Tochter verursacht Schaden

Guten Abend,

vielleicht kann mir einer helfen. Meine Tochter, seit über 10 Jahren im Besitz des Führerscheins, hat kein eigenes Auto zugelassen, fährt mit meinem Auto gegen das Garagentor und zerbeult die Hecktür. Ist dies ein Haftpflicht- oder Kaskoschaden? Oder gar kein Versicherungsfall, sondern einfach nur Pech?

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

@TE
Moin,

für mich war die Leserei etwas verwirrend.
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, ist Deine Tochter mit Deinem KFZ gegen Deine Garage gefahren ?

Wenn ja, dann über nimmt Deine VK (falls noch kein endgültiger Antrag gestellt wurde, wird der Versicherungsschutz des bisher versicherten Vorfahrzeuges zu Grunde gelegt, d.h., wenn das Vorfahrzeug VK hatte, wird das bereits zugelassene KFZ auch VK Schutz haben) den Schaden am KFZ.

Wenn Deine Garage beschädigt wurde, kann über Deine KFZ Haftplichtvers kein Versicherungsschutz gegeben werden, weil Du kannst ja nicht gegen Dich (+ Deiner KFZ Haftplicht) selber Schadenersatzansprüche stellen.

Deine Tochter hat den Schaden an Deiner Garage verursacht und müßte dann dafür auch gerade stehen, ihr Privathaftpflichtvers. tritt dafür nicht ein (da dort das Führen von motorgetriebenen Fahrzeugen ausgeschlossen ist, eine Ausnahme sind motorgetriebene Modellfahrzeuge und Aufsitzrasenmäher).

Das bedeutet also, Du mußt Dich mit Deiner Tochter privat einigen.

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Beim durchlesen der Antworten ist mir noch was aufgefallen. Wie sieht der Antrag aus; ist die Tochter als berechtigte Fahrerin überhaupt eingetragen?

Mit Namen ist sie nicht angegeben, es steht drin, daß noch ein Fahrer zugelassen ist.

Zitat:

Original geschrieben von Klein57


Beim durchlesen der Antworten ist mir noch was aufgefallen. Wie sieht der Antrag aus; ist die Tochter als berechtigte Fahrerin überhaupt eingetragen?

Die Gesellschaften versuchen sich natürlich im Wettbewerb zu etablieren. Der Billigste ist deshalb nicht gleich der Preiswerteste, aber das muss ich ja nicht besonders ausweiten.

Es ist also gängige Praxis, dass der Halter angibt, ich fahre nur selbst mit dem Fahrzeug; das ist dann billiger als das das Fahrzeug auch weiteren Personen überlassen werden soll und darf.

Es ist demzufolge außenstehend nicht möglich, verbindliche Auskünfte zu geben.

Generell duerfte es aber kein Problem sein der Tochter das Fahren mit dem auf Dich zugelassenen Fahrzeugs zu erlauben. Deine Tochter genießt insbesondere bezüglich der Haftpflicht Versicherung auch als Fahrerin den Schutz, weil er sich auf das Fahrzeug bezieht.

@TE
Moin,

für mich war die Leserei etwas verwirrend.
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, ist Deine Tochter mit Deinem KFZ gegen Deine Garage gefahren ?

Wenn ja, dann über nimmt Deine VK (falls noch kein endgültiger Antrag gestellt wurde, wird der Versicherungsschutz des bisher versicherten Vorfahrzeuges zu Grunde gelegt, d.h., wenn das Vorfahrzeug VK hatte, wird das bereits zugelassene KFZ auch VK Schutz haben) den Schaden am KFZ.

Wenn Deine Garage beschädigt wurde, kann über Deine KFZ Haftplichtvers kein Versicherungsschutz gegeben werden, weil Du kannst ja nicht gegen Dich (+ Deiner KFZ Haftplicht) selber Schadenersatzansprüche stellen.

Deine Tochter hat den Schaden an Deiner Garage verursacht und müßte dann dafür auch gerade stehen, ihr Privathaftpflichtvers. tritt dafür nicht ein (da dort das Führen von motorgetriebenen Fahrzeugen ausgeschlossen ist, eine Ausnahme sind motorgetriebene Modellfahrzeuge und Aufsitzrasenmäher).

Das bedeutet also, Du mußt Dich mit Deiner Tochter privat einigen.

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Vielen Dank! Genau, Du hast das richtig verstanden.
Das Vorfahrzeug hat keine Kasko, weil das schon 8 Jahre alt war bei Zulassung. Nun soll dieses neuere KfZ Kasko bekommen, weil erst 2 Jahre alt.
Nach all den Antworten MÜSSTE eigentlich die Haftpflichtversicherung meiner Tochter bezahlen. Nur hat sie ja keine für KfZ. MEINE Kasko dürfte das aber auch nicht bezahlen, weil ja ICH keinen Schaden an meinem Auto verursacht habe. Sehr verzwickte Sache.
Das Garagentor muß nicht repariert werden, ist nur etwas verbogen.

Ich danke allen fürs Antworten!!

Gut, jetzt habe ich das verstanden, wieso die Haftpflichtversicherung!! zahlen müßte. Danke!!

Zitat:

Original geschrieben von christine60


Vielen Dank! Genau, Du hast das richtig verstanden.
Das Vorfahrzeug hat keine Kasko, weil das schon 8 Jahre alt war bei Zulassung. Nun soll dieses neuere KfZ Kasko bekommen, weil erst 2 Jahre alt.
Nach all den Antworten MÜSSTE eigentlich die Haftpflichtversicherung meiner Tochter bezahlen. Nur hat sie ja keine für KfZ. MEINE Kasko dürfte das aber auch nicht bezahlen, weil ja ICH keinen Schaden an meinem Auto verursacht habe. Sehr verzwickte Sache.
Das Garagentor muß nicht repariert werden, ist nur etwas verbogen.

Ich danke allen fürs Antworten!!

Wegen der Vollkasko, wurde da bereits ein Antrag (für das Neue) aufgenommen ? oder ggf bei der Anforderung der eVB (für die Zulassung) eventuell VK Deckung von der Versicherung gegeben ?

Es gibt meines Wissens keine Haftpflichtversicherung, wo das Nutzen und die daraus entstehenden Schäden anderer KFZ mitversichert ist, zumindest im privaten Bereich nicht.

Zitat:

Original geschrieben von christine60


Gut, jetzt habe ich das verstanden, wieso die Haftpflichtversicherung!! zahlen müßte. Danke!!

Weil das Führen von KFZ bei der Privathaftpflichtversicherung Deiner Tochter grundsätzlich ausgeschlossen ist.

Die private Haftpflichtversicherung (PHV) ersetzt oder wehrt ab die Schadenersatzansprüche, die ein Dritter an Dich stellt, also niemals den Eigenschaden (Ausnahme, die sogenannte Forderungsausfalldeckung = wenn Jemand mir einen Schaden zufügt und der Jenige kann nicht zahlen, weil nichts besitzt).

Zitat:

Original geschrieben von christine60


MEINE Kasko dürfte das aber auch nicht bezahlen, weil ja ICH keinen Schaden an meinem Auto verursacht habe. Sehr verzwickte Sache.

Die Vollkasko deckt Unfallschäden am eigenen Fahrzeug unabhängig vom Verursacher ab, sie würde daher den Schaden regulieren.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel



Zitat:

Original geschrieben von christine60


Gut, jetzt habe ich das verstanden, wieso die Haftpflichtversicherung!! zahlen müßte. Danke!!
Die private Haftpflichtversicherung (PHV) ersetzt oder wehrt ab die Schadenersatzansprüche, die ein Dritter an Dich stellt, also niemals den Eigenschaden (Ausnahme, die sogenannte Forderungsausfalldeckung = wenn Jemand mir einen Schaden zufügt und der Jenige kann nicht zahlen, weil nichts besitzt).

...aber nur ab einer im Vertrag stehenden Schadenshöhe.Meist so ab 2500,00€

Guten Morgen,

nun verstehe ich gar nichts mehr!
Daß die Privathaftpflicht nicht zahlt, ist mir schon klar. Ist das nun ein Fall für die KfZ-Haft???

Bei einem so geringen Schaden kann es wirklich klüger sein, ihn selbst zu tragen. Die Rückstufung in der Versicherung kann über die Jahre (bis zum Erreichen von SF 25) deutlich teurer sein,

Zitat:

Original geschrieben von christine60


Guten Morgen,

nun verstehe ich gar nichts mehr!
Daß die Privathaftpflicht nicht zahlt, ist mir schon klar. Ist das nun ein Fall für die KfZ-Haft???

Die KfZ-Haftpflicht zahlt den Schaden am Garagentor (wenn die Garage gemietet ist).

Die Schäden am eigenen Fahrzeug zahlt die Vollkaskoversicherung.

Ob es sich lohnt, die VK in Anspruch zu nehmen, kann dir dein Versicherer sagen.

Gruß Cokefreak

hallo,

1. die kfz-haftpflicht ist immer fahrzeuggebunden, d.h. kommt hier nicht in betracht

2. bei VK folgendes prüfen:

- selbstbehalt VK wie hoch? schadenshöhe ca. 1500? vermutlich lohnt die inanspruchnahme der VK
- sicherstellen, dass der rabattschutz auch für die VK gilt und nicht nur in der HP
- potentielle nachteile: bei versicherungswechsel wird man trotzdem hochgestuft in der VK, schadenquote wird neg. beeinflusst
- antrag auf HP+VK wurde bereits bei der versicherung eingereicht? falls nein, kommts auf die kulanz des versicherers an, normalerweise kein problem, wenn man danach VK versichert

3. wichtig: fährt die tochter regelmässig mit dem auto? vermutlich ja, also sicherstellen, dass sie im vertrag als berechtigte fahrerin erfasst ist (muss nicht zwingend namentlich sein, z.B. alle fahrer die mind. 23 j. alt sind, dürfen fahren, etc.)

vg

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


@TE
Moin,

für mich war die Leserei etwas verwirrend.
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, ist Deine Tochter mit Deinem KFZ gegen Deine Garage gefahren ?

Wenn ja, dann über nimmt Deine VK (falls noch kein endgültiger Antrag gestellt wurde, wird der Versicherungsschutz des bisher versicherten Vorfahrzeuges zu Grunde gelegt, d.h., wenn das Vorfahrzeug VK hatte, wird das bereits zugelassene KFZ auch VK Schutz haben) den Schaden am KFZ.

Wenn Deine Garage beschädigt wurde, kann über Deine KFZ Haftplichtvers kein Versicherungsschutz gegeben werden, weil Du kannst ja nicht gegen Dich (+ Deiner KFZ Haftplicht) selber Schadenersatzansprüche stellen.

Deine Tochter hat den Schaden an Deiner Garage verursacht und müßte dann dafür auch gerade stehen, ihr Privathaftpflichtvers. tritt dafür nicht ein (da dort das Führen von motorgetriebenen Fahrzeugen ausgeschlossen ist, eine Ausnahme sind motorgetriebene Modellfahrzeuge und Aufsitzrasenmäher).

Das bedeutet also, Du mußt Dich mit Deiner Tochter privat einigen.

bringt es auf den punkt.

schaden am auto = vollkasko (hier aber SB und rückstufung bedenken, bei 1500euro würde ich zu 99% sagen es rechnet sich den schaden selbst zu begleichen)
schaden an der garage = mit der tochter einigen. zahlt keiner, weder die eigene haftpflicht, noch die kasko

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