Totalschaden mit 45000km

Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Mein kaum genutzter Zweitwagen Audi A3 Bj. 2001 mit echten 45000km hat einen unverschuldeten Auffahrunfall.
Das Fahrzeug ist sonst technisch 1a Zustand und wurde im Winter kaum gefahren.
Die Kalkulation und Beurteilung von einem Versicherungssachverständigen sieht wie folgt aus:
Wiederbeschaffungswert 3350,00 Eur
Wiederbschaffungsdauer 9 Tage
Das Fahrzeug ist weiterhin in einem verkehrs- und betriebssicheren Zustand und kann uneingeschränkt weiter genutzt werden.
Restwert 999,00 Eur (wurde von der Versicherung bei einer sogenannten Börse ermittelt)
Reparaturkosten:
Arbeitslohn 2260
Nebenkosten 65,00
Lackierung 1424
Ersatzteile 1220
Gesamtrep. 4969 Eur + Mwst = 5913Eur
Also: Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert = Totalschaden.
Versicherung bietet mir 3350-999 = 2351 Eur abzügl Mwst? glaube ich.
Jetzt suche ich schon ein halbes Jahr nach einem ähnlichen Audi A3 mit ca. 45000 km und für ca. 3350 Eur, und finde aber keinen mit so einer geringen Laufleistung und für 3350 Eur schon gar nicht.
Werksatt sagt, eine Reparatur darf auch bis zu 130% vom Wiederbeschaffungswert kosten. Das heißt also 3350 x 1,3= 4355 Eur.
Ich müsste ich also bei der Reparatur von dem unverschuldeten Unfallschaden 1558 Eur selbst bezahlen damit ich mein Fahrzeug wieder so habe wie es vor dem Unfall war.
Welche Möglichkeiten habe ich wenn ich das Fahrzeug unbedingt behalten möchte?
Das Fahrzeug ist wie vom Sachverständigen beschrieben weiterhin in einem verkehrs- und betriebssicheren Zustand und kann uneingeschränkt genutzt werden.
Da das Fahrzeug also verkehrssicher ist kann ich es auch selbst reparieren.
Welche Kosten, Rechnungen etc. kann ich bei der Versicherung geltend machen? Kann ich meine Arbeitsleistung geltend machen?
Wäre sehr dankbar wenn hier Jemand etwas Licht in den Versicherungsdschungel bringen könnte.

Beste Antwort im Thema

ja... da liegt der Fehler. Kein eigener Gutachter. Man lässt nicht den Gutachter der VS im KH-Fall an sein Fahrzeug.

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Und ich sehe warum du den Fehler nicht siehts. 😁

Zumindest bei Haftpflichtschäden wird der WBW am örtlichen Markt ermittelt. Deine 31 Angebote aus Timbuktu sind so relevant, als wenn in China ein Sack Reis umfällt.

Und der Wiederbeschaffungswert (ich schreibe es mal aus) muss ausreichen um ein Fahrtzeug mit den gleichen Eckdaten wiederzubeschaffen.

Und das funktioniert nicht mit den angeschriebenen Betrag. Ergo falsch und dafür muss man kein Gutachter sein.

Hätte Audi genau 10 Rosa-Camouflage-farbene A3 hergestellt und 9 davon wären schon in der Presse und seiner hätte 10 km, so würde der TE trotzdem keine 10 Millionen € erhalten, damit ihm irgendwem einer einen Rosa A3 mit 10 km nachproduziert.

Ohne zu wissen wo er wohnt, wird der TE zumindest für ähnliches Geld ein ähnliches Fahrzeug erhalten. Utopische Laufleistungen muss er nicht kaufen, aber es gibt genügend Auswahl von Fahrzeugen. Selbst 7500 km pro Jahr sind wenig und damit hat ein ähnlich altes Fahrzeug heute schon 135.000 km runter. Geringste Kilometerstände sind eben defacto nicht erhältlich, weil die Mehrheit ihre Fahrzeuge nutzt ... das irgendwelche Traumtänzer ihre A3 mit unter 50.000 km für 6000 € verkaufen wollen, wird zurecht nicht berücksichtigt. Unter 75.000 km wollen die Verkäufer um die 5000-7000 € für ihre Schätzchen. Solche "vergleichbaren" Angebote stehen sich bei allen Fabrikaten die Reifen platt. Da wartet man auf irgendeinen dummen, der aber nie kommen wird. Weil man besagtes Auto in gutem Zustand oft auch schon für Hälfte bekommt. Nur eben mit einer niedrigen statt niedrigsten km-Zahl.

Berücksichtige ich noch, das TE sein Fahrzeug weiter ohne Kosten nutzen kann, so ist er mit den ~ 2000 € fitktiv sicher nicht schlecht bedient ... ich wette, das er das Fahrzeug nicht ersetzen wird, vielleicht noch paar kleine Schönheitsreparaturen für wenige hundert € durchführt und sich dann beschwert, wieso bei fiktiver Abrechnung nur noch 1500 € übrig bleiben. Schlimm kann der Schaden nicht sein.

Spielt alles keine Rolle.

Am Thema und am Fahrzeug bleiben und nicht irgendwelchem Camouflage Autos...

Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert und nicht der von dir subjektive dem Fahrzeug zugeschriebene Wert.

Und ein A3 ist so selten nicht. Und der TE muss sein 40.000 km gelaufene Fahrzeug nicht durch 140k Schrottauto ersetzen.

Defintiv nicht.

Zitat:

@SCR_190iger schrieb am 30. Dezember 2019 um 15:15:31 Uhr:


Spielt alles keine Rolle.

Am Thema und am Fahrzeug bleiben und nicht irgendwelchem Camouflage Autos...

Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert und nicht der von dir subjektive dem Fahrzeug zugeschriebene Wert.

Und ein A3 ist so selten nicht. Und der TE muss sein 40.000 km gelaufene Fahrzeug nicht durch 140k Schrottauto ersetzen.

Defintiv nicht.

Nein, kein Schrottauto. Aber ein vergleichbares im ähnlichen Zustand. Mit zunehmendem Alter spielt die Laufleistung, objektiv betrachtet, eine immer geringere Rolle. Objektiv ist der Wagen mit 70tkm möglicherweise nicht schlechter. Und schon müsste er auch einen derartigen Akzeptieren. Genauso, wie er mitunter abweichende Ausstattung akzeptieren müsste.
Das Leben ist kein Wunschkonzert und er bekommt eben keinen Neuwagen, nur weil es genau seine Kombi gerade nicht zu kaufen gibt. Thats life. Betrachtet man die Dinge rational, wirkt der WBW für ein 20 Jahre altes Brot- und Butter Auto nicht außergewöhnlich. vielleicht am unteren Ende der Range; das liegt dann an der ungünstigen Wahl des Gutachters. Ebenso die tendenziell anchteiligen Rest- und Reparaturwerte.

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So schlecht hat der Gutachter nicht gehandelt ... der TE fährt mit einem unreparierten Fahrzeug schon seit einem halben Jahr draußen rum. Laut seiner Aussage hat er dadurch keinerlei Beeinträchtigung bzw. das Fahrzeug ist voll verkehrstüchtig. Da ist der Restwert mit 1000 € aber verdammt niedrig angesetzt.

Warum er ein funktionstüchtiges zuverlässiges Fahrzeug durch ein risikobehaftetes ersetzen will, erschließt sich mir nicht. Selbst für 6000 € bekommt er keinen vergleichbaren A3, wo er die Vorgeschichte so gut kennt wie bei seinem eigenen. Typischer Fall von "kann den Hals nicht voll genug bekommen".

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