Todesfahrer wieder mal nur Bewährungsstrafe

Todesfahrer erhalten Bewährungsstrafen

Was soll man da noch groß sagen, kein Wunder, dass das entsprechende Klientel die Justiz nur auslacht und fröhlich weiter durch die Städte rast. Würde gerne mal den Gedankengang des Richters kennen. Aber sie haben ja Reue gezeigt.... eine schallende Ohrfeige für die Opfer und deren Hinterbliebenden ist das, was unser Rechtsstaat da mal wieder abgeliefert hat.

Aber bestimmt hatten die armen 2 Bubis eine harte Kindheit...

Solange der Staat da nicht endlich mal durchgreift, wird sich die Problematik nur verschärfen. Mit Appellen an die Vernunft kommt man hier nicht weiter.

Bin ja mal gespannt, was den 2 anderen Pfosten, die ein paar Wochen später bei ihrem Rennen die Radfahrerin tot gefahren haben, passiert. Nach der Steilvorlage dieses "Richters" kriegen die wahrscheinlich auch Bewährung mit ein paar Sozialstunden, denn sie sind ja reuig...Da darf man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann mal ein verzweifelter Vater, dessen Tochter überfahren wurde, zur Selbstjustiz greift.

Solange ich in diesem Land für das hinterziehen von Steuern härter Bestraft werde, als für das töten von unschuldigen Mitmenschen, läuft meiner Meinung nach irgendwo etwas falsch, bzw. stimmen die Relationen nicht so ganz. Sendet auf jeden Fall ein deutliches Signal, worauf die Prioritäten bei uns liegen.

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Todesfahrer erhalten Bewährungsstrafen

Was soll man da noch groß sagen, kein Wunder, dass das entsprechende Klientel die Justiz nur auslacht und fröhlich weiter durch die Städte rast. Würde gerne mal den Gedankengang des Richters kennen. Aber sie haben ja Reue gezeigt.... eine schallende Ohrfeige für die Opfer und deren Hinterbliebenden ist das, was unser Rechtsstaat da mal wieder abgeliefert hat.

Aber bestimmt hatten die armen 2 Bubis eine harte Kindheit...

Solange der Staat da nicht endlich mal durchgreift, wird sich die Problematik nur verschärfen. Mit Appellen an die Vernunft kommt man hier nicht weiter.

Bin ja mal gespannt, was den 2 anderen Pfosten, die ein paar Wochen später bei ihrem Rennen die Radfahrerin tot gefahren haben, passiert. Nach der Steilvorlage dieses "Richters" kriegen die wahrscheinlich auch Bewährung mit ein paar Sozialstunden, denn sie sind ja reuig...Da darf man sich auch nicht wundern, wenn irgendwann mal ein verzweifelter Vater, dessen Tochter überfahren wurde, zur Selbstjustiz greift.

Solange ich in diesem Land für das hinterziehen von Steuern härter Bestraft werde, als für das töten von unschuldigen Mitmenschen, läuft meiner Meinung nach irgendwo etwas falsch, bzw. stimmen die Relationen nicht so ganz. Sendet auf jeden Fall ein deutliches Signal, worauf die Prioritäten bei uns liegen.

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Zitat:

@dodo32 schrieb am 16. März 2019 um 22:11:10 Uhr:


Niemand will der Jugend den Spass nehmen aber Käfer und Mustang mit 600 PS sind wohl ein kleiner Unterschied, der auch berücksichtigt werden könnte ohne irgend jemanden in seiner Freiheit zu beschneiden.

Wird ja auch zunehmend berücksichtigt? Derartige Fahrzeuge sind im Falle eines Unfalles einzuziehen. -> Künftig ist die bloße, höhere Gefährdungshaftung dafür ausreichend.

Man darf den Vergleich bspw. zwischen üblichem Pkw und Fußgänger und "Kraftprotz"-Pkw. zu "Einfach"-Pkw. nicht völlig vernachlässigen; einem Fahrer/einer Fahrerin eines erheblich als üblich stärkeren/schnelleren Fahrzeuges obliegt die größere Obacht im Straßenverkehr.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 17. März 2019 um 01:42:47 Uhr:



Man darf den Vergleich bspw. zwischen üblichem Pkw und Fußgänger und "Kraftprotz"-Pkw. zu "Einfach"-Pkw. nicht völlig vernachlässigen; einem Fahrer/einer Fahrerin eines erheblich als üblich stärkeren/schnelleren Fahrzeuges obliegt die größere Obacht im Straßenverkehr.

Und wo ist das gesetzlich verankert?

Zitat:

@8848 schrieb am 17. März 2019 um 10:38:31 Uhr:



Und wo ist das gesetzlich verankert?

Überrascht mich das jetzt, daß ständig nach einer gesetzlichen Verankerung gefragt wird ?!

Die heutigen Führerscheinneulinge besorgen sich doch ohne weiteres Autos mit 250 bis 300 PS und sogar noch mehr.
Mangelnde Fahrpraxis und das Posen vor den Kumpels oder den Freundinnen begünstigt doch ein solchen Verhalten geradezu.
Das jetzt auch noch die Section-Control bei Hannover wegen Datenschutz usw. wieder eingestampft wurde setzt dem Ganzen sogar noch die Krone auf.
Da geht der Datenschutz vor Sicherheit.... armes, bemitleidenswertes Deutschland.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 17. März 2019 um 10:44:44 Uhr:



Zitat:

@8848 schrieb am 17. März 2019 um 10:38:31 Uhr:



Und wo ist das gesetzlich verankert?

Überrascht mich das jetzt, daß ständig nach einer gesetzlichen Verankerung gefragt wird ?!

Vermutlich nicht. Aber solange das nicht wie bei den motorisierten Zweirädern gesetzlich geregelt ist, kann jeder das Auto fahren, das er mag.

Ersetze kann durch darf 😉

Nicht jeder darf das, was er kann.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 17. März 2019 um 10:44:44 Uhr:



Zitat:

@8848 schrieb am 17. März 2019 um 10:38:31 Uhr:



Und wo ist das gesetzlich verankert?

Überrascht mich das jetzt, daß ständig nach einer gesetzlichen Verankerung gefragt wird ?!

Die heutigen Führerscheinneulinge besorgen sich doch ohne weiteres Autos mit 250 bis 300 PS und sogar noch mehr.

Zeig mal her die Beispiele wo ein ein frischling problemlos an solche Autos kommt? In den Raum werfen kann man ja erstmal einiges ...🙄

In den meisten Fällen, in denen so etwas passiert, nehmen sich die Frischlinge den Fahrzeugschlüssel von Vaters Fahrzeug, weil der nicht in der Lage ist, diesen effektiv weg zu schließen oder am Mann zu behalten, um unbefugte Nutzung zu verhindern.

😮 Dann ist aber bei der Erziehung einiges schief gelaufen! 🙁

Zitat:

@8848 schrieb am 17. März 2019 um 11:07:46 Uhr:


Nicht jeder darf das, was er kann.

Und da liegt doch der Hund begraben !
Man darf es, also kann man es auch 😉

Das wäre mir nun zu viel der Spekulation 🙂

Zitat:

@tartra schrieb am 17. März 2019 um 14:25:47 Uhr:


Zeig mal her die Beispiele wo ein ein frischling problemlos an solche Autos kommt? In den Raum werfen kann man ja erstmal einiges ...🙄

Da gebe Ich dir den Tip, mal selbst die Augen aufzumachen, oder dich im Freundes, Bekannten oder Kollegenkreis zu informieren.
Kann nur berichten, was man so aus dem näheren Umkreis erfährt.
Der Nachbarsjunge, der ein paar Häuser von mir weg wohnt hat sich mit 18 und zum Führerscheinerwerb nen Golf GTI "Clubsport" gekauft.
Der Kumpel vom Schwager nen BMW M3.
Der Kollege von mir mit 18 nach der Lehre nen Polo GTI, der aber gleich zum Tuner ging und 350 PS bekommen hat.
Ein anderer Kollege mit 19 hat sich mit seinem Vater zusammen einen C43 AMG zugelegt, der Junge hat das Auto hauptsächlich allein benutzt, bis er ihn auf einem Parkplatz beim "Donuts" drehen total zu Schrott gefahren hat.

Noch mehr Beispiele gefällig ?!

Da kommen dann wieder die weiter oben angesprochenen Fehler bei der Erziehung ins Spiel...

Zitat:

@Geisslein schrieb am 17. März 2019 um 14:55:41 Uhr:



Zitat:

@8848 schrieb am 17. März 2019 um 11:07:46 Uhr:


Nicht jeder darf das, was er kann.

Und da liegt doch der Hund begraben !
Man darf es, also kann man es auch 😉

Auch hier würde ich kann durch tut ersetzen 🙂

Auch mit noch so viel bürokratischem Voodoo bleibt es dabei, dass nicht das Auto die Gefahr darstellt, sondern der Fahrer. Da mag St. Bürokratius sich noch so viele Beschränkungen ausdenken, wie er will. Deshalb können wir hier mit viel Eifer PS-Beschränkungen fordern, es hilft nichts, wenn der Fahrer ein Beschränkung im Kopf hat, die gegen jede gesetzliche Regelung immun ist. Da helfen nur Kontrollen, die diese Beschränkten zügig wieder zu Fußgängern machen, denn die sind auch mit einem 100 PS-Auto gefährlich.

Grüße vom Ostelch