Tod eines Autohalters - Frage zu Übertragung von SF u.ä.
Hallo,
meine Anfrage gilt für einen Freund...
Sein Vater ist verstorben und es gibt die Mutter und 3 Kinder als Erben. Er als eins der Kinder soll das Kfz übernehmen.
Was ist nun zu tun...?:
Der Jahresbeitrag für die Versicherung wurde ja schon bezahlt. Ich hab auch schon erggogelt, dass das Kfz weiter versichert ist und nur ggf. die Prämie auf das Risiko des neuen Fahrers angepasst wird. Allerdings sind mir die Details nicht klar:
Muss er das Auto auf sich umschreiben oder wäre dies sogar nachteilig, weil er dann einen neuen Vers.-vertrag abschließen müsste (und der Restbetrag vom Vater auf dessen noch bestehendes Kto. erstattet würde)?
Was ist zu tun, damit er die SF-Klassen vom Vater übernimmt? Klar ist uns schon, dass er max. die Rabatte bekommt die er sich seit Führerscheinerwerb selber erworben haben könnte. Er hat seit einigen Jahren kein Kfz selber auf sich zugelassen, aber regelmäßig dass seiner Lebensgefährtin gefahren. Das vom Vater auch, allerdings nur gelegentlich.
Kann er die SF auch übernehmen wenn das Fahrzeug auf ihn umgeschrieben wird?
Falls er das Fahrzeug auf sich umschreiben soll: Benötigt er Erbschein o.ä. (bisher nicht beantragt da alle sich einig sind)?
Komme vor allem in der Frage: Umschreibung Ja oder Nein nicht so richtig weiter... Er will für dieses Jahr so wenig Versicherung wie möglich zahlen.
Steuern sind im Juni fällig.
Danke vorab!
25 Antworten
Maximal SF 16, minimal SF 14, kommt drauf an wann er seinen Führerschein gemacht hat, in der 1. oder 2. Jahreshälfte.
PS.: Dies ist eine Antwort von einem Vers.-Fachmann, also ohne vieleicht oder nicht oder doch und ohne Vermutungenen 🙂
Zitat:
Original geschrieben von AlexSa
So, also mittlerweile konnte er die Versicherungsunterlagen einsehen:-Fahrer: berechtigte Personen, also jeder
Sehr schön, ein eventuelles Problem weniger. ;-)
Nun noch eine Frage: Mein Freund hatte bis 09/2003 ein Kfz mit der SF4. Danach kein eigenes mehr. Führerschein seit 16 1/2 Jahren. Welche SF müsste er nun bekommen?
Sein Vater hatte übrigens die 19.Also, normal bleibt der SFR 7 Jahre bestehen, bei einigen Tarifen und Gesellschaften auch 10 Jahre.
Wie das bei Deinem Freund jetzt genau ist , muß bei der Versicherung angefragt werden.Fürchte, die Antworten fallen wieder unterschiedlich aus - je nach VR (ist übriges ADAC) - aber bin trotzdem an euren Meinungen/Erfahrungen interessiert. ;-)
Der SFR wurde doch lt. TE bis vor kurzem genutzt. Also müsste er sich bzgl. des Verfalls keine Sorgen machen.
Zitat:
Original geschrieben von ChriPf83
Der SFR wurde doch lt. TE bis vor kurzem genutzt. Also müsste er sich bzgl. des Verfalls keine Sorgen machen.
Sie meinte aber den SFR des Freundes, der seit 2003 kein Auto auf sich zugelassen hat. Siehe oben.
Ähnliche Themen
Zitat:
"MWn sollte"
"Mir ist zB auch bekannt"
"Sollte so sein"
"aus dem Bekanntenkreis bekannt"
"Also müsste"
.......und es geht weiter, er kann es nicht sein lassen🙂
Zitat:
Original geschrieben von menfredmen
@ ThemenstarterFakt ist, man "erbt" keine KFZ-Versicherung.
Doch!
Zitat:
Hat der Erblasser ein Kfz, so hatte er zwangsläufig auch eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung bezieht sich nicht auf eine bestimmte Person, sondern auf ein Kraftfahrzeug. Daher geht der Versicherungsvertrag im Erbfall automatisch auf die Erben über. Behalten diese das Kfz, besteht die Versicherung weiter. Unter Umständen ist die Versicherungsgesellschaft aber berechtigt, den Beitrag den neuen Gegebenheiten, sprich den neuen Versicherungsnehmern, anzupassen. Ein Sonderkündigungsrecht bezüglich der Kfz-Haftpflichtversicherung steht den Erben nicht zu, dies ist nur möglich bei einem Verkauf des Kfz´s an Dritte oder Umschreibung des Kfz´s persönlich auf einen Erben. In diesem Fall wird ein bereits gezahlter Versicherungsbeitrag anteilsmäßig zurückerstattet.
Zitat Ende.
Quelle: http://www.abc-recht.de/.../erbfall_versicherungen.php#vers2
Zitat:
Original geschrieben von menfredmen
.......und es geht weiter, er kann es nicht sein lassen🙂Zitat:
"MWn sollte"
"Mir ist zB auch bekannt"
"Sollte so sein"
"aus dem Bekanntenkreis bekannt"
"Also müsste"
Ah und der Klugsch***er-Modus ist auch wieder aktiviert. 😮
Ich schreib nunmal meistens, dass "meines Wissens nach so ist" oder halt nicht. Ich behaupte wiederum ja nicht, dass es zu 100% stich- und hiebfest ist.
Wenn es dich so sehr stört halt's einfach für dich. Musst ja nicht nicht zwingend jedes Mal nen Kommentar zum Besten geben.
Aber vllt. geht dir das nach
Zitat:
30 Jahren Berufserfahrung
aber auch nicht mehr so leicht ab. Macht aber nix. Ist schon ok.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Sie meinte aber den SFR des Freundes, der seit 2003 kein Auto auf sich zugelassen hat. Siehe oben.Zitat:
Original geschrieben von ChriPf83
Der SFR wurde doch lt. TE bis vor kurzem genutzt. Also müsste er sich bzgl. des Verfalls keine Sorgen machen.
Für mich bezog sich die Frage darauf, wieviele schadenfreie Jahre der Freund des TE bekommt wenn er den Vetrag des verstorbenen Vaters auf sich umschreiben lässt per TB 28. Dann ist es (Vorsicht!) meines Wissens nach egal wann sein Vertrag auf Eis gelegt wurde.
Zitat:
Original geschrieben von menfredmen
Maximal SF 16, minimal SF 14, kommt drauf an wann er seinen Führerschein gemacht hat, in der 1. oder 2. Jahreshälfte.PS.: Dies ist eine Antwort von einem Vers.-Fachmann, also ohne vieleicht oder nicht oder doch und ohne Vermutungenen 🙂
Nach meiner Rechnung komme ich auf ein mögliches Rabattgrundjahr 1995 oder 1996, was dann widerum SF 16 oder SF 17 entsprechen würde?
Also zur Info:
Ihm werden die Jahre ab Führerschein angerechnet. Nachweis, dass er das Auto seines Vaters regelmäßig fuhr wurde nicht verlangt. Dass er vor Jahren schonmal selber ein Kfz hatte interessierte den Herrn in der Filiale auch nicht. Das Formular, dass weiter oben angehängt war, ist offenbar hier auch nicht nötig. Sofern nicht im Nachgang noch was kommt, man weiß ja nie.
FS 12/94 ergab in der ADAC-Filiale SF 17.
Nur das mit der Rückerstattung des alten Beitrags ist noch nicht zufriedenstellend gelöst. Er soll dies morgen telefonisch klären und evtl. wird ein Erbschein verlangt wenn's nicht auf das Konto des Verstorbenen gehen soll. Verrechung käme auf's selbe raus. Na ja, mal sehen ob nicht doch die schriftliche Einwilligung der Mutter reicht. Wär ja albern, nur wegen dem ADAC bzw. dem 10-Jahre alten Auto einen Erbschein zu beantragen nachdem wahrscheinlich nicht mal für die Bank einer benötigt wird. Und wenn das Konto des Toten schon geschlossen wäre, müsste es ja auch eine Lösung geben.
Zumal die Übertragung der Mitgliedschaft problemlos war, obwohl diese ja eigentlich personenbezogen ist. Und wie oben jemand so treffend zitiert hat wird der Versicherungsvertrag ja mit dem Kfz vererbt, also warum sollte das jetzt so kompliziert sein...
Also, ein KFZ - Versicherungsvertrag kann nicht vererbt werden, sondern nur per (je nach den Bedingungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften mit TB28 oder auch per TB14 übertragen werden) Formular mit den SFR übertragen werden.
Besonders darauf ist zu achten, dass der Jenige, der den SFR übernehemn will, als Fahrzeugnutzer bisher eingetragen war und er einen FS im Besitz hat, der daraufhin weist, das er den vom Vorbesitzer erfahrenen SFR auch nachweisen kann.
Alles andere ist Spekulation, was der Nachversicherer damit macht.
Es gibt Versicherer, die lassen diese Rabattübertragung gar nicht zu, es gibt aber auch Versicherer, die übertragen vom Opa auf Enkel. Hier ist im Vorfeld bei dem Versicherer eine Abfrage nötig.
Es gibt aber auch Versicherer, die nur Verwandtschaft ersten Grades zulassen.