Totalschaden bei finanziertem Auto

Hallo,

habe am Wochenende mit meinem Golf GTI einen Unfall gehabt. Wollte einem
Reh ausweichen, und bin dann über ien Böschung in einen 20 m tiefen Abhang
gefallen. Meinem Kumpel und mir ist wie durch ein Wunder nichts passiert. Außer
halt 100  Prellungen. Fahrzeug ist Totalschaden. Meine Frage ist jetzt. Das Fahr-
zeug ist 5 Monate alt. Laut meiner Versicherung (HUK 24) gibt es ja so eine Neu-
preiserstattung für die ersten 18 Monate nach Zulassung. Das Fahrzeug ist ja finanziert.
Weiß nicht so genau was jetzt passiert. Aus den ersten Infos habe ich jetzt noch
keine Rückschlüsse ziehen können. Die VW Bank meinte das die Versicherung das
Geld an sie überweisen soll und ich das Fahrzeug selbst verkaufen muss. Hat jemand
schon mal einen Fall wie meinen gehabt und kann mir vielleicht erklären was jetzt 
passiert und ob ich ein neues Auto bekomme?

Vielen Dank vorab
Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von crazyaudi



zu meinem eigenen Erschrecken muss ich feststellen das RollyHH wohl recht hat.
Erstmal zumindest. Habe heute ein Schreiben der Versicherung bekommen.
Schaden am Fahrzeug bei Reperatur: 46.260 € !!!! ohne Mwst. 
Wiederbeschaffungswert 29.000 €. Werden aber nur 24.399 ausbezahlt ohne Mwst.
Bank hat Ihren Anteil bekommen und für mich sind 145,90 übergeblieben.

Ja sag mal geht es eigentlich noch??

Wir haben Dir lang und breit erklärt, wie es läuft.

Du hast von der Versicherung den ganzen Wagen ersetzt bekommen, stehst nicht mit Schulden wegen einer Deckungslücke da, hast sogar noch 145 EUR daran verdient (was Dir nicht zusteht) und besitzt die Dreistigkeit, zu schreiben, dass ausgerechnet Rolly recht gehabt hat, anstatt dankbar dafür zu sein, dass Du offenbar richtig und gut versichert warst.

Und dann sollen wir Dir noch erklären, was in einem Brief steht, der Dir vorliegt und und dem Du zweifellos entnehmen kannst, was Du tun musst, um die MwSt zu bekommen, nur weil es Dir zu mühsam ist, ihn selbst zu lesen.

Manchmal hab ich wirklich die Nase voll von diesem Kindergarten hier.
Das Thema ist jedenfalls für mich durch.
😠

Hafi

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Hallo,
ich habe aenliche Erfahrungen...

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


... (auch wenn jeder Sachbearbeiter weiß, dass Golf GTI Fahrer, kurz bevor ihnen die Straße ausgeht, immer meinen, sie hätten irgendjemandem ausweichen müssen...

Hafi

klassisches beispiel wie man einen ansonsten sinnvollen und hilfreichen beitrag mit eingeflechtetem stuss ruinieren kann 🙄

Zitat:

Original geschrieben von heltino



Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


... (auch wenn jeder Sachbearbeiter weiß, dass Golf GTI Fahrer, kurz bevor ihnen die Straße ausgeht, immer meinen, sie hätten irgendjemandem ausweichen müssen...

Hafi

klassisches beispiel wie man einen ansonsten sinnvollen und hilfreichen beitrag mit eingeflechtetem stuss ruinieren kann 🙄

😕

Und wieso muß man sich dann angesprochen fühlen, ohne überhaupt irgendeinen sinnvollen Beitrag zum Thema?

Zu crazyaudi's Fragen:
Da die Audi-Bank bekanntermaßen eine Tochter der VW-Bank ist, kannst Du, wenn die Versicherung und die Bank miteinander abgerechnet haben, Dir auch einen Audi A4 bestellen und finanzieren (sofern Deine Bonität das zuläßt).
Bankintern ist das überhaupt kein Problem.

Aber nochmal für Dich:
Die Versicherung zahlt an die Bank soviel Geld, wie nötig ist, bis bei der Bank alles bezahlt ist! Der Rest, der evtl. übrig ist, würde an Dich ausgezahlt!
Sollte die Zahlung der Versicherung nicht ausreichen, um die Ansprüche der Bank zu befriedigen, so würde die Bank von Dir logischerweise den Rest fordern!
Es kann aber auch sein, das die Bank bei einer neuen Fzg.-Finanzierung eines Ersatzwagens, evtl. bereit ist, den noch offenen Betrag aus dem Unfallschaden mit zu finanzieren!
Ich hatte mal im Berufsleben mit so einem Fall zu tun, da wurde es so gemacht!

So oder so, das Ganze mit dem Ersatzwagen sind für die VW- oder Audi-Bank (ist das gleiche) zwei unterschiedliche Geschäfte!

Nur wenn Du noch konkretere Aussagen haben möchtest, fragst Du Deinen 🙂.
Und wenn Du hier im Forum dazu mehr Antworten haben möchtest, müßtest Du schon mehr Info's und vor allem Zahlen bekannt geben, evtl. per PN:
- Neu-Kaufpreis (nicht Listenpreis)
- finanzierte Summe bei der VW-Bank
- Ablösesumme bei der Bank im Moment des Unfalls (also Betrag, der mit Zinsen jetzt offen ist)
- Schadenshöhe Unfallschaden bzw. Schadenshöhe, die lt. Gutachten ausgezahlt werden wird
- Restwert lt. Gutachten

Abschließend noch meine Meinung generell zu Haifi's Beiträgen: Was ich bisher sporadisch und immer mal wieder gelesen hatte, war in JEDER Hinsicht sehr hilfreich - auch das Hintergrundwissen. Das gilt im übrigen auch für diesen Thread!

Hallo,

danke für Eure Antworten. Also ich habe ja auf dem Schadenformular was
ich an die Versicherung geschickt habe die Bankverbindung der VW Bank
angegeben. Ich habe 30.000 inkl Rabatt finanziert. 13.000 hatte ich angezahlt.
750 (immerhin😉) habe ich schon abgezahlt. Das heißt die Bank bekommt von
der Versicherung die 16.250 € und der Rest geht automatisch an mich?
Wird mein Kreditvertrag eigendlich gekündigt oder kann ich auf ein anderes
Fahrzeug umschichten. Wenn ja auch zu Audi? Sauberer wäre es aber wenn
ich ganz neu anfange. Oder?

Danke für weitere Antworten!

Gruß

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Zitat:

Original geschrieben von crazyaudi


Hallo,

danke für Eure Antworten. Also ich habe ja auf dem Schadenformular was
ich an die Versicherung geschickt habe die Bankverbindung der VW Bank
angegeben. Ich habe 30.000 inkl Rabatt finanziert. 13.000 hatte ich angezahlt.
750 (immerhin😉) habe ich schon abgezahlt. Das heißt die Bank bekommt von
der Versicherung die 16.250 € und der Rest geht automatisch an mich?
Wird mein Kreditvertrag eigendlich gekündigt oder kann ich auf ein anderes
Fahrzeug umschichten. Wenn ja auch zu Audi? Sauberer wäre es aber wenn
ich ganz neu anfange. Oder?

Danke für weitere Antworten!

Gruß

ICH hätte bei der Versicherung wahrscheinlich erstmal meine eigene Bankverbindung angegeben, so mußt Du evtl. hinterherlaufen, das DU die Knete, die Dir zusteht auch bekommst.

ABER: Du hattest angekündigt, das Du sowieso einen A4 haben möchtest, dann ist es auch egal!

Ob das EUR 16.250 sind, kann ich von hier aus sooo nicht beurteilen - was ist denn mit den Zinsen?
Zum anderen, hat Deine Golf GTI-Versicherung die sogenannte GAP-Deckung/Risiko (engl./D = Lücke) beinhaltet?

JA, wie ich bereits geschrieben hatte, Dein bisheriger Golf GTI-Vertrag wird so oder so platt gemacht! Da es zwei Fahrzeuge sind, sind es auch zwei Geschäfte/Verträge! D.h. es wird dann sowieso ein neuer Vertrag gemacht werden.

Danke mik222,

eine GAP habe ich im Vertrag nicht gefunden. Aber eine Neupreiserstattung
bei Diebstahl oder Totalschaden bis 18 Monate. Denke das ist auch gut, oder?

Gruß

Ja, crazyaudi, Neupreisentschädigung/-erstattung bis 18 Mon., das ist auch gut!

Ich hörte, das sich bei Finanzierungen über die VW- oder Audi-Bank, Kunden ebenfalls gerne für den VVD (Volkswagen-Versicherungsdienst) entscheiden hätten!?! Du auch? Ich vermute, das da z.B. GAP mit enthalten sei.

Ich bin bei der HUK und habe 24 Monate Neuwertentschädigung.
Meinen Focus habe ich zu knapp 51 % angezahlt, der Rest finanziert.

Gesetz dem Fall ich hätte einen Totalschaden, wie würde das ablaufen ?
Gehen wir mal von einem Wert von 22500 € aus, diese würden ausbezahlt und ich würde die Differenz zum finanzierten Betrag bekommen ?

HAbe nichts gelesen ob ich einen neuen Wagen kaufen müsste, weiss da jemand was ?

Moin,

normalerweise verlangen Versicherungen für den Neuwertersatz den Nachweis der Neuinvestition und zahlen bis dahin nur den Zeitwert aus - ob es bei der HUK auch so ist, kann ich dir nicht sagen...

Zitat:

Original geschrieben von StylesPaniro05


Ich bin bei der HUK und habe 24 Monate Neuwertentschädigung.
Meinen Focus habe ich zu knapp 51 % angezahlt, der Rest finanziert.

Gesetz dem Fall ich hätte einen Totalschaden, wie würde das ablaufen ?
Gehen wir mal von einem Wert von 22500 € aus, diese würden ausbezahlt und ich würde die Differenz zum finanzierten Betrag bekommen ?
JA

HAbe nichts gelesen ob ich einen neuen Wagen kaufen müsste, weiss da jemand was ?
NEIN, mußt Du nicht!

Habe gerade wenig Zeit... 🙄

Zitat:

Original geschrieben von crazyaudi


Danke mik222,

eine GAP habe ich im Vertrag nicht gefunden. Aber eine Neupreiserstattung
bei Diebstahl oder Totalschaden bis 18 Monate. Denke das ist auch gut, oder?

Gruß

Eine GAP - Deckung für kreditfinanzierte Fahrzeuge bieten auch nicht viele Gesellschaften an.

Wohl eine GAP - Deckung für Leasing KFZ aber für die kreditfinanzierten KFZs ist es mehr oder weniger bei vielen erst im Kommen.

Bei einem ganz neuen Auto würde ich nur den Premiumtarif eines renomierten Serviceversicheres wählen, dort hättest du nun für deine ganzen Anliegen im Schadensfall auch einen Mitarbeiter der sich mit den Schadenssachbearbeiter ausstauscht und Dir dann Neuigkeiten verständlich weitergeben kann.

Ich verstehe nicht, warum gerade immer Personen die schon von ihrem KFZ - Versicherungsvertrag selbst keine Ahnung haben Direktversicherungen wählen wegen ein paar Euros weniger im Gegensatz zu einer TOP Absicherung.
Keine Neupreisentschädigung unter 24 Monate!

Die Versicherung wird Dir keine 30.000 € ausbezahlen, sondern nur was ein gleicher Golf GTI als Neuwagen in deiner Region nun aktuell kostet. Das können jetzt z.B. auch "nur" 28.000€ sein.
Eine GAP - Deckung würde dann solche Lücken schließen

Weil ich noch gelesen habe das jemand gefragt hat, wie du nun hochgestuft wirst.
Die Hochstufung bleibt unabhängig von der Schadenshöhe gleich!
Interessant für Dich zum nachsehen wäre, ob die HUK24 eine schlechtere Schadensrückstufung in Ihren Tarifen verankert hat und ob du "was ich aufgrund der 18M. NP - Entschädigung nicht glaube" auch so einen Tarif bekommen hast.

Jedenfalls würde ich dem Sachbearbeiter mal etwas Druck machen, weil du willst ja schließlich und sicherlich bald wieder mobil sein :-)

Hallo,

ja ich habe auch schon gehört, das die Auszahlung so ermessen wird:
Was kostet das Fahrzeug jetzt abzgl. Rabatt. Aber inwischen ist der
GTI vom Grundpreis ja schon 700€ teurer geworden. Von daher müsste
ich ja +- das bekommen was ich bezahlt bzw. finanziert habe. Oder?

Gruß 

Hallo,

hätte noch eine Frage. Und zwar wird das Fahrzeug ja begutachtet.
Geht mir das Gutachten dann zu oder der Bank. Weil laut Bank soll ich
das Fahrzeug selbst verkaufen. Ohen Gutachten kann und darf ich das
Wohl auch nicht, oder? Zahlt die Versicherung eigendlich den Neupreis
oder ziehen sie den errechneten Wert den das Fahrzeug noch bringen
sollte ab? Danke vorab!

Gruß 

Die Versicherung zieht den Restwert des KFZs natürlich dann noch ab, es kann also passieren dass die Versicherung selbst einen Restwertaufkäufer findet, welcher mehr bezahlt als die im Gutachten angegebenen Aufkäufer.
Wenn du selbst wiederrum noch einen findest der noch mehr bezahlen würde, dann machst natürlich etwas plus.

Aber das Gutachten muss Dir zumindest in Kopie zugehen und darauf musst du auch bestehen.

Du glaubst doch wohl nicht im ernst, das du 30.000€ von
der Versicherung erstattest bekommst oder ???
Wovon träumst du Nachts denn ??
Dann kann ja jeder sein Auto nach 17 Mon. gegen einen Baum fahren
und ein neues Auto verlangen.
Das mach ich alle 17 Mon. und habe immer ein neues Auto, mensch
wach mal auf, die Versicherungen sind doch nicht blöde.
Kein Beweis für ein Reh auf der Straße, dein Kumpel zählt nicht als
100%tiger Zeuge, überhöhte Geschwindigkeit, schon mal ganz schlecht.
Schaden an Wald und Flur sowie Bergung kommen auch auf dich zu.
Sei froh wenn du 5.000€ noch über hast am Schluß und einen gebrauchten Golf
fahren kannst. Garantiert wirst du noch einen Anwalt und einen Gutachter
brauchen, alles kostet viel Geld. Vor allen Dingen wird die Versicherung 100%
feststellen ob da Wildwechsel ist oder nicht.
Ich wünsche Dir trotzdem viel Glück, aber träume nicht vom großen Geldsegen.

mfg. RollyHH

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