Tiefgarage

Hallo Leute,
habe leider keinen unterforum gefunden.

Also,hab ein problem mit meinem Vermieter (kein Privatwohnung).

Der bzw.die möchten das mein abgemeldetes Auto aus der Tiefgarage weg muss.

Im Mietvertrag steht aber auch nichts vom das ein Auto ohne Nummernschilder nicht erlaubt ist o.ä. ,oder was meint Ihr?

Zitiere:

*** Der Mietgegenstand darf nur für eigene Zwecke des Mieters dienen und nur für die Unterstellung der Kraftfahrzeuges,keinesfalls für Lagerzwecke. ***

Nun was meint Ihr???

Ich habe ja wie die wollen ein Kraftfahrzeug,ob das nun an oder abgemeldet ist,das steht nicht drin!

33 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Dafür tritt in einem solchen Fall der Besitzer mit seinem Privatvermögen als Vollhafter ein.

ja, wenn es denn ein Privatvermögen gibt...

Ich möchte jetzt niemandem zu nahe treten, aber überleg doch mal, welche Leute in der Regel ein Auto haben, dies abmelden und trotzdem behalten. Wir reden ja hier nicht über eine saisonbedingte "Ruhepause" für´s Cabrio.
Klar, kann man sich in solch einem Fall einen rechtskräftigen Titel besorgen und ggfs. auch vollstrecken lassen. Allerdings, wo nichts zu holen ist...

Ich finde, es ist korrekt, wenn man dieses Risiko als potentiell möglicher Geschädigter nicht tragen möchte.

-Die Tiefgarage ist "eben",unmöglich zum wegrollen (ausser bei erdbeben,dennoch unmöglich.Handbremse,Automatic-P)

-Öffentlich Ja,aber nur für Bewohner,deswegen frei von StVo

-Kein hindernis für andere PKW's

-Kein Spielplatz für Kinder (Eltern haften für ihre Kinder)

-Kein Ort zum spazierlaufen oder XXX

-Div.Flüssigkeiten auslauf unmöglich,es sei denn der freundliche Nachbar kommt und dreht ihm den Motor-Öl-Ablass-Schraube auf,sägt die bremsleitungen und schlitzt den Kühlerschlauch

-Auto "noch nicht" schrottreif. Verkaufswert noch immerhin von ca. 6000,- eur

-Wer kann mir ein gegenargument stellen das ich das Auto "vielleicht" nicht als Saisonfahrzeug in betrieb nehmen möchte?

-ich bezahle miete

Aber ihr habt recht.Ich sollte lieber das Auto von der Tiefgarage entfernen.

Ich könnte Contern,da Rechtschutz und guten Anwalt werde ich aber nicht machen.

Sonst werde ich irgendwann aufgefordert die Wohnung zu verlassen,wenn ich denen in den Sack gehe...wer weiss wer weiss ...

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi


@Drahke: Mag sein - jedoch heißt abgemeldet immerhin 18 Monate nach Stillegung (oder es war'n Missverständnis)... 100% betriebsbereit?

Ich gehe davon aus, daß der Threadersteller "vorübergehend stillgelegt" meinte. Wird im Volksmund gemeinhin als "abgemeldet" bezeichnet.

Naja, ich würde halt wenigstens mal den Grund in Erfahrung bringen. Weil "einfach so" wäre für mich keine Begründung. Und ob man es glaubt oder nicht, aber wenn man mal mit dem Vermieter freundlich redet, vielleicht ändert der ja auch seine Meinung...😉

Gruß Tecci

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Schwierig wie das rechtlich aussieht.

Ein abgemeldetes Auto, selbst als Neuwagen gilt rechtlich schnell als Schrott. Gab mal den Fall in Berlin wo das Ordnungsamt aus einer privaten Tiefgarage zwei Oldtimer abgeschleppt und verschrottet hat weil nicht angemeldet und damit illegale Altautoentsorgung. Waren soweit ich das Ende mitbekommen hab sogar (traurigerweise) im Recht.

Also erstmal Vorsicht, besser anmelden, woanders abstellen oder vorher sicherheitshalber den Anwalt fragen. Eine Rechtsberatung darf es hier leider eh nicht geben.

Gruß Meik

Eventuell sollte man sich auch mal mit dem Mieterbund in Verbindung setzen. Wenn Wohnung und Garagenstellplatz als Einheit vermietet wurden, darf der Vermieter auch nicht einfach schalten und walten wie er möchte.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


...Und ob man es glaubt oder nicht, aber wenn man mal mit dem Vermieter freundlich redet, vielleicht ändert der ja auch seine Meinung...😉

Gruß Tecci

naja, versucht hab ichs aber so stur wie diese assis sind,bringt auch "kriechen" nicht wirklich viel...

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Wenn Wohnung und Garagenstellplatz als Einheit vermietet wurden, darf der Vermieter auch nicht einfach schalten und walten wie er möchte.

Du sagst es!

Ich habe eine Nachbarin (oma) ,die hat kein Auto und muss trotzdem den Tiefgaragen-Stellplatz monat für monat bezahlen,sowie ich und andere auch.

Mal rein hypothetisch betrachtet ist es schon möglich, dass zum Beispiel durch Marderbiss ein Kurzschluss entsteht und es zum Brand käme.
Also, wenn mein Auto in der gleichen Tiefgarage stünde und dadurch in Mitleidenschaft gezogen würde, dürfte ich dann privat eine zivilrechtliche Klage anstrengen, um meinen Schaden von dir erstattet zu bekommen. Solltest du aber nicht in der Lage sein, weil du vielleicht nur von ALGII lebst (rein hypothetisch natürlich) würde ich leer ausgehen.
Schon mal was von Gefährdungshaftung gehört? Deshalb ist die Haftpflichtversicherung für´s kfz auch eine Pflichtversicherung. Jedes kfz stellt eine Gefahr dar, auch wenn es nicht bewegt wird.

Re: Tiefgarage

Zitat:

Original geschrieben von Kaaney


Zitiere:
*** Der Mietgegenstand darf nur für eigene Zwecke des Mieters dienen und nur für die Unterstellung der Kraftfahrzeuges,keinesfalls für Lagerzwecke. ***

Mehr steht da nicht drin ?

Dann stellt sich die Frage, worauf sich das Wort "Lagerzwecke" explizit bezieht.

Nun ja, wohl auf "Gerümpel".

Hallo traumzauber, aufwachen!
Schon mal was von einer privaten Haftpflichtversicherung gehört?
Neben einer RSV die nützlichste!

Es wurde gesagt: Wenn man die Flüssigkeiten ablässt (und die Batterie ausbaut)... dann kann man im Gefahrenfall nicht mal eben schnell wegfahren.

Zitat:

Original geschrieben von Warto


Hallo traumzauber, aufwachen!
Schon mal was von einer privaten Haftpflichtversicherung gehört?
Neben einer RSV die nützlichste!

Oh, ein ganz Schlauer...

Ich befass mich beruflich seit 13 Jahren mit Schadenregulierung. Du weisst ja noch nicht mal, dass es eine sogenannte Benzinklausel in der PHV gibt.
Da ist nix mit privater Haftpflicht, wenn Schäden durch´s Kfz entstehen.

Für Wohnwagen gibt es z.B. auch sogenannte "Ruheversicherungen", welche Gefahren für abgemeldete/stillgelegte Fahrzeuge abdecken. So etwas wird der eine oder andere Versicherer sicherlich auf für KFZ's anbieten (Kunden wären z.B. Besitzer hochwertiger Oldtimer).

Bei der Ruheversicherung bleibt aber auch die Doppelkarte des Versicherers liegen.

http://...ersicherung-und-verkehr.de/.../1.0.333;cmid;6;crid;20

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber


Bei der Ruheversicherung bleibt aber auch die Doppelkarte des Versicherers liegen.

Das sollte für den Halter (Threadersteller) eigentlich kein Problem darstellen, oder?

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