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Tolle Leser-Frage in der ADAC-Motorwelt: Rechts vor Links auch bei Rückwärtsfahrt?

Themenstarteram 5. Januar 2013 um 15:13

Moin Moin,

soeben wurde mir mein Wochenende versüßt, lese ich auf der vorletzten Seite der akt. ADAC-Motorwelt (hm..., na ja, man bekommt sie halt..., hm..., kicher..., seufz...) folgende, offenbar ernstgemeinte Leser-Frage:

Gilt rechts vor links auch, wenn ich von rechts komme, aber rückwärts aus einer Straße fahre?

Ich frage mich, ausnahmsweise mal ganz ohne Polemik und Ironie (!!!), was die Leute in der FS gelernt haben, vor allem:

Ob sie den tieferen Sinn einer Vorschrift wirklich nicht verstanden haben und daher nicht in der Lage sind, diese auf eine nicht gelehrte Fahrsituation zu adaptieren?

Was denkt Ihr?

Beste Antwort im Thema

Da die StVO Rückwärtsfahrende nicht explizit in dieser Regelung erwähnt, ändert sich durch das Rückwärtsfahren auch nichts an der Rechts-vor-Links-Regelung.

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Themenstarteram 5. Januar 2013 um 17:02

Zitat:

Original geschrieben von Sencer

Zitat:

Original geschrieben von Taubitz

Na ja, mir ging es weniger um die korrekte Auflösung

(lt. Antwort in der ADAC-Motorwelt: [...] beide Fahrer Schuld)

als vielmehr um die Frage, wie das eine Frage sein kann.

Wenn es nicht eindeutig ist und auch hier im Thread von "Profis" ( :D ) schon verschiedene Antworten kommen, warum soll es dann keine geeignete Frage für die ADAC-Zeitschrift sein? Wo ist denn da für dich die "Einstiegslatte"?

Die "Einstiegslatte" (??? ein mir bis eben unbekannter Begriff: Ich kenne sowas morgens, ich kenne sowas im Zshg. mit macchiato, aber mit Einstieg ist´s mir neu!:D) ist die Frage!

Dass hier dann ggf. verschiedene Antworten kommen, habe ich vorher

1. nicht erwartet

2. nicht ahnen können

:D

Für mich ist die Leserfrage eine NICHT-Frage, weil sie sich nicht stellt, mir jedenfalls nicht!

Genauso wenig wie die korrekte Antwort darauf.

Deshalb ja meine Argumentation, dass man den Sinn einer Verkehrsregel offenbar nicht begreift und daher nicht in der Lage ist, diesen Sinn auf andere, ähnliche Situationen zu adaptieren.

(Bsp.: Auch wenn ich vor dem Auto stehe, ist das Lenkrad noch immer links, nicht rechts! :D)

Das ist wie mit auswendig gelernten Rechenoperationen etc.: Sobald die Textaufgabe etwas anders gestellt wird - und sei es auch nur andersherum - klappt es nicht mehr mit der auswendig gelernten Abarbeitung und Lösung - DARUM ging es mir!

Man muss doch den Sinn begreifen und nicht nur ein Schema, das ist dann eben schematisiertes "Lernen".

Da wir hier von mind. 18jährigen sprechen, verwundert mich das ganze schon.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Die Grundregeln sollte aber jeder der eine Fahrerlaubnis besitzt kennen.

Dummerweise kollidieren hier zwei Grundregeln: zum einen das rechts-vor-links und zum anderen die besondere Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren. Wo ziehst du denn die Grenze der Grundregeln?

rechts vor links gilt auch rückwärts auf dem dach rutschend.

am 5. Januar 2013 um 19:15

Zitat:

Original geschrieben von AMenge

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Die Grundregeln sollte aber jeder der eine Fahrerlaubnis besitzt kennen.

Dummerweise kollidieren hier zwei Grundregeln: zum einen das rechts-vor-links und zum anderen die besondere Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren. Wo ziehst du denn die Grenze der Grundregeln?

Die Regel rechts vor links ist im § 8 der StVO geregelt, hier geht es um die Vorfahrt, im §9 der StVo geht es lediglich um die besondere Sorgfaltspflicht beim Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren. Ein Aufheben der Vorfahrt des §8 ist im §9 nicht genannt.

 

Sprich es gilt rechts vor links, nur muss der Rückwärtsfahrer besonders Vorsichtig dabei sein und darf niemanden gefährden.

 

 

wen ein auto rückwärts fährt dann fährt es trotzdem vorwärts...deshalb gehen ja auch beim rückwärtsfahren WEISSE scheinwerfer an. lt stvo sind diese nur "vorne" zulässig. somit gilt rechts vor links immer in fahrtrichtung ;)

am 5. Januar 2013 um 20:39

Zitat:

Original geschrieben von infuso

rechts vor links gilt auch rückwärts auf dem dach rutschend.

So dumm wie deine Antwort auch klingen mag ist sie dennoch richtig. Wenn ich von einer Nebenstrasse auf eine Hauptstrasse will, hab ich erst zu fahren wenn frei ist. Egal welches Fahrzeug sich wie auf der Hauptstrasse fortbewegt, es hat vorrang.

@Pepperduster: Mir musst die Regeln nicht erklären, ich kenne sie. Ich verkenne aber nicht, dass es Menschen gibt (und dass sind nicht automatisch alles vollkommen unfähige Dummbeutel), für die die Ausgangsfragestellung eben nicht so klar zu beantworten ist.

Zitat:

Original geschrieben von Taubitz

Moin Moin,

soeben wurde mir mein Wochenende versüßt, lese ich auf der vorletzten Seite der akt. ADAC-Motorwelt (hm..., na ja, man bekommt sie halt..., hm..., kicher..., seufz...) folgende, offenbar ernstgemeinte Leser-Frage:

Gilt rechts vor links auch, wenn ich von rechts komme, aber rückwärts aus einer Straße fahre?

Ich frage mich, ausnahmsweise mal ganz ohne Polemik und Ironie (!!!), was die Leute in der FS gelernt haben, vor allem:

Ob sie den tieferen Sinn einer Vorschrift wirklich nicht verstanden haben und daher nicht in der Lage sind, diese auf eine nicht gelehrte Fahrsituation zu adaptieren?

Was denkt Ihr?

Vielleicht solltest Du mal den Link einstellen, damit man sich ein genaues Bild machen kann, was dort genau steht. Ansicht ist es doch klar, ob rückwärts oder vorwärts, es gilt rechts vor links wenn nicht anderes bestimmt ist. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von AMenge

 

Dummerweise kollidieren hier zwei Grundregeln: zum einen das rechts-vor-links und zum anderen die besondere Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren. Wo ziehst du denn die Grenze der Grundregeln?

Die Regel rechts vor links ist im § 8 der StVO geregelt, hier geht es um die Vorfahrt, im §9 der StVo geht es lediglich um die besondere Sorgfaltspflicht beim Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren. Ein Aufheben der Vorfahrt des §8 ist im §9 nicht genannt.

Sprich es gilt rechts vor links, nur muss der Rückwärtsfahrer besonders Vorsichtig dabei sein und darf niemanden gefährden.

Stimmt genau !

Nur die besondere Vorsicht ist immer walten zu lassen. Es gibt Autofahrer die rückwärts sicherer fahren, wie andere vorwärts ! :D

Themenstarteram 6. Januar 2013 um 11:13

Zitat:

Original geschrieben von infuso

rechts vor links gilt auch rückwärts auf dem dach rutschend.

Wobei es, wie Meehster fälschlich vermischte, ja bei Grundstücksausfahrten nicht gilt.

Das ist ja keine Kreuzung, insofern...

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Nur die besondere Vorsicht ist immer walten zu lassen. Es gibt Autofahrer die rückwärts sicherer fahren, wie andere vorwärts ! :D

Ja, und es gibt oder gab welche, die rückwärts genauso schnell fahren konnten wie vorwärts, im Daf Variomatic, aber das ist hier OT.

p.s.: Zur Bitte um den Link

Hab ich gerade nicht zur Hand. Es handelte sich um eine Leserfrage. Die Frage hab ich vollständig zitiert, die Antwort sinngemäß verkürzt, sie war im Orig. aber kaum länger.

Zitat:

Original geschrieben von Taubitz

Na ja, mir ging es weniger um die korrekte Auflösung [...] als vielmehr um die Frage, wie das eine Frage sein kann.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Das ist eine typische Laien-Frage.

Und ihr beiden Allwissenden habt natürlich die Weisheit mit Löffeln gefressen...? :rolleyes:

Ich hab die Frage in der ADAC-Zeitschrift auch gelesen und fand sie überaus interessant. Eine Beantwortung hätte ich - gestehe ich ganz ehrlich - auch nicht gewusst.

Und wie man ja an der ADAC-Antwort sieht, gibt es auch keine exakte Regelung, sondern beide bekommen schlichtweg Teilschuld. Weil in diesem Fall jeder falsch handelt.

Rechts vor links gilt in jedem Fall, da es nicht an irgendwelche Bedingungen geknüpft ist.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Und wie man ja an der ADAC-Antwort sieht, gibt es auch keine exakte Regelung, sondern beide bekommen schlichtweg Teilschuld. Weil in diesem Fall jeder falsch handelt.

Richtig, und ich frage mich ernsthaft, wie man nach dieser Antwort noch davon ausgehen kann, dass rechts vor links dort uneingeschränkt gilt und man quasi auf seinem Recht bestehen kann wie beim Vorwärtsfahren?

Es ist eben nicht so. Fahre ich stur weiter und passiert ein Unfall, bin ich was die Schuld betrifft mit im Boot. Vorwärts wäre ich vermutlich fein raus, aber auch hier gibt es Ausnahmen.

Die korrekte Lösung in diesem Fall wäre, sich mit dem anderen Autofahrer zu verständigen.

bei rvl-verkehr sollte man meiner ansicht nach IMMER vorsicht walten lassen, da 75% die regel nicht kennen oder kennen wollen :( 

Zitat:

Original geschrieben von Xaven1978

Rechts vor links gilt in jedem Fall, da es nicht an irgendwelche Bedingungen geknüpft ist.

So sehe ich das auch. Für denjenigen, der Vorrang zu gewähren hat, spielt es keine Rolle, in welcher "optischen Ansicht" das bevorrechtigte Fahrzeug seinen Weg kreuzt.

Grundstücksausfahrten etc. sind als Beispiel natürlich Quatsch, dort gibt es keinen Vorrang. Aber das z.B. jemand abgebogen ist, dort ein Hindernis (z.B. Müllabfuhr *sic*) entdeckt und wieder zurück will ist durchaus denkbar. Oder ganz banal LKW die z.B. in Sackstraßen nicht wenden können.

Freilich muss man da warten, aber ehrlich, eigentlich stellt sich die Frage unter vernünftigen Verkehrsteilnehmern doch gar nicht.

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