKW braucht hier selbst wenn er aus der anderen Richtung kommt eine gewisse Zeit um den Wendelvorgang zu beginnen und zu beenden. Und ich kenne das aus eigener Erfahrung dass wenn ich hierbei beim wenden war auch manchmal PKWs dabei waren die es zu eilig hatten und sich in die letzte Lücke rein quetschen mussten um vorbeifahren zu können. Ich denke dass der LKW glaubte das du kurz stehen bleiben würdest und ihn fertig wenden lässt und hatte darauf hin sicherlich sein Wenden weiter ausgeführt.

Natürlich kommt hier zu seinem Nachteil dass er über die durchgezogene Linie gewendet hat und ohne Einweiser und als Wender hat er eine besondere Sorgfaltspflicht.

Ich glaube nicht dass du hier Teilschuld bekommst, nur wenn heraus kommt dass du vielleicht trotzdem anhalten hättest können kann es sein das du hier eine Teilschuld bekommst. Aber hierzu wird sicherlich das Gericht dann eine Gutachter damit beauftragen.

Zitat:

Original geschrieben von cpedv


Ich bin früher selber LKW gefahren und es ist in der Tat so dass vor allem wenn man ein Zug fährt mit mehreren Kilometer rechnen muss bis man wenden kann. Man kann hier nicht einfach überall wenden wie beim PKW. Allerdings hätte ich mit einem Anhänger an dieser Stelle laut Skizze auch nicht wenden können. Es seiden ich wäre rückwärts in eine Abzweigung rein gezogen.

Ich bin auch im Studium LKW gefahren, genauer gesagt Schüttbaustoffe im Gliederzug. In den damaligen Zeiten ohne Navi kam es mehrmals am Tag vor, dass ich am Ziel vorbeigerauscht bin, auf der falschen Straßenseite gelandet oder falsch abgebogen bin. Aber so ein Wendemanöver auf der Bundesstraße? Niemals, unter keinen Umständen. Es gibt immer die Möglichkeit bis zum nächsten Ort zu fahren und dort mit der Methode "1x links, 3x rechts" zu wenden. Ganz ohne Rückwärtsfahren...

Zitat:

Natürlich kommt hier zu seinem Nachteil dass er über die durchgezogene Linie gewendet hat und ohne Einweiser und als Wender hat er eine besondere Sorgfaltspflicht.

Einweiser in der freien Pampa? Woher soll man sich denn den schnitzen? Die Tatsache, dass er über eine durchgezogene Linie versucht hat zu wenden zeigt, wie bescheuert der Fahrer in diesem Fall wirklich war. Dass da

sowas

bei rauskommen kann, kann man sich doch wohl denken. Der geschilderte Fall ist ja noch glimpflich ausgegangen...

Bin auch froh das es so glimpflich ausgegenagen ist. Hätt ich nicht den Reifen des LKW´s erwischt wäre ich wohl ohne Dach und Kopf auf der anderen Seite wieder rausgekommen.

So nun mal ein kleines update 🙂

Die gegnerische Versichrung spricht mir eine Teilschuld von 65% zu, daher hat mir mein Anwalt dazu geraten das ganze nun gerichtlich klären zu lassen.

Mal gucken, ich drück mir zumindest die Daumen 😁

Danke für das Update!

Deine Antwort
Ähnliche Themen