TK Schaden ja oder nein?

Moin! Vom Kollegen die Frau ist einem an der Ampel bei grün und fließendem Verkehr hintendrauf gefahren /gerutscht weil der Trottel eine Vollbremsung bis zum Stillstand hingelegt hat wegen des neuverbauten Blitzers! Nun sind bei ihr Stoßstangenträger krumm und das ganze Kühlerpaket Richtung Motor gerutscht und sämtliche Halter der Sw gebrochen! Sind die SW ein TK-Schaden oder nicht da die Gläser noch ganz!? Danke im vorraus für Antworten

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. September 2018 um 10:25:32 Uhr:



Zitat:

@UliBN schrieb am 23. September 2018 um 10:01:57 Uhr:


Zumindest besser als nur hohle Luft mit dummen Sprüchen und Breitseiten mit Absprechen von Kompetenz, ohne diese zu kennen! ...

Du beschreibst dein Auftreten hier. Das darfst Du.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. September 2018 um 10:25:32 Uhr:



Zitat:

@UliBN schrieb am 23. September 2018 um 10:01:57 Uhr:


... Praxiserprobt bedeutet noch lange nicht versicherungskonform.

Meine Antwortbeiträge hier sind rechtskonform. In der Praxis gibt es Streit bezüglich rechtswidrigen Versicherungshandelns. Versicherungskonforme Antworten sind deshalb in der Regel im Kern rechtswidrig. 😛

Es wäre nett, das OT zu beenden.

OT beenden, wenn Du damit angefangen hast? Selbstherrlichkeit und Anmaßung als Unverschämtheit. Ich habe jedenfalls nicht -wie von Dir behauptet - anderen Inkompetenz unterstellt und mit unsachlichen Behauptungen jemanden angegriffen.

Aber sei es drum. Der Stil von Dir ist bekannt.

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100% ja

Nö. das ist dann kein TK Schaden.

@bommel-73

Lass dir nichts erzählen. Das ist in der Praxis ein ganz klarer Glasschaden mit den Scheinwerfern.

Ich geb es so weiter das die beiden den Schaden einreichen sollen

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Lass dir nichts erzählen.

Versichert ist Glasbruch und nicht "defekter Scheinwerfer".

Das Glas ist nicht beschädigt, damit kein Glasschaden und nichts für die TK.

Wie wäre es zur Abwechslung mal damit: wenn man keine praxiserprobte Antwortkompentenz hat, dann macht man seine Meinung als solche kenntlich und behauptet nicht ins Blaue hinein irgendwelchen Unfug oder man liest einfach nur mit?

Zumindest besser als nur hohle Luft mit dummen Sprüchen und Breitseiten mit Absprechen von Kompetenz, ohne diese zu kennen! Praxiserprobt bedeutet noch lange nicht versicherungskonform.

Zitat:

@UliBN schrieb am 23. September 2018 um 10:01:57 Uhr:


Zumindest besser als nur hohle Luft mit dummen Sprüchen und Breitseiten mit Absprechen von Kompetenz, ohne diese zu kennen! ...

Du beschreibst dein Auftreten hier. Das darfst Du.

Zitat:

@UliBN schrieb am 23. September 2018 um 10:01:57 Uhr:


... Praxiserprobt bedeutet noch lange nicht versicherungskonform.

Meine Antwortbeiträge hier sind rechtskonform. In der Praxis gibt es Streit bezüglich rechtswidrigen Versicherungshandelns. Versicherungskonforme Antworten sind deshalb in der Regel im Kern rechtswidrig. 😛

Es wäre nett, das OT zu beenden.

Aus der Praxis heraus.............. habe ich genau solche Schäden 3x (1x für mich, 2x für andere) über die TK abgewickelt.
Lohn und Material wurden fiktiv ausbezahlt. Es waren sogar die Coburger dabei.

Was kann es schaden, es einfach zu probieren.

Moin!
Warum fragt man nicht einfach die Versicherung? (...) und/ oder schaut in die Vertragsunterlagen?
G
HJü

Ich frage mich grad was ganz anderes.

Ich hätte den anderen als Schuldigen klassifiziert. Denn grundloses Bremsen und das noch bis zum Stillstand vor einer Ampel ist nicht nur verkehrsgefährdend sondern trägt auch die Schuld bzw. Mitschuld.

So ist es mal einem Kumpel gegangen. Hat vor Gericht verloren obwohl ganz klar an der Ampel der Lkw ihm hinten rein geballert ist.

Grund war angeblich grundloses Bremsen.

Drum merke, auch wer auffährt muss nicht immer (100%) Schuld sein.

Wenn die Frage allerdings für euch zu 100% geklärt ist ziehe ich mich wieder hier zurück.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. September 2018 um 01:28:39 Uhr:


100% ja

Ich staune, dass du das schreibst.
Wieso sollte das, ohne dass ein Glasbruch vorliegt, in der TK versichert sein.
Selbst wenn das Glas gebrochen wäre, würde meines Wissens nur dieses und nicht der ganze Scheinwerfer ersetzt, sofern es das Glas einzeln gibt.
Mach mich bitte schlau 😉

Außer bei vereinzelten Oldtimern gibt es in unserem Einzugsbereich keine Kfz mehr, bei denen die Streuscheibe/Schutzglas nicht mit dem Scheinwerfer verklebt ist. Auch sind diese nur als komplettes Ersatzeil lieferbar. Die Versicherer haben schon seit langem ihre AKB und Handlungsanweisungen entsprechend angepasst. Ob beim Scheinwerfer nun echtes Glas zerbricht oder ob es Kunststoff ist, das ist egal. Es zählt nur die Funktion als Beleuchtungseinrichtung und ein Bruch an diesem Bauteil. Ein versicherter Scheinwerfer ist auch dann im Sinne der AKB beschädigt, wenn nur die Haltepunkte gebrochen sind.

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