Tiefgarage

Hallo Leute,
habe leider keinen unterforum gefunden.

Also,hab ein problem mit meinem Vermieter (kein Privatwohnung).

Der bzw.die möchten das mein abgemeldetes Auto aus der Tiefgarage weg muss.

Im Mietvertrag steht aber auch nichts vom das ein Auto ohne Nummernschilder nicht erlaubt ist o.ä. ,oder was meint Ihr?

Zitiere:

*** Der Mietgegenstand darf nur für eigene Zwecke des Mieters dienen und nur für die Unterstellung der Kraftfahrzeuges,keinesfalls für Lagerzwecke. ***

Nun was meint Ihr???

Ich habe ja wie die wollen ein Kraftfahrzeug,ob das nun an oder abgemeldet ist,das steht nicht drin!

33 Antworten

Bin ich mir nicht so sicher.
Zum einen wird er wahrscheinlich die Versicherung wegen Wagniswegfall (Stilllegung) gekündigt haben. Ich weiss nicht, ob man sowas rückgängig machen und die Ruheversicherung beantragen kann.
Das nächste Problem ist dann wieder die Einstellung des Fahrzeuges. Entweder Einstellraum (interpretiere ich als Einzelgarage, privat) oder umfriedetes Grundstück (m.E. eigene Wiese, die zum privaten, eingezäunten Grundstück gehört).

Man sollte das Fahrzeug schon so abstellen, daß niemand sehen kann, daß es stillgelegt ist. Notfalls durch Abdecken mit einer "Vollgarage", aber auch dann natürlich nicht im öffentlichen Verkehrsraum.

Warum sollte jemand seine Haftpflichtversicherung kündigen, wenn er ein Fahrzeug befristet still legt? Die Versicherung schickt nach der Abmeldung von sich aus den Stand des Beitrags und erwähnt in dem Schreiben auch, daß eine Ruheversicherung besteht.
Eine Versicherungsbestätigung zwecks Wiederzulassung liegt meistens bei, oder sie kann telefonisch angefordert werden.

Bei Wiederzulassung lebt die Versicherung wieder auf, und ggf. unverbrauchter Beitrag wird verrechnet. Wer nicht in Vorleistung gehen will (Zinsverlust), der kann auch die Auszahlung des Guthabens anfordern.

Zitat:

eine sogenannte Benzinklausel in der PHV gibt.

Klar gibt es die, und sie bezieht sich auf betriebsfertige Fahrzeuge. Interessant wäre, ob sie auch dann gilt, wenn das Fzg. durch Entfernen der Flüssigkeiten und der Batt. immobil gemacht wurde.

Das kann mal spasseshalber jeder seine PHV telefonisch fragen, und wenn traumzauber behauptet, in der Branche zu arbeiten, kann sie ja mal im eigenen Hause nachfragen.

Ein abgestelltes, nicht lediglich vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug stellt ein Umweltrisiko dar.

Zudem stellen ungewartete, nicht betriebsbereite Fahrzeuge eine erhöhte Brandgefahr dar, z.B. Kurzschluss durch Korossion.

Den Eigentümer und Vermieter einer Immobilie treffen somit verschiedene Risiken und Pflichten. Er hat dafür zu sorgen, dass keine Gefahrerhöhung eintritt, ansonsten ist er gleichfalls haftbar.
Hat er dafür keine Sorge getragen, so haftet er nicht nur gegenüber Dritten (andere Mieter mit betriebsbereiten kfZ, Umwelthaftpflichtgesetz), sondern auch seine Versicherung kann ihm u.U. im Feuerfall eine Regulierung verweigern.

Also erlässt er entsprechende zweckdienliche Nutzungsbedingungen - was sein gutes Hausrecht ist.

Der Hinweis auf die Durchsgriffshaftung ist etwas naiv.
Jemand der zur Miete wohnt, sein Auto abgemeldet hat und auch keine entsprechende Versicherung dafür vorweisen kann. wird wohl kaum in der Lage sein entsprechend Bares für solche Schäden auf den Tisch des Hauses zu legen. 😉

Man könnte z.B. sämtliche Betriebsstoffe (Benzin, Öl, Klima, Brems- und Haydrauliköl) ablassen und die Batterie abklemmen um diese Gefahr zu umgehen.
Dann sollte der Eigentümer kein Problem mehr mit dem "Schrott" haben.

Es sei denn, er sieht tatsächlich so aus und andere Mieter beschweren sich.
Auch dann trifft den Vermieter wieder eine Pflicht zur Tätigkeit.

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